Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Strafrecht Ehefrau versuchte, ihren Mann mit Insektengift umzubringen

Dass die Giftmenge dafür nicht ausgereicht hätte, rechtfertigt keine Strafmilderung

Eine Frau sprühte ihrem Ehemann das Insektengift "Detmol" auf das Vesperbrot, um ihn zu töten. Dieser spuckte jedoch wegen des bitteren Geschmacks schon den ersten Bissen wieder aus.

Ein Sachverständiger stellte fest, dass auch die in der gesamten Spraydose enthaltene Giftmenge bei weitem nicht tödlich gewesen wäre. Aus diesem Grund wertete das Landgericht die Tat zwar als Mordversuch, milderte die Strafe jedoch ab. Begründung: Die Frau habe "aus grobem Unverstand" verkannt, dass die Giftmenge nicht tödlich sein konnte.

Dieses Urteil hatte vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand (1 StR 846/94). Aus "grobem Unverstand" handle nur, wer von einem allgemein bekannten Ursachenzusammenhang völlig abwegige Vorstellungen habe. Bei ihrem Mordversuch habe sich die Ehefrau aber nicht grundsätzlich geirrt: Insektengift sei durchaus geeignet, Menschen zu töten. Sie habe sich nur über die erforderliche Dosis getäuscht. Darin liege aber keine Verkennung des Kausalzusammenhangs, so dass die dafür vorgesehene Strafmilderung hier nicht in Betracht komme. Das Landgericht müsse noch einmal über das Strafmaß entscheiden.

Quelle: onlineurteile.de

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeit Bau Handwerk
Werkvertragsrecht
26.01.2026

„Wertlose Leistung“ – Geld zurück!

Bestreitet der Auftragnehmer jeden Mangel, verweigert er damit auch die Nachbesserung

Beitrag lesen
arzt rezept bescheinigung medizin
Gesundheitsrecht
26.01.2026

Erstattung von Operationskosten bei operativer Behandlung des Lipödems

Mit der Erprobung der Liposuktion durch den Großen Gemeinsamen Bundesausschuss(G‑BA), dem Entscheidungsgremium zur Erstattungsfähigkeit medizinischer Behandlungsmethoden durch gesetzliche Krankenkassen, und der LIPLEG‑Studie wurde die Evidenzlage systematisch weiterentwickelt.

Beitrag lesen
Steuerrecht
19.01.2026

Totalgewinnprognose: Wenn das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht in Frage stellt

Gerade in der Anfangsphase einer Selbständigkeit sind Verluste nichts Ungewöhnliches. Das Finanzamt erkennt sie in der Regel in den ersten Jahren auch an. Je länger die Verlustperiode jedoch andauert, desto mehr wächst der Verdacht, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, sondern die Tätigkeit ausgeübt wird, um etwa Steuern zu sparen.

Beitrag lesen