Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Strafrecht Ehefrau versuchte, ihren Mann mit Insektengift umzubringen

Dass die Giftmenge dafür nicht ausgereicht hätte, rechtfertigt keine Strafmilderung

Eine Frau sprühte ihrem Ehemann das Insektengift "Detmol" auf das Vesperbrot, um ihn zu töten. Dieser spuckte jedoch wegen des bitteren Geschmacks schon den ersten Bissen wieder aus.

Ein Sachverständiger stellte fest, dass auch die in der gesamten Spraydose enthaltene Giftmenge bei weitem nicht tödlich gewesen wäre. Aus diesem Grund wertete das Landgericht die Tat zwar als Mordversuch, milderte die Strafe jedoch ab. Begründung: Die Frau habe "aus grobem Unverstand" verkannt, dass die Giftmenge nicht tödlich sein konnte.

Dieses Urteil hatte vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand (1 StR 846/94). Aus "grobem Unverstand" handle nur, wer von einem allgemein bekannten Ursachenzusammenhang völlig abwegige Vorstellungen habe. Bei ihrem Mordversuch habe sich die Ehefrau aber nicht grundsätzlich geirrt: Insektengift sei durchaus geeignet, Menschen zu töten. Sie habe sich nur über die erforderliche Dosis getäuscht. Darin liege aber keine Verkennung des Kausalzusammenhangs, so dass die dafür vorgesehene Strafmilderung hier nicht in Betracht komme. Das Landgericht müsse noch einmal über das Strafmaß entscheiden.

Quelle: onlineurteile.de

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Haus-Wohnung-Immobilie-Eigentum-WEG
Mietrecht
27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

Beitrag lesen
Fachbeitrag Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
25.03.2026

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: BAG stärkt den individuellen Entgeltvergleich

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit zählt zu den zentralen Vorgaben des nationalen und europäischen Arbeitsrechts. Gleichwohl bereitet seine praktische Durchsetzung erhebliche Schwierigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Darlegung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung. Mit seinem Urteil vom 23.10.2025 konkretisiert das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an den Entgeltvergleich und stellt klar, dass bereits der Vergleich mit einer einzelnen geeigneten Vergleichsperson ausreichen kann, um eine Diskriminierung zu vermuten.

Beitrag lesen
nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
25.03.2026

Grenze überschritten: Wann hohe Mieten sittenwidrig sind

Die Frage, wann eine überhöhte Miete die Schwelle zur Sittenwidrigkeit überschreitet, gehört zu den zentralen Problemfeldern des Wohnraummietrechts. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten geraten hohe Mietforderungen zunehmend in den Fokus gerichtlicher Kontrolle. Ein Urteil des LG Hamburg greift diese Problematik auf und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Miete und ortsüblicher Vergleichsmiete zur Annahme einer Wuchermiete im Sinne des § 138 BGB führt.

Beitrag lesen