Alle Beiträge zum Stichwort: Verfügung
Erbrecht
Transmortale Vollmacht: Wirkung einer über den Tod geltenden Vollmacht zugunsten der Alleinerbin
Eine Vollmacht kann auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam sein - in Form einer sogenannten transmortalen Vollmacht. Doch diese rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht kann im Einzelfall Probleme erzeugen, wenn nach dem Tod des Erblassers feststeht, wer Erbe nach dem Verstorbenen geworden ist und welche Auswirkungen dies auf die Vollmacht hat.
Erbrecht
Bindungswirkung des Ehegattentestaments: Weder nachträgliche Testamentsvollstreckung noch nachträgliche Abänderung von Voll- zu Vorerben
Wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Ehegattentestament unterliegen grundsätzlich einer Bindungswirkung und können nach dem Tod des Erstversterbenden nicht einseitig abgeändert werden. Deshalb bleibt auch dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) keine andere Möglichkeit, als auf die Einhaltung der von beiden Erblassern gemeinsam getroffenen Vereinbarung zu bestehen.
Erbrecht
Enterbt? Das sind Ihre Rechte!
Wurden Sie enterbt, so fällt Ihr Erbteil grundsätzlich einer anderen Person zu. Sofern Sie jedoch ein naher Angehöriger des Erblassers waren, besteht zumindest ein Anspruch auf einen Teil des Vermögens, den sogenannten Pflichtteil.
Gutgläubiger Erwerb nach deutschem und belgischem Recht
Die Veräußerung eines Pkw durch einen Nichtberechtigten
Die praktische Ausgangssituation in den meisten Fällen, mit denen ich befasst bin, ist die, dass eine Person, die einen Pkw erworben hat, mit den Zulassungspapieren bei einem deutschen Straßenverkehrsamt zum Zwecke der Zulassung des Fahrzeugs vorstellig wird. Das Straßenverkehrsamt konsultiert dazu das Schengener Informationssystem (SIS). Wenn das Fahrzeug dort als gestohlen gemeldet ist, verständigt das Straßenverkehrsamt die Polizei, die das Fahrzeug in den meisten Fällen beschlagnahmt. Danach beginnt die rechtliche Auseinandersetzung betreffend die Herausgabe des Fahrzeugs.
Erbrecht
Nießbrauchsbestellung durch testamentarisch gebundenen Ehegatten
Haben Eheleute ein gemeinschaftliches Testament errichtet, darf der überlebende Ehegatte regelmäßig nur Schenkungen vornehmen, wenn er dafür ein lebzeitiges Eigeninteresse hat. Die unentgeltliche Bestellung eines Nießbrauchsrechts – die eine Schenkung darstellt – kann in diesem Sinne nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe gerechtfertigt sein, wenn sich der überlebende Ehegatte dahingehend absichern möchte, dass ihn der Nießbrausberechtigte in alten, kranken und gebrechlichen Tagen unterstützt.
Bindungswirkung des Berliner Testaments
Berliner Testament: Wechselbezügliche Verfügungen von kinderlosen Eheleuten sind bindend
In dem sogenannten Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig als Erben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten fallen soll. Derartige wechselbezügliche Verfügungen unterliegen idR einer Bindungswirkung und können nach dem Tod des zuerst verstorbenen Ehepartners nicht mehr abgeändert werden. Ein solcher Fall landete kürzlich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG).
Verkehrsrecht
"Aber Radfahren darf ich doch noch?"
Radfahren geht immer, oder kann selbst dies durch die Behörde untersagt werden? Da lässt man schon das Auto stehen und fährt mit dem Fahrrad, und auch das ist unter Umständen nicht immer eine gute Idee. Ob Ihnen selbst das Radfahren untersagt werden darf, erfahren Sie hier.
Notwendigkeit einer letztwilligen Verfügung
Testament Erbvertrag
In vielen Fällen ist es unerlässlich, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag abzuschließen. Liegt keine letztwillige Verfügung vor, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Die gesetzliche Erbfolge führt in manchen Fällen zu Ergebnissen, die der Erblasser nicht beabsichtigt hat.
Zustimmung des Ehegatten (§ 1365 BGB)
Vermögensverfügungen Zugewinngemeinschaft
Verfügungen über das Vermögen im Ganzen, z.B. beim Grundstücksverkauf, bedürfen der Zustimmung des anderen Ehegatten, wenn die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.
Formbedürftigkeit bei Grundstücksverträgen
Änderung Grundstückskaufvertrag
Grundstückskaufverträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Etwas anderes kann gelten, wenn sich nach Beurkundung Änderungen ergeben.