Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Arbeitsrecht und DSGVO EuGH gibt grünes Licht für den besonderen Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten

Mit Urteil vom 22.06.22 (Aktenzeichen C-534/20) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der im deutschen Recht – insbesondere in den §§ 6 und 38 BDSG – normierte umfassende Kündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) nicht gegen europäisches Recht, namentlich nicht gegen die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.

Anlass der Entscheidung war eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts, die auf die Frage gerichtet war, ob der Schutz des betrieblichen DSB gegen ordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber gegen die Regelung des Art. 38 Abs. 2 S. 3 DSGVO verstoßen könnte.  Diese Vorschrift verbiete nämlich lediglich, einen DSB „wegen der Erfüllung seiner Aufgaben“ abzuberufen und zu benachteiligen. Der nach deutschem Recht weitergehende Kündigungsschutz sei möglicherweise europarechtswidrig, weil er über die Vorgaben der DSGVO in unzulässiger Weise hinausgehe.

Deutsche Kündigungsschutz stellt die Unabhängigkeit des DSB sicher

Der EuGH hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass er keine Einwände gegen die deutsche Regelung hat. Die Vorschrift des Art. 38 Abs. 2 S. 3 DSGVO diene dem Schutz der Unabhängigkeit des DSB und solle die Wirksamkeit der Bestimmungen der DSGVO sicherstellen. Solange der nationale Gesetzgeber diese Ziele bei der Schaffung von Vorschriften zum Kündigungsschutz im Auge habe, sei gegen die entsprechende Regelung europarechtlich nichts einzuwenden.

Der in Deutschland geltende umfassende Kündigungsschutz des betrieblichen DSB, den nicht alle Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten der EU kennen, bleibt also unangetastet. Die Klärung dieser Frage trägt sicherlich zur Rechtssicherheit bei und beseitigt (letzte) Zweifel an der Wirksamkeit der Regelungen des neuen BDSG.

Alle Fachbeiträge zeigen

Vertragsrecht Vertrag Unterschrift
Insolvenzrecht
08.05.2026

Wann wird die Schwelle zum Betriebsübergang nach § 613a BGB überschritten?

Dies ist auch eine für insolvenzrechtliche Sanierungen relevante Fragestellung. Denn auch in diesem Zusammenhang findet die Regelung des § 613a BGB Anwendung – beispielsweise im Zuge einer sogenannten übertragenden Sanierung.

Beitrag lesen
handschlag arbeit kündigung vertrag
Arbeitsrecht
04.05.2026

Variable Vergütung in der Elternzeit – was das Urteil für die Praxis bedeutet

Variable Vergütungssysteme sind aus der modernen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Boni, Zielprämien und leistungsabhängige Gehaltsbestandteile sollen Anreize setzen und Unternehmenserfolg honorieren. Gleichzeitig werfen sie in der Praxis immer wieder rechtliche Fragen auf – insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer zeitweise keine Arbeitsleistung erbringen, etwa während der Elternzeit. Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts schafft hierzu wichtige Klarheit und gibt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine verlässliche Orientierung.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
04.05.2026

Umsatzbeteiligung: Fortzahlungspflicht auch bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen!

Eine vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ist Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und mithin auch im Falle von Urlaub, Krankheit und an Feiertagen fortzuzahlen, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Urteil vom 04.03.2025, Az. 8 Ca 1681/23).

Beitrag lesen