Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Arbeitsrecht und DSGVO EuGH gibt grünes Licht für den besonderen Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten

Mit Urteil vom 22.06.22 (Aktenzeichen C-534/20) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der im deutschen Recht – insbesondere in den §§ 6 und 38 BDSG – normierte umfassende Kündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) nicht gegen europäisches Recht, namentlich nicht gegen die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.

Anlass der Entscheidung war eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts, die auf die Frage gerichtet war, ob der Schutz des betrieblichen DSB gegen ordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber gegen die Regelung des Art. 38 Abs. 2 S. 3 DSGVO verstoßen könnte.  Diese Vorschrift verbiete nämlich lediglich, einen DSB „wegen der Erfüllung seiner Aufgaben“ abzuberufen und zu benachteiligen. Der nach deutschem Recht weitergehende Kündigungsschutz sei möglicherweise europarechtswidrig, weil er über die Vorgaben der DSGVO in unzulässiger Weise hinausgehe.

Deutsche Kündigungsschutz stellt die Unabhängigkeit des DSB sicher

Der EuGH hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass er keine Einwände gegen die deutsche Regelung hat. Die Vorschrift des Art. 38 Abs. 2 S. 3 DSGVO diene dem Schutz der Unabhängigkeit des DSB und solle die Wirksamkeit der Bestimmungen der DSGVO sicherstellen. Solange der nationale Gesetzgeber diese Ziele bei der Schaffung von Vorschriften zum Kündigungsschutz im Auge habe, sei gegen die entsprechende Regelung europarechtlich nichts einzuwenden.

Der in Deutschland geltende umfassende Kündigungsschutz des betrieblichen DSB, den nicht alle Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten der EU kennen, bleibt also unangetastet. Die Klärung dieser Frage trägt sicherlich zur Rechtssicherheit bei und beseitigt (letzte) Zweifel an der Wirksamkeit der Regelungen des neuen BDSG.

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
04.05.2026

Umsatzbeteiligung: Fortzahlungspflicht auch bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen!

Eine vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ist Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und mithin auch im Falle von Urlaub, Krankheit und an Feiertagen fortzuzahlen, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Urteil vom 04.03.2025, Az. 8 Ca 1681/23).

Beitrag lesen
Steuerrecht
04.05.2026

Generalverdacht für Geschäftsführer: Fahrtenbuch wird Pflicht

Viele GmbH-Geschäftsführer nutzen Firmenwagen im Alltag. Steuerlich kann das jedoch schnell kompliziert werden – vor allem, wenn nicht klar dokumentiert ist, welche Fahrten privat oder geschäftlich erfolgen. In diesem Artikel greifen wir auf, wie das aktuelle BFH-Urteil die Anforderungen an die Nutzung von Firmenwagen verschärft und welche steuerlichen Aspekte Geschäftsführer dabei beachten sollten.

Beitrag lesen
Vertragsrecht
30.04.2026

Das neue Recht auf Reparatur – Was Unternehmer wissen müssen

Mit dem „Recht auf Reparatur" steht die deutsche Wirtschaft vor einer bedeutenden regulatorischen Zäsur. Aufbauend auf der EU-Richtlinie 2024/1799 und dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ergeben sich Neuerungen für das bürgerliche Recht, die Hersteller, Händler und Reparaturbetriebe betreffen.

Beitrag lesen