Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Arbeitsrecht und DSGVO EuGH gibt grünes Licht für den besonderen Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten

Mit Urteil vom 22.06.22 (Aktenzeichen C-534/20) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der im deutschen Recht – insbesondere in den §§ 6 und 38 BDSG – normierte umfassende Kündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) nicht gegen europäisches Recht, namentlich nicht gegen die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.

Anlass der Entscheidung war eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts, die auf die Frage gerichtet war, ob der Schutz des betrieblichen DSB gegen ordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber gegen die Regelung des Art. 38 Abs. 2 S. 3 DSGVO verstoßen könnte.  Diese Vorschrift verbiete nämlich lediglich, einen DSB „wegen der Erfüllung seiner Aufgaben“ abzuberufen und zu benachteiligen. Der nach deutschem Recht weitergehende Kündigungsschutz sei möglicherweise europarechtswidrig, weil er über die Vorgaben der DSGVO in unzulässiger Weise hinausgehe.

Deutsche Kündigungsschutz stellt die Unabhängigkeit des DSB sicher

Der EuGH hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass er keine Einwände gegen die deutsche Regelung hat. Die Vorschrift des Art. 38 Abs. 2 S. 3 DSGVO diene dem Schutz der Unabhängigkeit des DSB und solle die Wirksamkeit der Bestimmungen der DSGVO sicherstellen. Solange der nationale Gesetzgeber diese Ziele bei der Schaffung von Vorschriften zum Kündigungsschutz im Auge habe, sei gegen die entsprechende Regelung europarechtlich nichts einzuwenden.

Der in Deutschland geltende umfassende Kündigungsschutz des betrieblichen DSB, den nicht alle Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten der EU kennen, bleibt also unangetastet. Die Klärung dieser Frage trägt sicherlich zur Rechtssicherheit bei und beseitigt (letzte) Zweifel an der Wirksamkeit der Regelungen des neuen BDSG.

Alle Fachbeiträge zeigen

Auto-Unfall-Verkehr
Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht
24.07.2026

Verkehrsunfall: Auch für einen kleineren Ersatzwagen ist der günstigste Tarif maßgeblich

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat grundsätzlich Anspruch darauf, für die Dauer der Reparatur einen gleichwertigen Mietwagen zu nutzen. Doch was gilt, wenn sich der Geschädigte freiwillig mit einem kleineren Ersatzfahrzeug begnügt? Kann er dann argumentieren, die höheren Mietkosten seien dennoch zu ersetzen, weil ein gleichwertiges Fahrzeug kaum günstiger gewesen wäre? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er stellte klar: Maßgeblich sind allein die erforderlichen Kosten des tatsächlich angemieteten Fahrzeugs. Auch bei einem klassenniedrigeren Ersatzwagen bleibt der Geschädigte verpflichtet, den wirtschaftlichsten Tarif zu wählen.

Beitrag lesen
Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Bau- und Architektenrecht, Baurecht, Architektenrecht
24.07.2026

Bauherr als Handwerker: Architekt bleibt in der Verantwortung

OLG Schleswig: Architekt muss auch Eigenleistungen eines unerfahrenen Bauherrn planen und überwachen

Beitrag lesen
ring ehe familie
Familienrecht
24.07.2026

Wie oft darf der Ehename wechseln?

Mit der Reform des deutschen Namensrechts zum 1. Mai 2025 wollte der Gesetzgeber Ehepaaren mehr Freiheit bei der Wahl ihres Familiennamens verschaffen. Doch wie weit reicht diese neue Gestaltungsfreiheit? Darf ein Ehepaar nach dem Widerruf seines bisherigen Ehenamens anschließend noch einmal einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen – und dabei sogar einen anderen als ursprünglich wählen? Diese bislang umstrittene Frage hat das Kammergericht Berlin nun zugunsten der Ehegatten beantwortet und sich damit bewusst gegen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte gestellt.

Beitrag lesen