Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerrecht Geänderte Voraussetzungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: BMF passt Umsatzsteuer-Anwendungserlass an

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 09.10.2020 ein Schreiben zu den geänderten Voraussetzungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen veröffentlicht. In diesem Zusammenhang wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst.

Innergemeinschaftliche Lieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Die Voraussetzungen dafür wurden im Rahmen der sogenannten „Quick Fixes“ zum 01.01.2020 unionsrechtlich angepasst. Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden diese materiell-rechtlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung sowie für deren Steuerfreiheit in das nationale Recht übernommen.

Voraussetzung für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung ist die zutreffende Angabe der jeweiligen Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung. Der Leistungsempfänger muss in einem anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasst sein. Zudem hat der Leistungsempfänger gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zu verwenden.

Ferner wurden die bisherigen Regelungen für den Belegnachweis für die Steuerfreiheit um eine Gelangensvermutung ergänzt.

Das BMF hat nun erstmalig Hinweise zur Zusammenfassenden Meldung als Voraussetzung für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung aufgenommen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist seit dem 01.01.2020, dass die Lieferung richtig, vollständig und fristgerecht in der Zusammenfassenden Meldung erklärt wird.

Sofern eine Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung nicht zutreffend erfasst worden ist, kann die Zusammenfassende Meldung berichtigt werden. Die Berichtigung ist innerhalb eines Monats, nachdem der Unternehmer eine Unstimmigkeit festgestellt hat, vorzunehmen. Dabei ist zu beachten, dass die Berichtigung für den Meldezeitraum erfolgen muss, in dem die Lieferung erfolgt ist, und nicht für den Meldezeitraum, in dem der Fehler festgestellt worden ist.

Die Finanzverwaltung nimmt außerdem zu den erweiterten Voraussetzungen für die innergemeinschaftliche Lieferung Stellung, insbesondere zur Verwendung einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten USt-IdNr.

Hinweis: Die Grundsätze dieses Schreibens gelten für alle nach dem 31.12.2019 ausgeführten innergemeinschaftlichen Lieferungen.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

KI-AI-Urheber-IT-Internet
Erbrecht, Internetrecht
22.07.2025

Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem Instagram-Konto nach dem Tod?

Die Frage, was mit einem Social-Media-Account nach dem Tod des Inhabers geschieht, betrifft immer mehr Menschen. Instagram, aber auch andere Plattformen wie Facebook oder X, sind inzwischen fester Bestandteil des Nachlasses geworden. Gerade bei Accounts mit hoher Reichweite oder besonderem ideellen Wert stellen sich viele Erben und Erblasser die Frage: Wer darf nach dem Tod eines Nutzers auf dessen Konto zugreifen und es weiterführen?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht
22.07.2025

BGH-Urteil ermöglicht Klagen bei Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2025

Die Rügepflicht im Arbeitsrecht (NLD)

Das Gesetz verlangt von einem Gläubiger eine rechtzeitige Rüge, wenn ein Schuldner eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Diese so genannte „Rügepflicht“ gilt für alle Schuldverhältnisse. Denken Sie an die Verpflichtung zur Lieferung eines Autos, die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, aber auch an Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag. Die Anwendbarkeit der Rügepflicht im Arbeitsrecht war lange Zeit unklar. Der Hoge Raad hat 2024 über die Rügepflicht in diesem Rechtsbereich entschieden. In diesem Beitrag wird die Auffassung des Hoge Raad erörtert.

Beitrag lesen