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Tier im Miteigentum Gibt es ein Umgangsrecht für den Hund?

Wenn Paare sich trennen gibt es oft erhebliches Konfliktpotenzial. Dabei kann es auch mal um das gemeinsam angeschaffte Haustier gehen.

Das Landgericht Frankenthal entschied nun, dass es auch für Hunde ein Umgangsrecht gibt (LG Frankenthal, Urteil vom 12.05.2023, Az. 2 S 149/22).

In dem vorliegenden Fall ging es um einen während der Beziehung gemeinsam angeschafften Labradorrüden. Nach der Trennung der beiden Herrchen, verblieb der Hund bei einem der Ex-Partner. Aber auch der andere Ex-Partner wollte sich um den Hund kümmern. Daher verlangte er von seinem ehemaligen Lebensgefährten einen regelmäßigen zweiwöchigen Umgang mit dem Hund.

Dies wurde ihm mit der Begründung verweigert, dass es für einen Hund als Rudeltier besser sei, ausschließlich eine Hauptbezugsperson zu haben.

Die Kammer des LG Frankenthal sah dies anders. Nach Auffassung des Landgerichts sei entscheidend, dass der Hund gemeinschaftliches Eigentum sei, da er während der Beziehung gemeinsam angeschafft wurde. Beiden Miteigentümern stehe es zu, auch nach Ende der Beziehung an dem gemeinsamen Eigentum teilhaben zu können.

Miteigentümer eines Hundes könnten untereinander Zustimmung zu einer „Benutzungsregelung nach billigem Ermessen“ verlangen. Eine zweiwöchige Regelung in Form eines „Wechselmodells“ gefährde auch nicht das Tierwohl, so das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ob sich das Wechselmodell bei Haustieren zukünftig so durchsetzt, bleibt abzuwarten.

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