Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mängelgewährleistung beim Tierkauf Käuferin will „mangelhaftes“ Pony zurückgeben

Eine elf Jahre alte Ponystute stand im Mai 2021 zum Verkauf. Die Inhaberin eines kleinen Reiterhofs fuhr mit ihrer Tochter zur Verkäuferin, um sich das Tier anzusehen und probezureiten. Da ihr das Pony gefiel, erstand sie es zum Preis von 3.500 Euro und brachte es auf ihren Hof. Doch die Freude dauerte nicht lange: Einige Tage nach der Übergabe zeigten sich kahle Stellen an Mähne, Hals, Schweifansatz etc. – typisches Symptom eines Sommerekzems, weil sich Pferde deswegen ständig scheuern.

Die Verkäuferin lehnte es ab, das Geschäft rückgängig zu machen. Daraufhin klagte die Käuferin auf Rückzahlung des Kaufpreises, Rücknahme des Ponys und Erstattung der Unterbringungskosten von monatlich 260 Euro. Wenn ein Tier an einem Sommerekzem leide, sei es mangelhaft, so die Käuferin: Man könne es weder reiten, noch für die Zucht verwenden. Die Krankheit habe schon vor dem Kauf vorgelegen. Denn es handle sich um eine genetische, also im Erbgut des Pferdes angelegte Disposition. 

Das Landgericht München I ließ sich sachverständig beraten und wies die Klage der Käuferin ab (2 O 8062/22). Reiten könne man ein Pferd mit Sommerekzem prinzipiell schon, erklärte das Landgericht, aber der erhebliche Mehraufwand für die notwendige Pflege sei als Mangel einzustufen. Dennoch komme hier ein Rücktritt vom Kauf nicht in Betracht.

Dass das Pony schon im Stall der Verkäuferin an dieser Hauterkrankung gelitten habe – also, bevor die Symptome auftraten –, stehe nämlich nicht fest. Verkäufer hafteten nur für Mängel, die bereits vor dem Kauf vorhanden seien. Der tierärztliche Sachverständige habe zwar bestätigt, dass nach aktuellem Stand der Wissenschaft dem Sommerekzem eine genetische Disposition zugrunde liege. Die Krankheit breche aber nur aus, wenn ein „auslösendes Ereignis“ dazukomme. 

Das sei in der Regel ein Insektenstich, der eine allergische Reaktion auslöse. Da die Symptome eines Sommerekzems bei der Ponystute erst nach der Übergabe an die Käuferin auftraten, sei davon auszugehen, dass es gesund verkauft wurde. Juristisch betrachtet, sei ein Tier – unabhängig von den genetischen Anlagen – so lange als gesund anzusehen, bis sich erste Krankheitssymptome zeigten. 

Quelle: Urteil des Landgerichts München I vom 15.12.2023 – 2 O 8062/22 

Alle Fachbeiträge zeigen

Steuerrecht, Erbschaften und Schenkungen, Gesellschaftsrecht
18.05.2026

Schenkung Mitunternehmeranteil nebst Sonder-BV kann zur Steuerfalle werden

Mitunternehmeranteile werden häufig schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Diese Übertragung unterliegt zwar der Schenkungsteuer, ist aber häufig nach §§ 13a, 13b ErbStG steuerfrei. Zur Steuerfalle kann es aber kommen, wenn vermeintlich parallel zum Mitunternehmeranteil Sonderbetriebsvermögen übertragen wird. Werden hier die Verträge nicht optimal aufeinander abgestimmt, kann die Steuerbegünstigung für das Sonderbetriebsvermögen schnell entfallen.

Beitrag lesen
Vertragsrecht Vertrag Unterschrift
Insolvenzrecht
08.05.2026

Wann wird die Schwelle zum Betriebsübergang nach § 613a BGB überschritten?

Dies ist auch eine für insolvenzrechtliche Sanierungen relevante Fragestellung. Denn auch in diesem Zusammenhang findet die Regelung des § 613a BGB Anwendung – beispielsweise im Zuge einer sogenannten übertragenden Sanierung.

Beitrag lesen
handschlag arbeit kündigung vertrag
Arbeitsrecht
04.05.2026

Variable Vergütung in der Elternzeit – was das Urteil für die Praxis bedeutet

Variable Vergütungssysteme sind aus der modernen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Boni, Zielprämien und leistungsabhängige Gehaltsbestandteile sollen Anreize setzen und Unternehmenserfolg honorieren. Gleichzeitig werfen sie in der Praxis immer wieder rechtliche Fragen auf – insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer zeitweise keine Arbeitsleistung erbringen, etwa während der Elternzeit. Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts schafft hierzu wichtige Klarheit und gibt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine verlässliche Orientierung.

Beitrag lesen