Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Keine Vertretung des Bauherrn durch Architekt im Widerspruchsverfahren

BGH, Urt. vom 11.02.2021 – I ZR 227/19

Die Vertretung des Bauherrn durch einen Architekten im Widerspruchsverfahren gegen einen ablehnenden Bescheid der Baubehörde verstößt gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). So entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

In seiner Begründung führt der BGH insbesondere aus, dass sich eine Erlaubnis zur Erbringung derartiger Rechtsdienstleistungen für Architekten auch nicht aus anderen Gesetzen als dem RDG ergebe. Eine erlaubte Rechtsberatung nach anderen Gesetzen komme nur in Betracht, wenn spezielle Rechtsdienstleistungsbefugnisse dort hinreichend konkret geregelt sind. Entsprechend konkrete Regelungen, die eine Befugnis des Architekten zur rechtlichen Vertretung des Grundstückseigentümers im Widerspruchsverfahren enthalten, seien nicht ersichtlich, so der BGH.

Praxistipp: Die Vertretung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren durch den Architekten ist rechtswidrig. Will der Bauherr gegen einen Bescheid der Baubehörde Rechtsmittel einlegen, muss er dies selbst tun oder einen Rechtsanwalt beauftragen.

Alle Fachbeiträge zeigen

Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Werkvertragsrecht, Insolvenzrecht
06.02.2026

Mangelhafte Werkleistung und Insolvenz: Wann wird Werklohn trotz Mängeln fällig?

Ein Handwerksbetrieb deckt das Dach eines Hauses, doch nach Abschluss der Arbeiten bemängelt der Auftraggeber die Ausführung, gravierende Fehler sind unübersehbar. Kurz darauf wird über das Vermögen des Handwerkers das Insolvenzverfahren eröffnet.

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht, Baurecht
02.02.2026

Gemeinschaftseigentum „blind“ abgenommen – Abnahme bleibt trotz fehlender Abnahmereife wirksam

Die Abnahme markiert im Bau- und Bauträgerrecht einen zentralen rechtlichen Wendepunkt. Mit ihr werden Vergütungsansprüche fällig, die Beweislast kehrt sich um und Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Umso konfliktträchtiger sind Fälle, in denen Erwerber eine Abnahme erklären, ohne die Bauleistungen tatsächlich überprüft zu haben. Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (8 U 29/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt, dass eine ausdrücklich erklärte Abnahme auch dann wirksam bleibt, wenn das Gemeinschaftseigentum objektiv noch nicht abnahmereif war und die Erwerber dieses nicht besichtigt haben.

Beitrag lesen
nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

Beitrag lesen