Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Keine Vertretung des Bauherrn durch Architekt im Widerspruchsverfahren

BGH, Urt. vom 11.02.2021 – I ZR 227/19

Die Vertretung des Bauherrn durch einen Architekten im Widerspruchsverfahren gegen einen ablehnenden Bescheid der Baubehörde verstößt gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). So entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

In seiner Begründung führt der BGH insbesondere aus, dass sich eine Erlaubnis zur Erbringung derartiger Rechtsdienstleistungen für Architekten auch nicht aus anderen Gesetzen als dem RDG ergebe. Eine erlaubte Rechtsberatung nach anderen Gesetzen komme nur in Betracht, wenn spezielle Rechtsdienstleistungsbefugnisse dort hinreichend konkret geregelt sind. Entsprechend konkrete Regelungen, die eine Befugnis des Architekten zur rechtlichen Vertretung des Grundstückseigentümers im Widerspruchsverfahren enthalten, seien nicht ersichtlich, so der BGH.

Praxistipp: Die Vertretung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren durch den Architekten ist rechtswidrig. Will der Bauherr gegen einen Bescheid der Baubehörde Rechtsmittel einlegen, muss er dies selbst tun oder einen Rechtsanwalt beauftragen.

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Beitrag lesen
Produkthaftung, Produkthaftungsrecht
20.10.2025

Die neue Produkthaftungsrichtlinie (NLD)

Was genau ändert sich mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie, die bis spätestens Anfang Dezember 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss?

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
20.10.2025

Achten Sie auf die Uhr: Was, wenn die Gesellschafterversammlung zu früh beginnt? (NLD)

Was geschieht, wenn eine Gesellschafterversammlung früher als in der Einberufung angekündigt beginnt und nicht alle Gesellschafter rechtzeitig anwesend sein konnten? Ist der gefasste Beschluss dann ungültig?

Beitrag lesen