Alle Beiträge zum Stichwort: Architektenvertrag
Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne
Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.
Nachlässige Bauüberwachung – Architekt haftet für fehlerhafte Fensterplanung
Die Bauüberwachung durch Architekten ist ein besonders haftungsträchtiger Bereich. Wer hier Nachlässigkeiten zeigt, muss sich an den Kosten für die Mängelbeseitigung beteiligen. Das Kammergericht Berlin hat dies in einem Urteil vom 15. April 2024 (Az. 7 U 152/21) deutlich gemacht und die Anforderungen an die Überwachung bei kritischen Baumaßnahmen verdeutlicht.
Baurecht Österreich
Regressansprüche gegenüber der Projektsteuerung (AUT)
Die Bauherrin klagte im Vorprozess die (nunmehrige) Klägerin und verlangte Schadenersatz. Der Fenstermonteur, die ÖBA, und der Planer teilten sich den entstandenen Schaden auf. Die Projektsteuerung war nicht bereit, sich bei diesem Vergleich zu beteiligen.
Architektenrecht
Kein Gesamtschuldnerausgleich für den Architekten
Ein Architekt hat keinen gesamtschuldnerischen Ausgleichsanspruch gegen den ausführenden Unternehmer, wenn er vom Bauherren wegen mangelhafter Objektbegehung nach Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 9 HOAI in Anspruch genommen wird und der ausführende Unternehmer nur wegen Ausführungsfehler haftet. So entschied zuletzt der Bundesgerichtshof (BGH).
Teilleistungen
Werkverträge: Vereinbarungen zur Fälligkeit – das ist möglich
Vor allem bei einem Werk- oder Architektenvertrag können die Parteien die gesonderte Fälligkeit von Teilleistungen vereinbaren, die nicht am Ende der Vertragsdurchführung stehen, sondern einen Zwischenerfolg darstellen.
Bauvertragsrecht Österreich
Unberechtigter Rücktritt beim Architektenvertrag (Österreich)
Auch ohne ein Recht auf Rücktritt ist ein Abbestellen des Werkes durch den Auftraggeber zulässig, allerdings bleibt diesfalls die Pflicht zur Bezahlung des Architektenhonorars unberührt.
Architektenhonorar
Anwendung der HOAI-Mindestsatz-Regelung
Die Regelung über Mindestsätze aus der HOAI muss nicht bereits wegen des Verstoßes gegen das Unionsrecht unangewendet bleiben. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH).
HOAI 2021
Honorarvereinbarung des Architekten
Seit dem 01.01.2021 gelten neue Regelungen für Honorarvereinbarungen mit Architekten. Diese ergeben sich aus der Neufassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Wichtige Informationen für Verbraucher und Unternehmer.
Anerkenntnis durch Versicherung
Planungs- und Bauüberwachungsfehler: Zustimmung zur Verrechnung kann Schuldanerkenntnis sein
Stehen sich Honoraransprüche des Architekten einerseits und Schadenersatzansprüche des Bauherrn andererseits in aufrechenbarer Weise gegenüber und stimmt die Haftpflichtversicherung des Architekten einer Verrechnung zu, liegt darin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf festgestellt.
Keine Vertretung des Bauherrn durch Architekt im Widerspruchsverfahren
Die Vertretung des Bauherrn durch einen Architekten im Widerspruchsverfahren gegen einen ablehnenden Bescheid der Baubehörde verstößt gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). So entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).