Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mietrecht Mietzinsminderung bei bereits zu Mietbeginn vorhandenen Mängeln

Der OGH hat in einer jüngeren Entscheidung (27.05.2021, 4 Ob 18/21g; www.ris.bka.gv.at ) zu der Frage, ob eine Mietzinsminderung aufgrund von zum Zeitpunkt der Anmietung des Bestandobjektes bereits bekannten Mängeln möglich ist, Stellung genommen.

Demnach kann eine Mietzinsminderung nicht nur wegen nach Übergabe auftretender Mängel, sondern auch wegen Mängeln bei der Übergabe bereits vorhandener Mängel vorgenommen werden. Dies gilt aber dann nicht, wenn dem Mieter die Mängel bei Vertragsabschluss bekannt waren und er den Vertrag dennoch ohne Vorbehalt abgeschlossen hat. Ist den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt, dass das Mietobjekt teilweise unbrauchbar ist und schließt der Mieter den Mietvertrag dennoch ohne Vorbehalte ab, wird dieser Zustand zum Vertragsinhalt. Die Leistung des Vermieters ist damit vertragskonform. Die Rechtsprechung des OGH sieht hier einen Verzicht des Mieters auf Mietzinsminderung. Diese Rechtsprechung des OGH geht konform mit dem ursprünglichen Gewährleistungsgedanken. Auf einen schon bekannten Mangel kann man sich als vertragstreue Partei nachträglich nicht mehr berufen.

Beitrag veröffentlicht am
16. November 2021

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
29.09.2025

Miteigentum an einer Ferienimmobilie: Wie wird es auch rechtlich sorglos?

Sie möchten sich mit anderen Familien eine Ferienimmobilie teilen. Die Gemeinschaft, der diese Immobilie mit Ihnen zusammen gehört, kümmert sich über Dienstleister um alle damit verbundenen Aufgaben, wie Reparaturen, Reinigungen und Steuererklärungen. Dieses Konzept, auch als co-ownership bezeichnet, stellt in praktischer Hinsicht ein „all-inclusive Paket“ dar.

Beitrag lesen
Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht
26.09.2025

Phishing-Mails: Wie Sie sich schützen und welche Verantwortung Banken und Kunden tatsächlich tragen

Im Kern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hierzu in § 675u, dass die Bank, also der Zahlungsdienstleister, bei nicht autorisierten Zahlungen grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet ist. Doch wie so oft in der Juristerei gibt es Ausnahmen: Hat der Kunde grob fahrlässig gehandelt, kann die Bank die Erstattung verweigern.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
26.09.2025

Finanzierung junger Unternehmen: Die Haftungsfallen des Pitch-Decks – Zwischen Vision und Verantwortung

Start-ups und junge Unternehmen stehen regelmäßig vor der Aufgabe, potenzielle Investoren von ihrer Geschäftsidee zu überzeugen und Kapital für Wachstumsvorhaben zu gewinnen. Hierbei erweist sich das sogenannte Pitch-Deck als zentrales Kommunikationsmittel.

Beitrag lesen