Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

OLG-Urteil zu Nachtragsforderungen im Baurecht Nachträge richtig abrechnen

In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 26. Juli 2024 (Az. 22 U 98/23) wurde die Abgrenzung zwischen einer Auftragserweiterung und dem Abschluss eines neuen Vertrags im Zusammenhang mit Nachtragsforderungen im Baurecht thematisiert. Das Gericht stellte klar, dass zusätzliche Leistungen des Auftragnehmers in der Regel als Erweiterung des bestehenden Vertrags zu betrachten sind, wodurch sich die Vergütung nach den vereinbarten Preisstrukturen richtet. Nur wenn ein völlig neuer Vertrag geschlossen wird, ist die Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB zu bestimmen.

Sachverhalt

Im vorliegenden Fall führte der Auftragnehmer während der Bauausführung zusätzliche Arbeiten aus, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten waren. Es stellte sich die Frage, ob diese Leistungen als Erweiterung des bestehenden Vertrags oder als eigenständiger neuer Auftrag zu werten sind, was unterschiedliche Vergütungsansprüche zur Folge hätte.

Entscheidung des Gerichts

Das OLG Düsseldorf entschied, dass es sich bei den zusätzlichen Leistungen um eine Erweiterung des bestehenden Vertrags handelt. Demnach richtet sich die Vergütung nach den bereits vereinbarten Preisstrukturen, insbesondere nach § 2 Abs. 5 oder § 2 Abs. 6 VOB/B. Ein neuer Vertrag und somit eine Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB liegt nur vor, wenn die Parteien ausdrücklich einen solchen abgeschlossen haben.

Rechtliche Analyse

Dieses Urteil verdeutlicht die Bedeutung der klaren Abgrenzung zwischen einer bloßen Auftragserweiterung und dem Abschluss eines neuen Vertrags im Baurecht. Für die Praxis bedeutet dies, dass zusätzliche Leistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag stehen, in der Regel als Erweiterung des bestehenden Vertrags gelten. Die Vergütung erfolgt dann auf Basis der bereits vereinbarten Konditionen. Nur bei ausdrücklichem Abschluss eines neuen Vertrags sind die Vergütungsregelungen des § 632 Abs. 2 BGB anzuwenden.

Praktische Auswirkungen

Für die Praxis ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:

  • Klare Vertragsgestaltung: Bereits bei Vertragsschluss sollten Regelungen getroffen werden, wie mit zusätzlichen Leistungen umgegangen wird, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
  • Dokumentation von Nachträgen: Zusätzliche Leistungen sollten schriftlich festgehalten und vom Auftraggeber bestätigt werden, um den Charakter als Auftragserweiterung oder neuen Vertrag eindeutig zu bestimmen.
  • Vergütungsvereinbarungen prüfen: Bei Auftreten von Zusatzleistungen ist zu prüfen, ob diese durch den bestehenden Vertrag abgedeckt sind oder ob eine neue Vergütungsvereinbarung erforderlich ist.

Fazit: Nachträge richtig abrechnen

Das Urteil des OLG Düsseldorf vom 26. Juli 2024 schafft Klarheit hinsichtlich der Behandlung von Nachtragsleistungen im Baurecht. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Vertragsgestaltung und Dokumentation, um sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer Rechtssicherheit bei der Vergütung zusätzlicher Leistungen zu gewährleisten.

Alle Fachbeiträge zeigen

Haus-Wohnung-Immobilie-Eigentum-WEG
Mietrecht
27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

Beitrag lesen
Fachbeitrag Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
25.03.2026

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: BAG stärkt den individuellen Entgeltvergleich

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit zählt zu den zentralen Vorgaben des nationalen und europäischen Arbeitsrechts. Gleichwohl bereitet seine praktische Durchsetzung erhebliche Schwierigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Darlegung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung. Mit seinem Urteil vom 23.10.2025 konkretisiert das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an den Entgeltvergleich und stellt klar, dass bereits der Vergleich mit einer einzelnen geeigneten Vergleichsperson ausreichen kann, um eine Diskriminierung zu vermuten.

Beitrag lesen
nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
25.03.2026

Grenze überschritten: Wann hohe Mieten sittenwidrig sind

Die Frage, wann eine überhöhte Miete die Schwelle zur Sittenwidrigkeit überschreitet, gehört zu den zentralen Problemfeldern des Wohnraummietrechts. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten geraten hohe Mietforderungen zunehmend in den Fokus gerichtlicher Kontrolle. Ein Urteil des LG Hamburg greift diese Problematik auf und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Miete und ortsüblicher Vergleichsmiete zur Annahme einer Wuchermiete im Sinne des § 138 BGB führt.

Beitrag lesen