Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Arbeitsunfähigkeit NEU ab 01.01.2023: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU

Ab dem 01.01.2023 muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen werden. Der Arbeitnehmer erhält weiterhin einen Durchschlag in Papierform für möglich Störfälle. Der Arzt übermittelt die Daten zur AU elektronisch an die Krankenkasse. Das Verfahren war im Jahr 2022 optional und ist ab dem 01.01.2023 verpflichtend.

Mitarbeiter sind weiterhin verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen (§ 5 Abs. 1 S. 1 EFZG).

Bereits seit dem  01.10.2021  erfolgt die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die zuständige Krankenkasse ausschließlich digital. Ab dem 01.01.2023 sollen die Arbeitgeber nur noch digital über die Dauer und den Beginn der AU ihrer Arbeitnehmer informiert werden. Diese Informationen sollen durch die Krankenversicherung des Arbeitnehmers bereitgestellt werden.

Weiterhin sollen Arbeitgeber in Zukunft auch darüber informiert werden, wann die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ausfällt. Der Abruf der Daten soll über das  Entgeltabrechnungsprogramm  möglich sein.

Das neue Verfahren gilt nicht für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, AU-Bescheinigungen aus dem Ausland, sowie  sonstige AU-Bescheinigungen – wie von Privatärzten, bei Erkrankung eines Kindes, bei stufenweiser Wiedereingliederung, bei Rehabilitationsleistungen oder im Falle eines Beschäftigungsverbots.

Eine Besonderheit der Regelung findet sich bei  geringfügig Beschäftigten. Bei Minijobbern gilt, dass die Informationen nicht an die Minijob-Zentrale, sondern an die jeweilige Krankenkasse zu schicken sind. So sind Arbeitgeber in der Lage, die benötigten Daten bei der Krankenkasse abzurufen. Um dies zu ermöglichen, müssen Arbeitgeber bei der Einstellung eines geringfügig Beschäftigten demnächst nach der Krankenkasse des Minijobbers fragen.

Diese Neuerungen fordern auch eine  Umstellung in Unternehmen, denn bisher war es gängig, die Fehlzeiten auf Basis der gelben Zettel in der Zeiterfassung zu speichern.

Gerne können Sie unsere Anleitung für den Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verwenden.

Downloads

Alle Fachbeiträge zeigen

unterschrift-signatur-vertrag-notar
AGB, Verbraucherrecht, Vertragsrecht
22.12.2025

„Es gelten die online abrufbaren AGB“ unzureichend

BGH: Verweis auf im Internet abrufbare AGB in einem Vertragsangebot ist unklar und unwirksam

Beitrag lesen
M&A, Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht
22.12.2025

Einbeziehung der Weinstein-Garantie: Wie Unternehmen #MeToo-Risiken bei Fusionen und Übernahmen reduzieren können (NLD)

Bei der Gestaltung von Übernahmeverträgen ist es ratsam, auch an mögliche #MeToo-Risiken zu denken, die der Käufer eingeht, und diese durch eine sogenannte Weinstein-Klausel zu überwinden.

Beitrag lesen
Familienrecht
22.12.2025

Gemeinsames Sorgerecht trotz Auslandsaufenthalt – E-Mail reicht aus

Kann ein Elternteil sein Sorgerecht auch dann wirksam ausüben, wenn er im Ausland lebt und überwiegend per E-Mail erreichbar ist? Mit dieser praxisrelevanten Frage hatte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen. In seinem Beschluss vom 16. Oktober 2025 stellt das Gericht klar: Moderne Kommunikationsmittel können genügen, um die elterliche Sorge tatsächlich wahrzunehmen – ein Ruhen des Sorgerechts kommt nur bei echten, dauerhaften Ausübungshindernissen in Betracht

Beitrag lesen