Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Arbeitsunfähigkeit NEU ab 01.01.2023: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU

Ab dem 01.01.2023 muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen werden. Der Arbeitnehmer erhält weiterhin einen Durchschlag in Papierform für möglich Störfälle. Der Arzt übermittelt die Daten zur AU elektronisch an die Krankenkasse. Das Verfahren war im Jahr 2022 optional und ist ab dem 01.01.2023 verpflichtend.

Mitarbeiter sind weiterhin verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen (§ 5 Abs. 1 S. 1 EFZG).

Bereits seit dem  01.10.2021  erfolgt die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die zuständige Krankenkasse ausschließlich digital. Ab dem 01.01.2023 sollen die Arbeitgeber nur noch digital über die Dauer und den Beginn der AU ihrer Arbeitnehmer informiert werden. Diese Informationen sollen durch die Krankenversicherung des Arbeitnehmers bereitgestellt werden.

Weiterhin sollen Arbeitgeber in Zukunft auch darüber informiert werden, wann die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ausfällt. Der Abruf der Daten soll über das  Entgeltabrechnungsprogramm  möglich sein.

Das neue Verfahren gilt nicht für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, AU-Bescheinigungen aus dem Ausland, sowie  sonstige AU-Bescheinigungen – wie von Privatärzten, bei Erkrankung eines Kindes, bei stufenweiser Wiedereingliederung, bei Rehabilitationsleistungen oder im Falle eines Beschäftigungsverbots.

Eine Besonderheit der Regelung findet sich bei  geringfügig Beschäftigten. Bei Minijobbern gilt, dass die Informationen nicht an die Minijob-Zentrale, sondern an die jeweilige Krankenkasse zu schicken sind. So sind Arbeitgeber in der Lage, die benötigten Daten bei der Krankenkasse abzurufen. Um dies zu ermöglichen, müssen Arbeitgeber bei der Einstellung eines geringfügig Beschäftigten demnächst nach der Krankenkasse des Minijobbers fragen.

Diese Neuerungen fordern auch eine  Umstellung in Unternehmen, denn bisher war es gängig, die Fehlzeiten auf Basis der gelben Zettel in der Zeiterfassung zu speichern.

Gerne können Sie unsere Anleitung für den Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verwenden.

Downloads

Alle Fachbeiträge zeigen

Internet-smartphone-online-socialmedia-digital
Deliktsrecht, Internetrecht, Recht der unerlaubten Handlungen
13.04.2026

Verpflichtung zur Löschung von Fake-Profilen in sozialen Netzwerken

Die Verbreitung von Fake-Profilen in sozialen Netzwerken stellt eine erhebliche Herausforderung für den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Mit Urteil vom 20.01.2026 (Az. 18 U 2360/25 Pre e) hat das Oberlandesgericht München die Anforderungen an die Haftung von Plattformbetreibern weiter konkretisiert und zugleich die Reichweite bestehender Prüfpflichten präzisiert.

Beitrag lesen
Reisevertragsrecht
07.04.2026

Check-In bis 45 Minuten vor Abflug – Grenzen der AGB-Gestaltung bei Airlines

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 03.04.2025 (Az. 2-24 S 129/24) eine zentrale Frage der Fluggastrechte geklärt: Airlines dürfen die in Art. 3 Abs. 2 der EU-Fluggastrechte-Verordnung vorgesehene Check-In-Frist von 45 Minuten nicht durch bloße AGB-Klauseln zu Lasten der Passagiere verlängern.

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Immobilie-Eigentum-WEG
Mietrecht
27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

Beitrag lesen