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Architektenhonorar Anwendung der HOAI-Mindestsatz-Regelung

EuGH, Urt. v. 18.01.2022 – C-261/20

Die Regelung über Mindestsätze aus der HOAI muss nicht bereits wegen des Verstoßes gegen das Unionsrecht unangewendet bleiben. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Bereits 2019 entschied der EuGH, dass die Regelung aus der HOAI a.F. über Mindestsätze für das Honorar von Architekten und Ingenieuren europarechtswidrig ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte dem EuGH 2020 die Frage vor, ob daraus folgt, dass die Regelung über Mindestsätze keine Anwendung mehr findet.

In seiner jüngsten Entscheidung weist der EuGH nun darauf hin, dass nationale Gerichte, bei denen ein Rechtsstreit zwischen Privatpersonen anhängig ist, nicht allein aufgrund des Unionsrechts dazu verpflichtet sind, die Regelung über Mindestsätze aus der HOAI unangewendet zu lassen. Das gelte jedoch unbeschadet der Möglichkeit der nationalen Gerichte, die Regelung über Mindestsätze aufgrund innerstaatlichen Rechts auszuschließen.

Praxistipp:

Das Schicksal der Mindestsatzregelung bleibt ungewiss. Es bleibt abzuwarten, ob der BGH sich aufgrund des innerstaatlichen Rechts gegen eine Anwendung der Regelung über Mindestsätze entscheidet.

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