Alle Beiträge zum Stichwort: Betriebsschließung
Pauschalreiserecht
Das gebuchte Hotel war geschlossen
Ersatzunterkunft: Dürfen Kunden deswegen eine Pauschalreise kostenlos stornieren?
Arbeitsrecht
Kein Lohnanspruch bei pandemiebedingter, staatlich verfügter Betriebsschließung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat aktuell entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muss, nicht verpflichtet ist, seinen Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.
Betriebsunterbrechung wegen Corona
Betriebsunterbrechung-Versicherung
Die Corona-Pandemie beschäftigt uns alle spätestens seit März 2020. Nun gibt es erste Entscheidungen der Gerichte, die sich mit Betriebsunterbrechungsversicherungen bei Betriebsschließungen als Folge dieser Corona-Pandemie befassen.
Corona-Pandemie:
Geschäftsraum: Im Lockdown nur halbe Miete
Ein Einzelhändler, der sein Geschäft aufgrund Corona-bedingter Schließungsanordnung nicht öffnen durfte, muss für das Ladenlokal nur 50 Prozent der Kaltmiete zahlen. In solchen Fällen ist von einer Störung der Geschäftsgrundlage nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 313 BGB) auszugehen, die eine Mietanpassung erforderlich macht, um die Belastungen zu teilen. So sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Dresden.
Gewerberaummiete:
Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts im „Corona-Lockdown“: Miete trotzdem zu zahlen
Ein Einzelhändler, dessen Ladenlokal im „Corona-Lockdown“ für den Publikumsverkehr geschlossen werden musste, kann seine Mietzahlung nicht ohne Weiteres aussetzen oder reduzieren. Mit diesem Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts (LG) Heidelberg bestätigt.
Mietrecht
Mietzahlung trotz Schließung
Wie viel Miete muss ein gewerblicher Mieter bei einer coronabedingten Schließung seines Ladens zahlen?
Corona
Gehaltszahlung in Zeiten von Betriebsschließung und Quarantäne
Das Betriebsrisiko des Arbeitgebers legt Anspruch auf Bezahlung fest - auch wenn eine solche Situation wie die aktuelle Situation aufgrund der Corona-Pandemie zwar gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist. Die Betriebsrisikolehre des Bundesarbeitsgerichts legt aber fest, wer das (wirtschaftliche) Risiko trägt, wenn die Arbeit ohne Verschulden des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers nicht erbracht werden kann.