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Mietrecht Österreich COVID-19 und Mietzinsbefreiung oder -minderung

Für viele Gewerbetreibende stellt sich die Frage, ob sie als Mieter von Geschäftsräumen von der Zahlung des Mietzinses befreit sind, wenn Kunden das Bestandsobjekt aufgrund eines behördlichen Betretungsverbots nicht betreten dürfen.

In der Entscheidung 3 Ob 78/21y vom 21.10.2021 ( www.ris. bka.gv.at/jus ) gelangte der OGH nun zu dem Ergebnis, dass die Mieterin eines Sonnenstudios aufgrund des behördlichen Betretungsverbots im April 2020 keinen Mietzins zu bezahlen hatte. In einer kurz darauf ergangenen Entscheidung ( 25.11.2021, 3 Ob 184/21m , www.ris.bka.gv.at/jus ) – in dieser ging es um die Mieterin eines Kosmetikstudios in einem Einkaufszentrum – bestätigte er dies. Ein Betretungsverbot führt dann zur gänzlichen Unbrauchbarkeit eines Bestandobjekts, wenn der bedungene Gebrauch des Bestandobjekts durch den Kundenverkehr gekennzeichnet ist.

Führt eine Maßnahme nicht zur gänzlichen Unbrauchbarkeit des Bestandobjekts, steht dem Mieter nur ein Recht auf Mietzinsminderung im Umfang der Gebrauchsbeeinträchtigung zu. Ergänzend hielt der OGH fest, dass den Mieter keine Pflicht zur Herausgabe des Fixkostenzuschusses an den Vermieter trifft.

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Stiftungsrecht
05.01.2026

Stiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben

"In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative." So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme – derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 – auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, – das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte.

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Steuerrecht
05.01.2026

Grundstücksverwaltungs-GmbH: keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Überschreiten der Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

Der Bundesfinanzhof macht klar, dass es die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gibt, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung eingehalten wird. Einer Grundstücksverwaltungs-GmbH, die en-bloc fünf Grundstücke verkaufte, wurde die erweiterte Kürzung versagt, da sie die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritt.

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Steuerrecht
05.01.2026

BMF veröffentlicht aktualisierte GoBD

Das BMF hat erneut die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Gleich vorweg: Natürlich bedeuten Neuerungen bei den GoBD für Unternehmer zeitliche Herausforderungen und Anpassungen bei der Aufbewahrung bzw. Archivierung von Buchführungsunterlagen. Doch die aktuellen Anpassungen bringen vor allem Erleichterungen.

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