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Mietrecht Österreich COVID-19 und Mietzinsbefreiung oder -minderung

Für viele Gewerbetreibende stellt sich die Frage, ob sie als Mieter von Geschäftsräumen von der Zahlung des Mietzinses befreit sind, wenn Kunden das Bestandsobjekt aufgrund eines behördlichen Betretungsverbots nicht betreten dürfen.

In der Entscheidung 3 Ob 78/21y vom 21.10.2021 ( www.ris. bka.gv.at/jus ) gelangte der OGH nun zu dem Ergebnis, dass die Mieterin eines Sonnenstudios aufgrund des behördlichen Betretungsverbots im April 2020 keinen Mietzins zu bezahlen hatte. In einer kurz darauf ergangenen Entscheidung ( 25.11.2021, 3 Ob 184/21m , www.ris.bka.gv.at/jus ) – in dieser ging es um die Mieterin eines Kosmetikstudios in einem Einkaufszentrum – bestätigte er dies. Ein Betretungsverbot führt dann zur gänzlichen Unbrauchbarkeit eines Bestandobjekts, wenn der bedungene Gebrauch des Bestandobjekts durch den Kundenverkehr gekennzeichnet ist.

Führt eine Maßnahme nicht zur gänzlichen Unbrauchbarkeit des Bestandobjekts, steht dem Mieter nur ein Recht auf Mietzinsminderung im Umfang der Gebrauchsbeeinträchtigung zu. Ergänzend hielt der OGH fest, dass den Mieter keine Pflicht zur Herausgabe des Fixkostenzuschusses an den Vermieter trifft.

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Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

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Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

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Gemeinschaftseigentum
13.03.2026

Wärmepumpen auf Gemeinschaftsgrundstücken, Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist nichtig (NLD)

Eine Eigentümergemeinschaft beschließt in einer Versammlung, für einige Eigentümer einer Wohnung Außenanlagen für Wärmepumpen zu installieren. Diese Wärmepumpen werden auf dem Gemeinschaftsgrundstück aufgestellt.

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