Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mietrecht Mietzahlung trotz Schließung

Wie viel Miete muss ein gewerblicher Mieter bei einer coronabedingten Schließung seines Ladens zahlen?

Das Thema Corona beschäftigt uns alle seit nahezu einem Jahr und infolgedessen auch die Gerichte. Diese hatten bereits mehrere Fälle zu entscheiden, in welchen es um die Frage ging, wie sich die coronabedingten Schließungen von Geschäften auf Mietverträge auswirken. Bei Mietverhältnissen über Gewerberäume argumentieren die Mieter damit, sie müssten während der Schließung keine oder nur eine geringere Miete zahlen. Die Vermieter wiederum argumentieren, die behördlich angeordnete Schließung sei nicht von ihnen veranlasst worden, daher müssten die Mieten weitergezahlt werden. Mit einem derartigen Fall hatte sich zuletzt auch das Landgericht Mönchengladbach zu beschäftigen. In diesem Fall hatte der Mieter Räume für den Betrieb eines Schuhgeschäftes angemietet. Aufgrund des Erlasses des Ministeriums vom 17. März 2020 wurde bekanntlich die Öffnung von Geschäften des Einzelhandels aufgrund der Corona-Pandemie ab dem 18. März 2020 verboten. Der Betreiber des Schuhgeschäftes konnte aufgrund dessen keine Umsätze erzielen und hatte daher Schwierigkeiten, seine Miete zu zahlen. Es häuften sich über mehrere Monate Mietrückstände von rund 17.000 Euro an. Der Vermieter erhob Klage.

Das Landgericht verurteilte den Inhaber des Schuhgeschäftes zur Zahlung, jedoch nicht komplett (Urteil vom 2. November 2020, Az. 12 O 154/20). In dem Urteil stellt das Gericht zunächst klar, dass kein Mangel der Mietsache vorliegt. Schließlich seien die Räume des Geschäftes unverändert und würden einen Betrieb als Schuhgeschäft weiterhin ermöglichen. Der wirtschaftliche Erfolg des Mieters sei allein aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen der Landesregierung gefährdet. Dies stelle jedoch keinen Mangel der Räumlichkeiten als solche dar. Diese Lösung mag zunächst ungerecht erscheinen, ist aber konsequent. Das Gericht findet jedoch einen anderen Weg, um zu einem sachgerechten Ergebnis zu gelangen. Wie mittlerweile andere Gerichte auch, so geht das Landgericht den Weg, den Vertrag bezüglich des Schuhgeschäftes anzupassen. Eine solche Vertragsanpassung kommt immer nur dann in Betracht, wenn sich die Folgen der Covid-19-Pandemie so schwerwiegend auf das Mietverhältnis auswirken, dass ein Festhalten am bisherigen Vertrag mit Recht und Gerechtigkeit nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnissen führt. Ein solcher Fall ist hier gegeben. Ein Mieter kann, wenn er sein Schuhgeschäft aufgrund der Pandemie schließen muss, schlichtweg keine Schuhe verkaufen. Er hat folglich keinen Umsatz. Zwar kann der Vermieter hierfür nichts, der Mieter allerdings ebenso wenig. Ursache hierfür sind letztlich die Maßnahmen der Landesregierung, um die Gesundheit der Menschen zu schützen und die Pandemie in den Griff zu bekommen. Um angesichts dessen einen fairen Ausgleich zu schaffen, entscheidet das Gericht, dass die Miete für den Zeitraum der kompletten Schließung um 50 Prozent anzupassen sei. Das Risiko wird somit auf Mieter und Vermieter gleichermaßen verteilt.

Alle Fachbeiträge zeigen

Daten-Datenschutz-data-DSGVO
Datenschutzrecht
20.04.2026

Datenschutzverstoß des Finanzamts: Schadensersatz muss erst bei der Behörde geltend gemacht werden

Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

Beitrag lesen
Schifffahrtsrecht, Seerecht, Polizeirecht
20.04.2026

Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.

Beitrag lesen
Steuerrecht
20.04.2026

Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Regelmäßig einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen. Das BMF hat nun eine Anpassung ab dem 01.01.2026 vorgenommen. Verändert wurden damit die Pauschalen für mehrere Länder, unter anderem für Albanien, Bulgarien, China, Estland, Irland, Israel, Katar, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mexiko, die Niederlande, Rumänien, Schweiz, Ukraine und Venezuela.

Beitrag lesen