Alle Beiträge zum Stichwort: COVID-19
Betriebsunterbrechung wegen Corona
Betriebsunterbrechung-Versicherung
Die Corona-Pandemie beschäftigt uns alle spätestens seit März 2020. Nun gibt es erste Entscheidungen der Gerichte, die sich mit Betriebsunterbrechungsversicherungen bei Betriebsschließungen als Folge dieser Corona-Pandemie befassen.
Arbeitsrecht
Arbeitnehmerhaftung im Home-Office
Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie ermöglichen immer mehr Arbeitgeber den Arbeitnehmern ihre Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz nachzugehen. Dabei stellt sich aber die Frage, was passiert, wenn etwas kaputt geht? Leicht kann es ja passieren, dass die arbeitende Person selbst oder ein Familienmitglied im Home-Office Schäden am Eigentum des Arbeitgebers verursacht.
Versicherte Betriebswege & Wegeunfall
Unfallversicherungsschutz im Home-Office
Seit einigen Jahren und nunmehr insbesondere durch die andauernde Covid-19-Pandemie verbreitet sich die Möglichkeit der Arbeitnehmer, ihre Arbeit auch im Home-Office zu erledigen, immer mehr. Doch was passiert, wenn es im Home-Office zu einem Unfall kommt? Wird der Unfall von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst? Und was passiert beispielsweise, wenn berufstätige Elternteile im Home-Office ihre Kinder in die Kita bringen und verunfallen?
Fernarbeit in Russland
Homeoffice: Fernarbeit in Russland flexibler geregelt
Seit 1. Januar 2021 gelten in Russland neue Regelungen zur Fernarbeit. Mehr Flexibilität für die Unternehmen, mehr Rechtssicherheit für die Arbeitnehmer – dies waren Gründe zur Änderungen der gesetzlichen Regelungen in Zeiten der Pandemie. Die Gesetzesänderungen führen kein „Recht auf Homeoffice“ ein – wie dies teilweise gefordert wurde.
Familienrecht aktuell
Kinder impfen - wer entscheidet?
Streiten sich die Eltern um die Impfungen des Kindes, so entscheidet derjenige, der sich an den Empfehlungen der STIKO orientiert.
Ordnungswirdigkeitenrecht aktuell
Der Aufenthalt verschiedener Personen in einem Fahrzeug ist kein Aufenthalt im „öffentlichen Raum“ iSd der Corona-Schutzverordnungen.
Das Amtsgericht Stuttgart (Beschluss vom 08.09.2020 Az. 4 OWi 477 Js 68534/20) hat Bußgeldbescheide aufgehoben, die nach der Baden-Württembergischen Corona Verordnung ergangen war. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle hatte die Polizei in einem Fahrzeug vier Personen aus verschiedenen Haushalten angetroffen. Nach der Verordnung war die Zusammenkunft von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum bußgeldbewehrt. Gegen die Insassen wurden Bußgelder nach der damals geltenden 5. Corona Verordnung Baden-Württemberg vom 17. April 2020 verhängt.
Sozialrecht aktuell
Homeoffice: Kein Wegeunfall bei Treppensturz auf dem Weg ins hauseigene Büro
In Zeiten des Corona-Lockdowns arbeiten immer mehr Menschen von zu Hause. Dies wirft auch juristisch ganz neue Fragen auf. So hatte das LSG Nordrhein-Westfalen sich nun mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Sturz von einer Wendeltreppe auf dem Weg ins hauseigene Büro einen Wegeunfall darstellt, der durch die Unfallversicherung abgedeckt ist. (L 17 U 487/19)
Schadensersatzrecht aktuell
Kein Schmerzensgeld wegen Untersagung des Zugangs zum Supermarkt aufgrund fehlenden Mund-Nasen-Schutzes
Das Amtsgericht Bremen entschied, dass ein Supermarktbetreiber Kunden mit fehlendem Mund-Nasen-Schutz den Zutritt zum Supermarkt verweigern darf. Dies gilt auch für Kunden, denen eine Maskenunverträglichkeit attestiert wurde. (AG Bremen 9 C 493/29)
Corona-Pandemie:
Geschäftsraum: Im Lockdown nur halbe Miete
Ein Einzelhändler, der sein Geschäft aufgrund Corona-bedingter Schließungsanordnung nicht öffnen durfte, muss für das Ladenlokal nur 50 Prozent der Kaltmiete zahlen. In solchen Fällen ist von einer Störung der Geschäftsgrundlage nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 313 BGB) auszugehen, die eine Mietanpassung erforderlich macht, um die Belastungen zu teilen. So sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Dresden.
Am 1. Juli endet die Home Office Pflicht
Anspruch auf Home Office
Da die Verpflichtung des Arbeitgebers die Arbeit im Home Office zu gestattet oder sogar anzuordnen zum 1. Juli 2021 endet, stellt sich die Frage, ob auch ohne SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ein Anspruch auf oder eine Verpflichtung zum "Home Office" für Arbeitnehmer besteht.