Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Familienrecht aktuell Kinder impfen - wer entscheidet?

Streiten sich die Eltern um die Impfungen des Kindes, so entscheidet derjenige, der sich an den Empfehlungen der STIKO orientiert.

Das hat jetzt das OLG Fankfurt a.M. entschieden (Beschl. v. 08.03.2021, Az. 6 UF 3/21). Vater und Mutter hatten sich um die Impfung des Kindes gestritten, wobei der Vater eine Impfung ablehnte. Die Mutter hatte daraufhin beim Familiengericht die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Impfungen des Kindes beantragt - und gewonnen.

Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Vaters ist jetzt durch das OLG Frankfurt a.M. verworfen worden. Es geht hier, so das OLG, um einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheit des Kindes. Dabei seien grundsätzlich die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu berücksichtigen und als Maßstab zugrunde zu legen. Dasjenige Elternteil, das sich an diesen Grundsätzen orientiert, erhält im Streitfall dann auch die Befugnis zugesprochen, allein über die Impfungen des Kindes zu entscheiden.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Verbraucherrecht, Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
23.09.2026

Widerrufsrecht bei Streaming-Abos

EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Streaming-Diensten

Beitrag lesen
Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht, Verbraucherrecht
23.09.2026

Autokauf: Beweislastumkehr bei Mängeln

Auch wenn für einen Fahrzeugbrand mehrere Ursachen denkbar sind, kann die gesetzliche Vermutung zugunsten des Käufers greifen

Beitrag lesen
Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

Beitrag lesen