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Familienrecht aktuell Kinder impfen - wer entscheidet?

Streiten sich die Eltern um die Impfungen des Kindes, so entscheidet derjenige, der sich an den Empfehlungen der STIKO orientiert.

Das hat jetzt das OLG Fankfurt a.M. entschieden (Beschl. v. 08.03.2021, Az. 6 UF 3/21). Vater und Mutter hatten sich um die Impfung des Kindes gestritten, wobei der Vater eine Impfung ablehnte. Die Mutter hatte daraufhin beim Familiengericht die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Impfungen des Kindes beantragt - und gewonnen.

Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Vaters ist jetzt durch das OLG Frankfurt a.M. verworfen worden. Es geht hier, so das OLG, um einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheit des Kindes. Dabei seien grundsätzlich die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu berücksichtigen und als Maßstab zugrunde zu legen. Dasjenige Elternteil, das sich an diesen Grundsätzen orientiert, erhält im Streitfall dann auch die Befugnis zugesprochen, allein über die Impfungen des Kindes zu entscheiden.

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03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

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31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

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Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

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