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Familienrecht aktuell Kinder impfen - wer entscheidet?

Streiten sich die Eltern um die Impfungen des Kindes, so entscheidet derjenige, der sich an den Empfehlungen der STIKO orientiert.

Das hat jetzt das OLG Fankfurt a.M. entschieden (Beschl. v. 08.03.2021, Az. 6 UF 3/21). Vater und Mutter hatten sich um die Impfung des Kindes gestritten, wobei der Vater eine Impfung ablehnte. Die Mutter hatte daraufhin beim Familiengericht die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Impfungen des Kindes beantragt - und gewonnen.

Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Vaters ist jetzt durch das OLG Frankfurt a.M. verworfen worden. Es geht hier, so das OLG, um einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheit des Kindes. Dabei seien grundsätzlich die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu berücksichtigen und als Maßstab zugrunde zu legen. Dasjenige Elternteil, das sich an diesen Grundsätzen orientiert, erhält im Streitfall dann auch die Befugnis zugesprochen, allein über die Impfungen des Kindes zu entscheiden.

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Die Abnahme markiert im Bau- und Bauträgerrecht einen zentralen rechtlichen Wendepunkt. Mit ihr werden Vergütungsansprüche fällig, die Beweislast kehrt sich um und Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Umso konfliktträchtiger sind Fälle, in denen Erwerber eine Abnahme erklären, ohne die Bauleistungen tatsächlich überprüft zu haben. Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (8 U 29/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt, dass eine ausdrücklich erklärte Abnahme auch dann wirksam bleibt, wenn das Gemeinschaftseigentum objektiv noch nicht abnahmereif war und die Erwerber dieses nicht besichtigt haben.

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