Alle Beiträge zum Stichwort: Grundstück
Niederländisches Immobilienrecht
Wertlos oder liquidiert: Aktuelles zur Situation bei einem unauffindbaren Hypothekengläubiger (NLD)
Der Hypothekengläubiger muss die Löschung einer Hypothek mit seiner Unterschrift bestätigen. Was aber, wenn dieser unauffindbar ist oder nicht mehr existiert? In letzter Zeit wurden mehrere Urteile zu diesem Rechtsthema veröffentlicht. Den aktuellen Sachstand geben wir hier wieder.
Reform der Grundsteuer
Grundsteuererklärung – Abgabefrist bis zum 31.01.2023 verlängert
Die Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung für eigenen Grundbesitz auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 sowie die damit zusammenhängenden Probleme haben in den letzten Wochen und Monaten viele Steuerpflichtige beschäftigt. Die Finanzminister der Länder haben nun beschlossen, die Abgabefrist um 3 Monate bis zum 31.01.2023 zu verlängern.
Baurecht Schweiz
Bauen ohne Baubewilligung lohnt sich nicht (CH)
Auch wenn eine Baute oder Anlage nach der eigenen Beurteilung keiner Baubewilligung bedarf, ist es empfehlenswert, das entsprechende Bauamt über das geplante Bauvorhaben vorab zu informieren und die Baubewilligungspflicht zu klären. Der Beitrag informiert über die Baubewilligungspflicht und die Ausnahmen davon.
Legal News Ukraine
Doing agricultural business in Ukraine
Ukraine is one of the world’s leading exporters of agricultural products. At the same time, Ukrainian agribusiness has some peculiarities due primarily to the initial conditions of its development. This brochure reflects such peculiarities in the context of building and running an agribusiness in Ukraine.
Ursächlichkeit des Maklernachweises für Immobilienkauf
Nur bei einer Maklerleistung gibt es auch eine Maklerprovision!
Der klagende Makler führte die Besichtigung einer Immobilie durch. Nach Ablauf des Maklervertrages besichtigen die Beklagten die selbe Immobilie erneut und schließen einen Kaufvertrag ab, jedoch mit einem anderen Makler. Besteht für den ursprüngliche Makler ein Anspruch auf Maklerprovision?
Steuerrecht
Verflechtung von Gesellschaften: Ein Patt ist noch keine Beherrschung
Besteht zwischen zwei Unternehmen eine Betriebsaufspaltung, so wird die vermögensverwaltende Tätigkeit einer Gesellschaft (z.B. Vermietung eines Grundstücks) steuerlich als Gewerbebetrieb eingestuft - es liegen also gewerbliche Einkünfte vor.
Vorausvermächtnis ohne Anrechnung auf den Erbteil oder Teilungsanordnung mit Anrechnung auf den Erbteil?
Auslegung von Testamenten
Die Formulierung von Testamenten, insbesondere handschriftlichen Testamenten, führt häufig zu Streit unter den im Testament Bedachten. Der Grund dafür kann zu Einen darin liegen, dass der/die Testierende juristisch Laie ist und Begriffe verwendet, denen der Gesetzgeber ganz klar pointierte Bedeutungen zugeordnet hat - die aber im allgemeinen Sprachgebrauch von Laien mit ganz anderer Bedeutung verbunden sind.
Versteuerung des Veräußerungsgewinns
Kein Gestaltungsmissbrauch: Grundstücksschenkung an Kinder kurz vor Weiterverkauf ist zulässig
Wenn Immobilien des Privatvermögens innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist an- und wieder verkauft werden, muss der Wertzuwachs grundsätzlich als privater Veräußerungsgewinn versteuert werden. Um einen Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist möglichst „steuerschonend“ abzuwickeln, werden in der Praxis immer wieder verschiedene Gestaltungsmodelle umgesetzt, darunter die Schenkung von Immobilien an die Kinder kurz vor dem Weiterverkauf der Immobilien.
Vermietung zu Übernachtungszwecken
Fehlende Baugenehmigung: Hausboote sind keine Ferienwohnungen
Hausboote auf dem Wannsee in Berlin zu Übernachtungszwecken ohne Baugenehmigung zu vermieten, ist untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin jetzt entschieden.
Steuerrecht
Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz: Gesetzgeber beschränkt Möglichkeiten der Steuervermeidung
Die Praxis hat gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelingt, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes sollen missbräuchliche Steuergestaltungen eingedämmt werden. Konkret sieht das Gesetz folgende Änderungen vor: