Alle Beiträge zum Stichwort: Insolvenz

"Hart" und "weich", "extern" und "intern"
Die Patronatserklärung: Hilft sie gegen die Insolvenz?
Unter welchen Voraussetzungen können durch eine Patronatserklärung die Insolvenzgründe der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beseitigt werden?

Energie-Schutzschirm für Unternehmen
Energiekosten: Welche staatlichen Förderungen gibt es bereits, was ist geplant?
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat angekündigt, den „Energie-Schutzschirm“ für Unternehmen breiter aufspannen zu wollen. Dies soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Hinblick auf die hohen Energiekosten helfen.

Das OLG Düsseldorf mit dem anderen Ende der Fahnenstange
Start-ups und die Insolvenzantragspflicht: Anforderungen an eine positive Fortführungsprognose
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Geschäftsführer eines Start-ups zu erwartende finanzielle Mittel in die Planrechnung zur Liquidität des Unternehmens einstellen?

BGH zur Insolvenzanfechtung
Drei mögliche Argumente gegen eine Anfechtung eines Insolvenzverwalters
Die insolvenzrechtliche Anfechtung ermöglicht Insolvenzverwaltern die Rückforderung von Vermögensverschiebungen, die der Insolvenzschuldner im Vorfeld des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat. Als Vertragspartner des Insolvenzschuldners könnten Sie daher zur Rückgewähr des Erlangten verpflichtet sein. Mit welchen Argumenten können Sie sich gegen eine solche Anfechtung wehren?

Anfechtung der Gewinnausschüttung in der Insolvenz – BGH IX ZR 195/20
Anfechtung der Gewinnausschüttung in der Insolvenz – BGH IX ZR 195/20
Der Bundesgerichtshof führt seine insolvenzrechtliche Rechtsprechung zur Ausschüttung von Gewinnen an Kommanditisten fort und stellt im Zweifel auch vorgetragenen Gewinn der Insolvenzmasse zur Verfügung, BGH IX ZR 195/20.

Insolvenzrecht
Ausschüttung eines Gewinnvortrages und das Risiko der Insolvenzanfechtung
Jede Zahlung, die ein Gesellschafter einer GmbH im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder danach als Rückzahlung oder Zinsen auf ein der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes Darlehen (oder auf eine mit einem Darlehen wirtschaftlich vergleichbare Forderung) erhalten hat, ist nach der Insolvenzeröffnung anfechtbar. Sie ist damit der insolventen GmbH, d.h. dem Insolvenzverwalter, zurückzuerstatten.Jede Zahlung, die ein Gesellschafter einer GmbH im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder danach als Rückzahlung oder Zinsen auf ein der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes Darlehen (oder auf eine mit einem Darlehen wirtschaftlich vergleichbare Forderung) erhalten hat, ist nach der Insolvenzeröffnung anfechtbar. Sie ist damit der insolventen GmbH, d.h. dem Insolvenzverwalter, zurückzuerstatten.

Insovlenzrecht
Schadensersatz von GmbH-Geschäftsführer wegen verspäteter Stellung eines Insolvenzantrages
Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als unabwendbar erkannte Ende eines Unternehmens solange wie möglich hinauszuzögern, erfüllt den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne des § 826 BGB, wenn dabei die Schädigung der Unternehmensgläubiger billigend in Kauf genommen wird.

Insolvenzrecht
Schadensersatz von GmbH-Geschäftsführer wegen verspäteter Stellung eines Insolvenzantrages
Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als unabwendbar erkannte Ende eines Unternehmens solange wie möglich hinauszuzögern, erfüllt den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne des § 826 BGB, wenn dabei die Schädigung der Unternehmensgläubiger billigend in Kauf genommen wird.

Zusage von finanziellen Mitteln
Start-up-Geschäftsführer und die Insolvenzantragspflicht
Ist die Zusage oder die Erwartung, weitere finanzielle Mittel aus dem Gesellschafterkreis für das Unternehmen zu erhalten, so wahrscheinlich und verbindlich, dass dieser Betrag in eine Liquiditätsplanung eingestellt werden kann und damit Grundlage für eine positive Fortführungsprognose sein kann?

StaRUG
Haftung für einen Insolvenzverschleppungsschaden
Mit Wirkung ab dem 01.01.2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um ein die Insolvenzordnung flankierendes (eigenes) Gesetz, das ein zusätzliches Verfahren zur Vermeidung einer Insolvenz vorsieht.