Alle Beiträge zum Stichwort: Kaufvertrag
Verträge über digitale Produkte und Änderungen beim Verbrauchsgüterkauf
Neues Kaufrecht 2022
Die Gesetze, die 2022 in Kraft treten, sorgen für die größte Veränderung des Bürgerlichen Gesetzbuches seit der Schuldrechtsmodernisierung 2001. Neben der Einführung der Verträge über digitale Produkte kommt es zu bedeutenden Veränderungen im Verbrauchsgüterkaufrecht. Die Neuregelungen sind für sämtliche Personen, die im Kaufrecht unterwegs sind, von erheblicher Relevanz.
Verbraucherschutz
Widerrufsrecht gegenüber Handwerkern
Gemäß § 312g BGB steht einem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Es wird nicht unterschieden, ob ein Kaufvertrag, ein Werklieferungsvertrag oder ein reiner Werkvertrag vorliegt.
Frist für Maklercourage
Vermittlungstätigkeit: Makler müssen sich beeilen …
Eine Maklercourtage ist nicht geschuldet, wenn zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Kaufvertragsschluss 14 Monate liegen und der Käufer die Immobile zwischenzeitlich gemietet hat.
Formbedürftigkeit bei Grundstücksverträgen
Änderung Grundstückskaufvertrag
Grundstückskaufverträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Etwas anderes kann gelten, wenn sich nach Beurkundung Änderungen ergeben.
Gewährleistungsausschluss bei Grundstückskaufverträgen
Haftungsausschluss Grundstückskauf
Wurde ein Haftungsausschluss vereinbart, haftet der Verkäufer für bei Vertragsschluss vorliegende Mängeln grundsätzlich nicht. Etwas anderes gilt, wenn die Mängel in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Eigentumsumschreibung erst entstehen.
Betrug
Erbengemeinschaft: Kunsthistorikerin schuldet hohen Schadenersatz
Eine Kunsthistorikerin aus Düsseldorf muss 980.000 Euro Schadenersatz an eine Erbengemeinschaft aus Essen zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden.
UN-Kaufrecht
Die Sprache der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dem UN-Kaufrechtsabkommen (CISG)
Wenn das UN-Kaufrechtsabkommen (CISG) auf einen Kaufvertrag Anwendung findet, bedeutet das, dass Käufer und Verkäufer in unterschiedlichen Ländern niedergelassen sind. In den meisten Fällen sprechen Käufer und Verkäufer unterschiedliche Sprachen. Eine oder beide Parteien erklären ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auf den Kaufvertrag anwendbar. Dann stellt sich die Frage, in welcher Sprache dies zu erfolgen hat.
Steuerrecht
Strittige Kaufpreisaufteilung bei Immobilien: Gerichte dürfen nicht einfach auf BMF-Arbeitshilfe zurückgreifen
Die Aufteilung eines einheitlichen Grundstückskaufpreises auf das Gebäude und den Grund und Boden ist für die Praxis bedeutsam, weil nur die Anschaffungskosten für das Gebäude steuerlich abgeschrieben werden können. Vermieter sind daher daran interessiert, den Wert ihres Gebäudes im Besteuerungsverfahren möglichst hoch und den Wert des Grundstücks möglichst niedrig anzusetzen.
Umsatzsteuer 2021
So bereiten Sie sich richtig auf die Wiederanhebung der Steuersätze vor
Der Regelsteuersatz erhöht sich ab dem 01.01.2021 wieder von 16 % auf 19 %, der ermäßigte Steuersatz von 5 % auf 7 %. Nach Überwindung der Wirtschaftskrise werden die Finanzverwaltungen nicht zögern, auch Geschäftsvorfälle während dieser außergewöhnlichen Zeit genau unter die Lupe zu nehmen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie die sich daraus ergebenden Chancen für sich und Ihre Kunden nutzen können und gleichzeitig gängige Fallen vermeiden.
Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
Maklerprovision bei Liegenschaftsverkauf in Insolvenzverfahren
Wird über das Vermögen einer natürlichen oder einer juristischen Person ein Insolvenzverfahren eröffnet und befindet sich im insolvenzverfangenen Vermögen eine Liegenschaft, so liegt es im Aufgabenbereich des vom Insolvenzgericht bestellten Insolvenzverwalters, diese Liegenschaft (ebenso wie das übrige schuldnerische Vermögen) bestmöglich zu verwerten. Insolvenzverfangene Liegenschaften werden vom Insolvenzverwalter im Regelfall freihändig oder durch gerichtliche Versteigerung veräußert. Das Ziel ist naturgemäß eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung.