Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Flugreise Fluggast trat Billigflug nicht an - Fluggesellschaften müssen Gebühren erstatten, die nur für mitfliegende Passagiere anfallen

Für 27,30 Euro hatte Herr M bei einer Billig-Fluglinie einen Flug von Memmingen nach Kreta gebucht. Vom Flugpreis entfielen 18,41 Euro auf Gebühren, Steuern und Entgelte. Herr M ließ Kreta-Urlaub und Flug sausen. Seinen Anspruch gegen die Airline auf Erstattung der Gebühren trat er an ein Unternehmen ab, das auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert ist. Es verlangte von der Airline Rückzahlung der Ausgaben, die sie sich durch den Rücktritt des Kunden erspart hatte.

Mit seiner Klage hatte das Unternehmen beim Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg (X ZR 118/22): Wenn ein Passagier einen gebuchten Flug nicht antrete, kündige er damit den Beförderungsvertrag. Dann könne die Fluggesellschaft die vereinbarte Vergütung behalten, so der BGH. Sie müsse aber alle Bestandteile des Flugpreises erstatten, die sie selbst nur dann bezahlen müsse, wenn sie den Passagier tatsächlich befördere. 

Vergeblich pochte die Airline im konkreten Fall darauf, dass sie ihre Ticketpreise auch deswegen so günstig gestalte, weil sie mit zusätzlichen Umsätzen rechne (Getränke- und Speisenverkauf, Vermittlung von Mietwagen und Unterkünften). Dieser Gewinn entgehe ihr, wenn ein Kunde einen Flug nicht wahrnehme. Dieses Argument wies der BGH jedoch zurück: Auf Zusatzgewinne habe die Fluggesellschaft keinen Anspruch.

Sie beruhten auf separaten Verträgen und nicht auf dem eigentlichen Beförderungsvertrag. Wenn ein Kunde diesen kündige, solle die Fluggesellschaft zwar dadurch keinen Verlust erleiden. Sie dürfe aber umgekehrt auch nicht von dem Umstand profitieren, dass sie den Vertrag nicht erfüllen müsse. Ausgaben, die nur für mitfliegende Passagiere anfielen, müsse die Airline daher zurückzahlen und zwar unabhängig davon, ob und wie sie diese in ihre Preiskalkulation einbezogen habe.

Quelle: onlineurteile.de

Beitrag veröffentlicht am
3. November 2023

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Haus-Wohnung-Immobilie-Eigentum-WEG
Mietrecht
27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

Beitrag lesen
Fachbeitrag Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
25.03.2026

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: BAG stärkt den individuellen Entgeltvergleich

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit zählt zu den zentralen Vorgaben des nationalen und europäischen Arbeitsrechts. Gleichwohl bereitet seine praktische Durchsetzung erhebliche Schwierigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Darlegung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung. Mit seinem Urteil vom 23.10.2025 konkretisiert das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an den Entgeltvergleich und stellt klar, dass bereits der Vergleich mit einer einzelnen geeigneten Vergleichsperson ausreichen kann, um eine Diskriminierung zu vermuten.

Beitrag lesen
nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
25.03.2026

Grenze überschritten: Wann hohe Mieten sittenwidrig sind

Die Frage, wann eine überhöhte Miete die Schwelle zur Sittenwidrigkeit überschreitet, gehört zu den zentralen Problemfeldern des Wohnraummietrechts. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten geraten hohe Mietforderungen zunehmend in den Fokus gerichtlicher Kontrolle. Ein Urteil des LG Hamburg greift diese Problematik auf und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Miete und ortsüblicher Vergleichsmiete zur Annahme einer Wuchermiete im Sinne des § 138 BGB führt.

Beitrag lesen