Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mutterschutzlohn statt Elternzeit Stillbeschäftigungsverbot

Mutterschutzlohn statt Elternzeit: Sozialgericht Nürnberg stärkt Rechte stillender Mütter

In dem verhandelten Fall klagte eine Praxisinhaberin gegen die Krankenkasse, die den Mutterschutzlohn für ihre angestellte Zahnärztin verweigerte, da das Kind bereits älter als ein Jahr war. Die Krankenkasse argumentierte, dass die Freistellungspflicht des Arbeitgebers mit dem ersten Geburtstag des Kindes ende. Das SG Nürnberg widersprach dieser Auffassung und entschied zugunsten der Klägerin

Kernpunkte der Entscheidung

• Mutterschutzlohn muss auch nach dem ersten Lebensjahr gezahlt werden, wenn ein Beschäftigungsverbot besteht.

• Die Begrenzung auf zwölf Monate gemäß § 7 Abs. 2 MuSchG ist auf den Mutterschutzlohn nicht anwendbar.

• Zahnärztinnen können aufgrund von Biostoffen und Strahlung oft nicht weiterarbeiten, was ein Beschäftigungsverbot rechtfertigt.

• Ein Arbeitsplatzwechsel ist nur dann erforderlich, wenn eine gefahrlose Alternative existiert.

Rechtliche Analyse und Auswirkungen

Das SG Nürnberg stellte klar, dass ein Beschäftigungsverbot gemäß § 12 Mutterschutzgesetz (MuSchG) besteht, wenn für eine stillende Mutter eine Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz nicht ausgeschlossen werden kann. Arbeitgeber müssen daher zunächst prüfen, ob Schutzmaßnahmen oder ein Arbeitsplatzwechsel möglich sind. Ist dies nicht der Fall, bleibt nur das Beschäftigungsverbot – mit Anspruch auf Mutterschutzlohn.

Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen:

  • A rbeitgeber müssen Mutterschutzlohn unter bestimmten Bedingungen länger zahlen.
  • Stillende Mütter haben auch über das erste Jahr hinaus einen finanziellen Schutz.
  • Krankenkassen können sich nicht mehr pauschal auf eine Begrenzung auf zwölf Monate berufen.

Fazit: Was bedeutet das für betroffene Mütter und Arbeitgeber?

Das Urteil stärkt die Rechte stillender Mütter erheblich. Arbeitgeber sollten ihre internen Prozesse überprüfen, um rechtssichere Lösungen für betroffene Arbeitnehmerinnen zu finden. Stillende Mütter wiederum sollten sich über ihre Rechte informieren und bei Bedarf rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
19.01.2026

Arbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.

Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen.

Beitrag lesen
Steuerrecht
19.01.2026

Firmen-Fitnessprogramme – Das sind die aktuellen lohnsteuerlichen Grundsätze

Im Rahmen von Firmen-Fitnessprogrammen bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern flexible Trainingsmöglichkeiten in externen Einrichtungen an. Dabei übernehmen die Arbeitgeber die Kosten teilweise oder vollständig. Aber die lohnsteuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen ist in der Praxis komplex, die Finanzverwaltung hat kürzlich nachgelegt.

Beitrag lesen
Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Gesellschaftsrecht
19.01.2026

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21).

Beitrag lesen