Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mutterschutzlohn statt Elternzeit Stillbeschäftigungsverbot

Mutterschutzlohn statt Elternzeit: Sozialgericht Nürnberg stärkt Rechte stillender Mütter

In dem verhandelten Fall klagte eine Praxisinhaberin gegen die Krankenkasse, die den Mutterschutzlohn für ihre angestellte Zahnärztin verweigerte, da das Kind bereits älter als ein Jahr war. Die Krankenkasse argumentierte, dass die Freistellungspflicht des Arbeitgebers mit dem ersten Geburtstag des Kindes ende. Das SG Nürnberg widersprach dieser Auffassung und entschied zugunsten der Klägerin

Kernpunkte der Entscheidung

• Mutterschutzlohn muss auch nach dem ersten Lebensjahr gezahlt werden, wenn ein Beschäftigungsverbot besteht.

• Die Begrenzung auf zwölf Monate gemäß § 7 Abs. 2 MuSchG ist auf den Mutterschutzlohn nicht anwendbar.

• Zahnärztinnen können aufgrund von Biostoffen und Strahlung oft nicht weiterarbeiten, was ein Beschäftigungsverbot rechtfertigt.

• Ein Arbeitsplatzwechsel ist nur dann erforderlich, wenn eine gefahrlose Alternative existiert.

Rechtliche Analyse und Auswirkungen

Das SG Nürnberg stellte klar, dass ein Beschäftigungsverbot gemäß § 12 Mutterschutzgesetz (MuSchG) besteht, wenn für eine stillende Mutter eine Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz nicht ausgeschlossen werden kann. Arbeitgeber müssen daher zunächst prüfen, ob Schutzmaßnahmen oder ein Arbeitsplatzwechsel möglich sind. Ist dies nicht der Fall, bleibt nur das Beschäftigungsverbot – mit Anspruch auf Mutterschutzlohn.

Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen:

  • A rbeitgeber müssen Mutterschutzlohn unter bestimmten Bedingungen länger zahlen.
  • Stillende Mütter haben auch über das erste Jahr hinaus einen finanziellen Schutz.
  • Krankenkassen können sich nicht mehr pauschal auf eine Begrenzung auf zwölf Monate berufen.

Fazit: Was bedeutet das für betroffene Mütter und Arbeitgeber?

Das Urteil stärkt die Rechte stillender Mütter erheblich. Arbeitgeber sollten ihre internen Prozesse überprüfen, um rechtssichere Lösungen für betroffene Arbeitnehmerinnen zu finden. Stillende Mütter wiederum sollten sich über ihre Rechte informieren und bei Bedarf rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Alle Fachbeiträge zeigen

Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

Beitrag lesen
Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

Beitrag lesen
Gemeinschaftseigentum
13.03.2026

Wärmepumpen auf Gemeinschaftsgrundstücken, Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist nichtig (NLD)

Eine Eigentümergemeinschaft beschließt in einer Versammlung, für einige Eigentümer einer Wohnung Außenanlagen für Wärmepumpen zu installieren. Diese Wärmepumpen werden auf dem Gemeinschaftsgrundstück aufgestellt.

Beitrag lesen