Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Wertpapierrecht Verhältnis spezialgesetzlicher Prospekthaftung zur Prospekthaftung im weiteren Sinne

BGH, Urt. v. 25.10.2022 – II ZR 22/22

Die spezialgesetzliche Prospekthaftung der §§ 13 VerkProspG, 44 ff. BörsG in der bis zum 31.05.2012 geltenden Fassung schließt eine gesellschaftsrechtliche Haftung der Gründungs- bzw. Altgesellschafter wegen unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekts nicht aus. So entschied jetzt der II. Zivilsenat des BGH und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.

Zur Begründung führt der Senat aus, die Konkurrenz der Ansprüche richte sich nach § 47 Abs. 2 BörsG aF. Danach bleiben unter anderem weitergehende Ansprüche, die nach den Vorschriften des BGB erhoben werden können, unberührt. Hierzu zähle auch der gesellschaftsrechtliche Anspruch des beitretenden Neugesellschafters gegen Gründungs- bzw. Altgesellschafter wegen einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung eines unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung. Für eine Anspruchskonkurrenz spreche sowohl der Wortlaut des § 47 Abs. 2 BörsG aF wie auch Sinn und Zweck der beiden Haftungsregime, die Systematik des Gesetzes sowie die Gesetzeshistorie.

Praxishinweis:

Zum Verhältnis zwischen spezialgesetzlich geregelter Prospekthaftung und bürgerlich-rechtlicher Prospekthaftung wegen Aufklärungspflichtverletzung (Prospekthaftung im weiteren Sinne) sind der II. und der XI. Zivilsenat des BGH unterschiedlicher Ansicht. So hatte der XI. Zivilsenat in letzter Zeit mehrfach entschieden, dass die spezialgesetzliche Prospekthaftung generell vorrangig vor einer Prospekthaftung im weiteren Sinne sei. Es bleibt daher abzuwarten, dass der Große Senat für Zivilsachen diese Frage einer abschließenden Klärung zuführt.

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Recht
12.10.2026

Wer entscheidet, ob bei einem Geschäftsführer ein Interessenkonflikt vorliegt – und er die Versammlung verlassen muss? (NLD)

Nicht der Geschäftsführer selbst, so urteilte der Hoge Raad am 10. April 2026 im Getir-Fall. Diese Entscheidung obliegt seinen Kollegen oder den Aufsichtsorganen der Gesellschaft – und es liegt in deren Verantwortung, auch tatsächlich einzugreifen.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Niederländisches Parlament stimmt der Rechtsvermutung für Selbstständige zu: ein wichtiger Schritt, doch echte Klarheit steht noch aus

Die Debatte über Selbstständige und Scheinselbstständigkeit beschäftigt die Politik in Den Haag, Auftraggeber und Arbeitnehmer mittlerweile schon seit Jahren. In dieser Zeit sind zahlreiche Berichte erschienen, verschiedene Regierungen haben neue Gesetze angekündigt, und die Rechtsprechung hat wichtige Leitlinien für die Beurteilung von Arbeitsverhältnissen vorgegeben. Dennoch herrscht in der Praxis nach wie vor große Unsicherheit darüber, wann von einer selbstständigen Tätigkeit und wann von einem Arbeitsvertrag gesprochen werden kann. Mit der Zustimmung der Eerste Kamer zum Gesetz zur Einführung einer Rechtsvermutung für Arbeitsverträge auf Stundenlohnbasis wurde ein weiterer Schritt getan.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Komplett digitale Versammlungen: Das ändert sich (und warum Sie sich schon jetzt darauf vorbereiten sollten) (NLD)

Die Art und Weise, wie wir Versammlungen abhalten, verändert sich rasant. Während physische Zusammenkünfte lange Zeit die Norm waren, hat der Aufschwung digitaler Mittel neue Möglichkeiten eröffnet. In Kürze wird der (niederländische) Gesetzgeber einen wichtigen nächsten Schritt unternehmen: Es wird möglich sein, eine vollständig digitale Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung abzuhalten. Was aber bedeutet das für Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter/Mitglied? Und wie können Sie schon jetzt klug darauf reagieren?

Beitrag lesen