Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

EU-Gesetzesvorhaben Weißer Rauch aus Brüssel: Das KI-Gesetz steht!

Nahezu alle, die mit Informationssystemen arbeiten, werden mit ihm zu tun bekommen, dem europäischen KI-Gesetz. Nach turbulente Verhandlungen – die Interessen sind astronomisch – gibt es eine Einigung.

Sie formt die Basis für eine Verordnung, die nach zwei Jahren in Kraft treten wird. Für sogenannte „verbotene KI“ greift das Gesetz jedoch schon früher. Systeme, die Bürgerrechte und die Demokratie gefährden können, werden verboten. Beispielsweise biometrische Identifizierungssysteme, aus denen sich sensible personenbezogene Daten ableiten lassen, Algorithmen zur Erkennung von Emotionen, die am Arbeitsplatz oder in der Schule eingesetzt werden, soziale Bewertungsmechanismen und manipulative KI. Darüber hinaus unterscheidet das Gesetz zwischen Hochrisiko-, Niedrigrisiko- und allgemeiner KI (z. B. ChatGPT). Strengstens reguliert sind KI-Systeme mit hohem Risiko, die eine Gefahr für Gesundheit, Sicherheit, Grundrechte, Umwelt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit darstellen können. Denkbar sind Systeme, die im Verkehrswesen (selbstfahrende Fahrzeuge) oder in der Medizin (wo KI den Chirurgen unterstützt oder bei der Diagnose hilft) eingesetzt werden, KI zur Bewertung von Schultests oder zur Erstellung von Kreditratings. Denken Sie auch an KI in Personalprozessen (Auswahl von Lebensläufen) oder bei der Überwachung von Mitarbeitern. Algorithmen, die von der Regierung eingesetzt werden, z.B. bei Migrations-, Asyl- und Grenzkontrollen oder der Durchsetzung von Gesetzen, fallen ebenfalls in die Hochrisikokategorie. 

Als Entwickler oder Nutzer von KI mit hohem Risiko haben Sie viele Verpflichtungen. So müssen Sie beispielsweise im Vorfeld eine Grundrechtsprüfung durchführen, um zu untersuchen, welche Auswirkungen auf die Bürgerrechte zu erwarten sind. Sie müssen auch sicherstellen, dass Sie die richtigen Datensätze verwenden, um die Algorithmen damit zu „füttern“, und Sie müssen ein Register führen, die Ausführung überwachen und kontrollieren und eine „Stopptaste“ einbauen. Die Bürger sollten auch Zugang zu den über sie getroffenen Entscheidungen haben.

Ähnliche Anforderungen gelten für generische KI mit großer Auswirkung (wie ChatGPT). Es wird eine KI-Behörde eingerichtet, die Geldbußen von bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des Jahresumsatzes verhängen kann. Auch die Haftungsvorschriften werden aktualisiert, um den Bürgern die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern.

Alle Fachbeiträge zeigen

Reiserecht, Reisevertragsrecht
29.06.2026

Teurerer Kraftstoff, teurere Reisen – müssen Passagiere die Mehrkosten wirklich tragen?

Aufgrund des Konflikts im Nahen Osten kommt es zu Störungen bei der Versorgung mit Energieträgern. In der Folge steigen auch die Preise für Beförderungsleistungen, während deren Verfügbarkeit abnimmt. Damit rücken die Fragen in den Vordergrund, ob Fluggesellschaften wegen höherer Treibstoffkosten die Preise bereits gekaufter Flugtickets nachträglich erhöhen dürfen und welche Rechte Passagiere im Falle von Flugannullierungen haben, die mit den Verhältnissen auf dem Treibstoffmarkt zusammenhängen.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
17.06.2026

Zusammenhängender Erholungsurlaub: Grenzen der betrieblichen Steuerung

In vielen mittelständischen Unternehmen hat sich eine ungeschriebene Regel etabliert: Mehr als zwei Wochen zusammenhängender Urlaub werden nicht genehmigt. Die Gründe liegen auf der Hand, knappe Personaldecken, hohe Auslastung, kleine Teams. Was betriebswirtschaftlich nachvollziehbar erscheint, steht jedoch auf einem rechtlich unsicheren Fundament. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 2. März 2026 (Az. 4 Ta 15/26) klargestellt, dass pauschale Obergrenzen für zusammenhängende Urlaubszeiträume nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vereinbar sind, und zwar selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf personelle Engpässe verweist. Für Geschäftsführungen und Personalabteilungen im Mittelstand hat diese Entscheidung unmittelbare praktische Bedeutung.

Beitrag lesen
Wohnungstürschlüssel
Mietrecht
11.06.2026

Untervermietung in der Wohngemeinschaft nach Auszug eines Mitmieters: Orientierung für Mieter und Vermieter

Wenn in einer Wohngemeinschaft, also einer von mehreren Personen gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Wohnung, ein Mitmieter endgültig auszieht, steht oft kurzfristig ein Zimmer leer und die verbleibenden Hauptmieter müssen die volle Miete schultern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese alltägliche WG-Situation mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. VIII ZR 11/24) aufgegriffen und die maßgeblichen Leitlinien für die Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung bestätigt und präzisiert.

Beitrag lesen