Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

EU-Gesetzesvorhaben Weißer Rauch aus Brüssel: Das KI-Gesetz steht!

Nahezu alle, die mit Informationssystemen arbeiten, werden mit ihm zu tun bekommen, dem europäischen KI-Gesetz. Nach turbulente Verhandlungen – die Interessen sind astronomisch – gibt es eine Einigung.

Sie formt die Basis für eine Verordnung, die nach zwei Jahren in Kraft treten wird. Für sogenannte „verbotene KI“ greift das Gesetz jedoch schon früher. Systeme, die Bürgerrechte und die Demokratie gefährden können, werden verboten. Beispielsweise biometrische Identifizierungssysteme, aus denen sich sensible personenbezogene Daten ableiten lassen, Algorithmen zur Erkennung von Emotionen, die am Arbeitsplatz oder in der Schule eingesetzt werden, soziale Bewertungsmechanismen und manipulative KI. Darüber hinaus unterscheidet das Gesetz zwischen Hochrisiko-, Niedrigrisiko- und allgemeiner KI (z. B. ChatGPT). Strengstens reguliert sind KI-Systeme mit hohem Risiko, die eine Gefahr für Gesundheit, Sicherheit, Grundrechte, Umwelt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit darstellen können. Denkbar sind Systeme, die im Verkehrswesen (selbstfahrende Fahrzeuge) oder in der Medizin (wo KI den Chirurgen unterstützt oder bei der Diagnose hilft) eingesetzt werden, KI zur Bewertung von Schultests oder zur Erstellung von Kreditratings. Denken Sie auch an KI in Personalprozessen (Auswahl von Lebensläufen) oder bei der Überwachung von Mitarbeitern. Algorithmen, die von der Regierung eingesetzt werden, z.B. bei Migrations-, Asyl- und Grenzkontrollen oder der Durchsetzung von Gesetzen, fallen ebenfalls in die Hochrisikokategorie. 

Als Entwickler oder Nutzer von KI mit hohem Risiko haben Sie viele Verpflichtungen. So müssen Sie beispielsweise im Vorfeld eine Grundrechtsprüfung durchführen, um zu untersuchen, welche Auswirkungen auf die Bürgerrechte zu erwarten sind. Sie müssen auch sicherstellen, dass Sie die richtigen Datensätze verwenden, um die Algorithmen damit zu „füttern“, und Sie müssen ein Register führen, die Ausführung überwachen und kontrollieren und eine „Stopptaste“ einbauen. Die Bürger sollten auch Zugang zu den über sie getroffenen Entscheidungen haben.

Ähnliche Anforderungen gelten für generische KI mit großer Auswirkung (wie ChatGPT). Es wird eine KI-Behörde eingerichtet, die Geldbußen von bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des Jahresumsatzes verhängen kann. Auch die Haftungsvorschriften werden aktualisiert, um den Bürgern die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern.

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Recht
12.10.2026

Wer entscheidet, ob bei einem Geschäftsführer ein Interessenkonflikt vorliegt – und er die Versammlung verlassen muss? (NLD)

Nicht der Geschäftsführer selbst, so urteilte der Hoge Raad am 10. April 2026 im Getir-Fall. Diese Entscheidung obliegt seinen Kollegen oder den Aufsichtsorganen der Gesellschaft – und es liegt in deren Verantwortung, auch tatsächlich einzugreifen.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Niederländisches Parlament stimmt der Rechtsvermutung für Selbstständige zu: ein wichtiger Schritt, doch echte Klarheit steht noch aus

Die Debatte über Selbstständige und Scheinselbstständigkeit beschäftigt die Politik in Den Haag, Auftraggeber und Arbeitnehmer mittlerweile schon seit Jahren. In dieser Zeit sind zahlreiche Berichte erschienen, verschiedene Regierungen haben neue Gesetze angekündigt, und die Rechtsprechung hat wichtige Leitlinien für die Beurteilung von Arbeitsverhältnissen vorgegeben. Dennoch herrscht in der Praxis nach wie vor große Unsicherheit darüber, wann von einer selbstständigen Tätigkeit und wann von einem Arbeitsvertrag gesprochen werden kann. Mit der Zustimmung der Eerste Kamer zum Gesetz zur Einführung einer Rechtsvermutung für Arbeitsverträge auf Stundenlohnbasis wurde ein weiterer Schritt getan.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Komplett digitale Versammlungen: Das ändert sich (und warum Sie sich schon jetzt darauf vorbereiten sollten) (NLD)

Die Art und Weise, wie wir Versammlungen abhalten, verändert sich rasant. Während physische Zusammenkünfte lange Zeit die Norm waren, hat der Aufschwung digitaler Mittel neue Möglichkeiten eröffnet. In Kürze wird der (niederländische) Gesetzgeber einen wichtigen nächsten Schritt unternehmen: Es wird möglich sein, eine vollständig digitale Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung abzuhalten. Was aber bedeutet das für Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter/Mitglied? Und wie können Sie schon jetzt klug darauf reagieren?

Beitrag lesen