Alle Beiträge zum Stichwort: Arbeitsrecht
Umsatzbeteiligung: Fortzahlungspflicht auch bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen!
Eine vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ist Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und mithin auch im Falle von Urlaub, Krankheit und an Feiertagen fortzuzahlen, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Urteil vom 04.03.2025, Az. 8 Ca 1681/23).
Arbeitgeberkündigung wirksam? – Kein Ausschluss der Vergütung bis zur Klärung
Mit Beschluss vom 28.01.2026 (Az. 5 AS 4/25) hat das Bundesarbeitsgericht eine grundlegende Weichenstellung im Kündigungsschutzrecht vorgenommen: Arbeitgeber dürfen das Risiko der Gehaltszahlung nach Ausspruch einer Kündigung nicht durch arbeitsvertragliche Regelungen auf Arbeitnehmer verlagern.
Niederlande
Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)
Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!
Niederlande
Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)
Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.
Ungleichbehandlung bei Gehaltserhöhungen trotz unterschiedlicher Vertragsmodelle?
BAG: Kopplung von Gehaltserhöhung und Vertragswechsel verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
Zugang von Kündigung: Warum Einwurf-Einschreiben nach neuer Rechtsprechung nicht mehr ausreichen
Digitalisierung des Zustellverfahrens mindert die Beweiskraft
Überstundenzuschläge bei Teilzeit: BAG erklärt starre Wochenstundengrenzen für unzulässig
Die Vergütung von Mehrarbeit gehört zu den klassischen Streitfragen im Arbeitsrecht, insbesondere im Spannungsfeld zwischen tariflicher Gestaltungsmacht und dem gesetzlichen Diskriminierungsverbot. Mit Urteil vom 26. November 2025 (5 AZR 118/23) hat das Bundesarbeitsgericht eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen beanstandet, die Teilzeitbeschäftigte strukturell benachteiligt. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Auslegung von Tarifverträgen und die Praxis der Arbeitszeitvergütung.
Dank und Wünsche sind kein integraler Bestandteil von Arbeitszeugnissen
Um Arbeitszeugnisse wird vor Gericht häufig gestritten. Zum Teil sind sich die Gerichte dabei uneinig. So auch in einem Fall, in dem das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein "Machtwort" gesprochen hat.
Asset Deal aus der Insolvenz – auch bezeichnet als übertragende Sanierung: Was hat der Erwerber dabei zu beachten?
Als übertragende Sanierung wird es in einem Insolvenzverfahren bezeichnet, wenn der Insolvenzverwalter die Vermögenswerte an einen Erwerber verkauft, der dann den Geschäftsbetrieb auf dieser Grundlage fortführt.
Legal News Niederlande
Gesetzesentwurf über die Überlassung von Arbeitskräften: Was bedeutet dies für Unternehmen, die Arbeitskräfte ausleihen oder entleihen? (NLD)
Am 15. April 2025 hat die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments den Gesetzentwurf für das Gesetz über die Überlassung von Arbeitskräften (Wet toelating terbeschikkingstelling van arbeidskrachten, kurz: WTTA) verabschiedet. Der Gesetzentwurf gilt für alle Unternehmen, die Arbeitskräfte überlassen, unabhängig davon, ob dies die Haupttätigkeit des Unternehmens ist. Ziel des WTTA ist es, die Position der Leiharbeitnehmer zu verbessern und gleiche Bedingungen zwischen Leiharbeitgebern und Leiharbeitnehmern zu schaffen. Das WTTA soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.