Alle Beiträge zum Stichwort: Werkvertrag

Kaufmännische Prüf- und Rügepflicht auf Baustellen
Rügepflicht gemäß § 377 HGB
Informationen für gewerbliche Bauherren zur Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Wie Sie Ihre Gewährleistungsansprüche bei erkennbaren Mängeln wahren.

Verletzung der Warnpflicht bei Ausschreibungen
In einer jüngst ergangenen Entscheidung des OGH vom 19.02.2020, 7 Ob 191/19t (www.ris.bka.gv.at/jus) wurde im Zusammenhang mit Mehrkostenforderungen des Bauunternehmers die Frage behandelt, ob und in welchem Ausmaß Bieter vorvertragliche Pflichten im Zusammenhang mit der Prüfung von Ausschreibungen in der Angebotsphase treffen.

Vertragsrecht
Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf Verträge
Schon kurz nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie in Österreich zeigte sich, dass diese Krise auf viele Verträge (Kauf-, Liefer-, Werkverträge etc.) massive Auswirkungen hat. Einer Vielzahl von Vertragspartnern war es kurzfristig nicht mehr möglich, ihren Leistungspflichten (zeitgerecht) nachzukommen. Der Beitrag setzt sich mit den damit einhergehenden Folgen, aber auch mit gesetzlichen Neuregelungen, die Einfluss auf die Vertragsabwicklung haben, auseinander.

Corona und Baurecht
Die aufgrund Corona verursachte Situation führt bei Bauvorhaben zu erheblichen Problemen und Verzögerungen. Welche Folgen das hat, beantworten wir Ihnen.

Bau- und Bauvertragsrecht
Regress des Werkunternehmers gegenüber der Bauaufsicht
Der OGH trifft in seiner Entscheidung vom 18.11.2019 (OGH 18.11.2019, 8 Ob 88/19b, www.ris.bka.gv.at/jus) erstmals konkrete Klarstellungen zur Frage, inwieweit ein Werkunternehmer Regressansprüche gegen die ihre Aufsichtspflichten verletzende örtliche Bauaufsicht erfolgreich geltend machen kann.

Corona am Bau - Verzögerung der Bauzeit, Lieferketten-Unterbrechung, Ausfall der Mitarbeiter (lange Version)
In Krisenzeiten ist plötzlich alles anders – doch wie wird die Baustelle durch Corona „infiziert“ und welche „Heilmittel“ hat der Handwerker? Ein Überblick:

Handwerkervergütung in Gefahr: Widerruf des Werkvertrages!
Grundsätzlich sollte auch der Werkunternehmer seinen Kunden über dessen Widerrufsrecht belehren, wenn der Kunde Verbraucher ist. Das gilt vor allem dann, wenn der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers abgeschlossen wird. Ansonsten droht der Widerruf – der bei fehlender Belehrung noch mehr als ein Jahr lang nach Vertragsschluss möglich ist.

Geänderte Rechtsprechung im Baurecht
Der Bundesgerichtshof hat in der jüngeren Vergangenheit unter Änderung jahrzehntelanger Rechtsprechung zwei interessante Urteile veröffentlicht, die im Folgenden kurz dargestellt werden.

Entfällt bei neuem Bauvertragsrecht ein Mehrvergütungsanspruch bei Planung durch den Auftragnehmer?
Es wird immer wieder kontrovers diskutiert, ob der planende Auftragnehmer einen Mehrvergütungsanspruch gelten machen kann, wenn sich herausstellt, dass sein Leistungsverzeichnis unvollständig war und ergänzt werden muss. Als Beispiel kann ein Auftragnehmer herangezogen werden, der ein Angebot über die Herstellung einer Wärmedämmverbundfassade legt, wobei sich später herausstellt, dass zusätzliche Leistungen erforderlich werden, um den werkvertraglich geschuldeten Erfolg herbeizuführen.

Sind Massenmehrungen beim Einheitspreisvertrag anzuzeigen?
Grundsätzlich ist es so, dass bei einem Einheitspreisvertrag Massenmehrungen nicht angezeigt werden müssen. Wir zitieren hierzu einen Leitsatz aus dem Urteil des OLG Naumburg – 6 U 19/14 – vom 09.04.2015 (BGH – VII ZR 83/15 – Beschluss vom 21.09.2016, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen):