Alle Beiträge zum Stichwort: AGB

Mietrecht
Im Zweifel für den Mieter: Unklare Definition zu Schönheitsreparaturen lässt Klausel unwirksam werden
Zeit für einen Klassiker, der immer wieder Gerichte beschäftigt: Die Mietvertragsklausel zu Schönheitsreparaturen. Hier musste sich das Amtsgericht Hamburg (AG) um den Streit der beiden Vertragsparteien kümmern. So viel sei schon hier verraten: Immer dann, wenn es der Vermieter mit seinen Mietvertragsklauseln übertreibt, können sich Mieter freuen - und hier war es wieder einmal soweit.

Internationales Zivilverfahrensrecht
Gerichtsstandsvereinbarungen beim grenzüberschreitenden Warenverkauf (B2B) – leicht(er) gemacht
Die Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen im internationalen Rechtsverkehr ist ein prozessualer Dauerbrenner. In diesem Bereich wird, meistens aus Unkenntnis, viel falsch gemacht. Und solche Fehler können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, denn im internationalen Rechtsverkehr ist die Wahl des Gerichtsstandes von maßgeblicher prozessualer und wirtschaftlicher Bedeutung.

AGB-Änderung der Sparkassen
Sparkassentrick bei Bankgebühren
Bankkunden mussten mit der Unterschrift auf Überweisungen auch den AGB der Sparkasse zustimmen

Digitale Inhalte und Verbraucherrecht
Das neue Kaufrecht ist da - Änderungen in AGB notwendig!
Seit dem 1. Januar 2022 sollten Sie über die neuen Vorschriften zum Kaufrecht informiert sein und Ihre Vertragsdokumente, Garantieerklärungen, AGBs etc. aktualisiert haben, denn ab diesem Stichtag gelten die neuen Regelungen, die neben dem Erwerb von Kaufsachen mit digitalen Elementen, u.a. auch den Sachmangelbegriff völlig neu definieren.

Insolvenzrecht
Sicherung der Gläubigerrechte in der Insolvenz eines Einzelhändlers
Kommen sie – die Insolvenzen im Einzelhandel – oder nicht? Dies ist die Frage, die sich insbesondere Lieferanten als Gläubiger von Einzelhändlern in der jetzigen Zeit stellen müssen.

Handels- und Vertriebsrecht
Verpasste Chance – wenn Schiedsklauseln nicht wirksam vereinbart werden
Vorsorglich hatte ein Unternehmen in seine AGB eine Schiedsklausel aufgenommen, denn es will für die Beilegung von Streitigkeiten mit dem Vertragspartner vorab Klarheit über den Ort des Verfahrens und die Wahl der Richter haben, langwierige Prozesse vermeiden und möglichst auch noch in Zukunft eine Grundlage für die gemeinsame Zusammenarbeit haben – trotz aller Differenzen. Doch welche Besonderheiten müssen bei der Einbeziehung von Geschäftsbedingungen im internationalen Handel beachtet werden?

Tierhalterhaftpflichtversicherungen
Tierhalterhaftpflicht: Versicherung muss vereinbarten Risikoausschluss beweisen
Tierhalterhaftpflichtversicherungen können wirksam ihre Deckungspflicht für Ansprüche ausschließen, bei denen der Schaden durch „bewusstes Abweichen von der Haltung und Züchtung von Hunden dienenden Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen oder Anordnungen“ verursacht wurde. Dies muss aber die Versicherung nachweisen. So hat es jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. entschieden.

Verletzung der Warnpflicht bei Ausschreibungen
In einer jüngst ergangenen Entscheidung des OGH vom 19.02.2020, 7 Ob 191/19t (www.ris.bka.gv.at/jus) wurde im Zusammenhang mit Mehrkostenforderungen des Bauunternehmers die Frage behandelt, ob und in welchem Ausmaß Bieter vorvertragliche Pflichten im Zusammenhang mit der Prüfung von Ausschreibungen in der Angebotsphase treffen.

Vertragsrecht
Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf Verträge
Schon kurz nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie in Österreich zeigte sich, dass diese Krise auf viele Verträge (Kauf-, Liefer-, Werkverträge etc.) massive Auswirkungen hat. Einer Vielzahl von Vertragspartnern war es kurzfristig nicht mehr möglich, ihren Leistungspflichten (zeitgerecht) nachzukommen. Der Beitrag setzt sich mit den damit einhergehenden Folgen, aber auch mit gesetzlichen Neuregelungen, die Einfluss auf die Vertragsabwicklung haben, auseinander.

Der Leasingvertrag - Ein Konstrukt zwischen Fluch und Segen
Leasing-Angebote hören sich attraktiv an. Doch bei der Rückgabe des Fahrzeugs gibt es für viele Leasingnehmer ein böses Erwachen.