Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Arbeitsrecht Elektronische Zeiterfassung im Betrieb - Arbeitnehmer müssen sich auch während kurzer Pausen „ausstempeln“, andernfalls ist es Arbeitszeitbetrug

Die Raumpflegerin gehörte zur Putzkolonne eines größeren Betriebs. Eines Tages stempelte sie sich zu Beginn ihrer Arbeitszeit bei der elektronischen Zeiterfassung ein. Anschließend ging die Frau ins benachbarte Lokal, um einen Kaffee zu trinken – allerdings, ohne sich auszustempeln. Der Chef hatte sie beobachtet und den Fehler bemerkt. Nach ihrer Rückkehr sprach er die Arbeitnehmerin darauf an.

Zunächst stritt sie alles ab. Dass sie sich nicht ausgestempelt hatte, gab sie erst zu, als der Chef sagte, er könne ihr Beweisfotos auf seinem Handy zeigen. Nach diesem Gespräch wurde die Raumpflegerin fristlos entlassen und erhob Kündigungsschutzklage. Begründung: Die Kündigung sei unverhältnismäßig, da es sich um ein einmaliges und geringfügiges Vergehen gehandelt habe. Schließlich sei es nur um eine Kaffeepause von zehn Minuten gegangen.

Doch das Landesarbeitsgericht Hamm fand, ihr Fehlverhalten rechtfertige eine fristlose Kündigung (13 Sa 1007/22). Die Arbeitnehmerin habe sich eingestempelt und sei wieder gegangen, ohne sich auszustempeln: So ein Missbrauch der elektronischen Stempeluhr sei ein Vertrauensbruch und zudem Arbeitszeitbetrug, auch wenn es nur eine kurze Pause gewesen sei. Entscheidend sei vor allem das Verhalten der Arbeitnehmerin nach der Kaffeepause.

Als der Chef sie zur Rede stellte, habe sie ihn angelogen und ihren Fehler geleugnet. Unter diesen Umständen sei es für den Arbeitgeber unzumutbar, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen – obwohl es sich um ein einmaliges Vergehen gehandelt habe. Auch ohne vorherige Abmahnung sei hier die fristlose Kündigung wirksam. Arbeitgeber müssten sich darauf verlassen können, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit korrekt dokumentierten.

Quelle: onlineurteile.de

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Steuerrecht
01.06.2026

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Ort des tatsächlichen Verbrauchs angewendet und welche Pflichten haben der Importeur und der Endabnehmer? Entscheidend für Mehrwertsteuerzwecke ist nicht das Land des Eintritts, sondern der Ort des tatsächlichen Verbrauchs.

Beitrag lesen
Mietrecht
01.06.2026

Kaution nicht ordnungsgemäß abgerechnet

Mit einem praxisrelevanten Beschluss hat das Amtsgericht Leipzig die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kautionsabrechnung präzisiert und zugleich klargestellt, dass eine unvollständige Abrechnung im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO durchgesetzt werden kann. Besonders bemerkenswert ist die vom Gericht hervorgehobene Pflicht des Vermieters, im Rahmen der Abrechnung auch Angaben zu etwaigen Zinserträgen – oder ausdrücklich deren Ausbleiben – offenzulegen. Das Landgericht Leipzig hat diese Auffassung im Beschwerdeverfahren bestätigt.

Beitrag lesen
KI-Computer-AI-Internet-IT
Wettbewerbsrecht, IT-Recht
01.06.2026

KI-Chatbot generiert falsche Angaben: Wer haftet?

Mit einer bislang richtungsweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm die haftungsrechtliche Verantwortung für KI-generierte Falschangaben im geschäftlichen Verkehr geschärft. Das Gericht stellte klar: Wer auf seiner Website einen KI-Chatbot einsetzt, haftet grundsätzlich auch für dessen irreführende Aussagen – selbst dann, wenn das System nach Angaben des Betreibers mit zutreffenden Informationen trainiert wurde. Die Entscheidung betrifft die von den als „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ auftretenden Medizinern betriebene Aesthetify GmbH und wirft grundlegende Fragen zur wettbewerbsrechtlichen Zurechnung autonom generierter KI-Inhalte auf.

Beitrag lesen