Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Rechtsfragen der Corona-Pandemie Es gibt keine Pflicht, ungeimpftes Pflegepersonal in einem Seniorenheim zu beschäftigen

Die Corona-Pandemie wird in vielerlei Hinsicht die Gerichte noch längere Zeit beschäftigen. Besonders im Arbeitsrecht birgt die Pandemie – zum Beispiel mit Quarantäneregelungen und teilweiser Impfpflicht – ein hohes Streitpotenzial.

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat jetzt in zwei Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz die Anträge von in der Pflege tätigen Klägern abgewiesen. Diese werden von ihrer Arbeitgeberin nicht mehr in deren Seniorenheim eingesetzt. Daher verlangten die Kläger durch Eilanträge, dass sie zunächst weiter beschäftigt werden müssten. 

Die Kläger haben sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen. Die Betreiberin des Seniorenheims hatte sie seit dem 16.3.2022 freigestellt. Dies begründete sie mit der seit 15.3.2022 bestehenden Pflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 20a IfG), wonach Personen, die in Einrichtungen zur Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen arbeiten, über einen Impfnachweis oder z.B. einen Genesenennachweis verfügen müssen. Hiergegen hatten die Kläger in Eilverfahren bei dem Arbeitsgericht (ArbG) Gießen geklagt.

Das Arbeitsgericht (ArbG) Gießen hatte die Anträge abgewiesen. Das LAG als Berufungsgericht hat diese Urteile nun bestätigt. Die Arbeitnehmer hätten keinen Anspruch darauf, in ihrem Arbeitsverhältnis beschäftigt zu werden. Der erforderliche Impfnachweis wirke wie eine berufliche Tätigkeitsvoraussetzung. Bei der Abwägung der Interessen habe die Arbeitgeberin die Arbeitnehmer freistellen dürfen. Das schützenswerte Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenheims, vor einer Gefährdung ihrer Gesundheit und ihres Lebens bewahrt zu werden, überwiege das Interesse der Pflegekräfte, ihre Tätigkeit ausüben zu können.

Beachten Sie:

Entscheidungen des LAG sind rechtskräftig. Eine Revision zum Bundearbeitsgericht (BAG) ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich.

Hessisches LAG, Urteile vom 11.8.2022, 5 SaGa 728/22 und 7 SaGa 729/22

Alle Fachbeiträge zeigen

Stiftungsrecht
05.01.2026

Stiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben

"In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative." So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme – derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 – auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, – das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte.

Beitrag lesen
Steuerrecht
05.01.2026

Grundstücksverwaltungs-GmbH: keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Überschreiten der Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

Der Bundesfinanzhof macht klar, dass es die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gibt, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung eingehalten wird. Einer Grundstücksverwaltungs-GmbH, die en-bloc fünf Grundstücke verkaufte, wurde die erweiterte Kürzung versagt, da sie die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritt.

Beitrag lesen
Steuerrecht
05.01.2026

BMF veröffentlicht aktualisierte GoBD

Das BMF hat erneut die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Gleich vorweg: Natürlich bedeuten Neuerungen bei den GoBD für Unternehmer zeitliche Herausforderungen und Anpassungen bei der Aufbewahrung bzw. Archivierung von Buchführungsunterlagen. Doch die aktuellen Anpassungen bringen vor allem Erleichterungen.

Beitrag lesen