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Arbeitsrecht GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer?

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in betrieblicher Hinsicht in aller Regel nur, wenn im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass (Fremd )Geschäftsführer einer GmbH bei der Berechnung der Betriebsgröße nur in extremen Ausnahmefällen zu berücksichtigen sind.

Nach dem Recht der Europäischen Union können (Fremd-)Geschäftsführer weitergehend als nach nationalem Recht als Arbeitnehmer anzusehen sein. Diesen weiteren, unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff wendet das BAG mit der aktuellen Entscheidung nicht für § 23 Abs. 1 KSchG an, sondern den engeren, nationalen Arbeitnehmerbegriff. Voraussetzung dafür, dass ein (Fremd-)Geschäftsführer nach nationalem Recht als Arbeitnehmer gilt, ist, dass die Gesellschaft eine – über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende – Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen kann. Dies kommt in der Praxis so gut wie nie vor.

Praxishinweis:

Geschäftsführer einer GmbH haben jedenfalls keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dies schließt § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG aus.

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10.07.2026

Neue EU-Etiketten für Gewährleistung und Garantie – Der zweite Streich der EmpCo-Richtlinie

Vom Greenwashing zu den Gewährleistungsetiketten In unserem letzten Beitrag haben wir die weitreichenden Neuerungen der Richtlinie (EU) 2024/825, der sogenannten „EmpCo-Richtlinie", für die Umweltkommunikation beleuchtet: verschärfte Anforderungen an Umweltaussagen, das Aus für kompensationsbasierte Klimaneutralitäts-Werbung und strenge Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel. Doch die EmpCo-Richtlinie erschöpft sich nicht in der Bekämpfung von Greenwashing. Sie verfolgt ein breiteres Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen umfassend in die Lage versetzt werden, informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Rechte bei mangelhafter Ware kennen und genau hier setzt der zweite große Regelungskomplex der EmpCo an: einheitliche Informationsetiketten über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über freiwillige Herstellergarantien. Die neuen Pflichten treten, ebenso wie die Greenwashing-Vorschriften, am 27. September 2026 in Kraft.

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Autos stehen im Stau
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30.06.2026

Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

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30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

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