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Arbeitsrecht GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer?

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in betrieblicher Hinsicht in aller Regel nur, wenn im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass (Fremd )Geschäftsführer einer GmbH bei der Berechnung der Betriebsgröße nur in extremen Ausnahmefällen zu berücksichtigen sind.

Nach dem Recht der Europäischen Union können (Fremd-)Geschäftsführer weitergehend als nach nationalem Recht als Arbeitnehmer anzusehen sein. Diesen weiteren, unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff wendet das BAG mit der aktuellen Entscheidung nicht für § 23 Abs. 1 KSchG an, sondern den engeren, nationalen Arbeitnehmerbegriff. Voraussetzung dafür, dass ein (Fremd-)Geschäftsführer nach nationalem Recht als Arbeitnehmer gilt, ist, dass die Gesellschaft eine – über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende – Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen kann. Dies kommt in der Praxis so gut wie nie vor.

Praxishinweis:

Geschäftsführer einer GmbH haben jedenfalls keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dies schließt § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG aus.

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Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

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31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

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30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

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