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Arbeitsrecht GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer?

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in betrieblicher Hinsicht in aller Regel nur, wenn im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass (Fremd )Geschäftsführer einer GmbH bei der Berechnung der Betriebsgröße nur in extremen Ausnahmefällen zu berücksichtigen sind.

Nach dem Recht der Europäischen Union können (Fremd-)Geschäftsführer weitergehend als nach nationalem Recht als Arbeitnehmer anzusehen sein. Diesen weiteren, unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff wendet das BAG mit der aktuellen Entscheidung nicht für § 23 Abs. 1 KSchG an, sondern den engeren, nationalen Arbeitnehmerbegriff. Voraussetzung dafür, dass ein (Fremd-)Geschäftsführer nach nationalem Recht als Arbeitnehmer gilt, ist, dass die Gesellschaft eine – über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende – Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen kann. Dies kommt in der Praxis so gut wie nie vor.

Praxishinweis:

Geschäftsführer einer GmbH haben jedenfalls keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dies schließt § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG aus.

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IT-Recht, Arbeitsrecht, Compliance
17.07.2026

KI-Technologie im Personalwesen (HR)

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, sowie mit den Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer, die solche Systeme gemäß der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beantragen. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem fünf Risikokategorien definiert werden und gleichzeitig zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterschieden wird. Aufgrund dieses Ansatzes bezieht sich die Einstufung des Risikos von KI-Systemen in erster Linie auf deren (möglichen) Zweck und/oder Wirkung.

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Internationales Arbeitsrecht
17.07.2026

Koalitionsvertrag: große Veränderungen für die soziale Sicherheit und die Arbeitsunfähigkeit (NLD)

Der aktuelle niederländische Koalitionsvertrag enthält neben dem Gesetz für Selbstständige auch eine Reihe von Plänen, die tiefgreifende Änderungen im System der Arbeitsunfähigkeit und der sozialen Sicherheit mit sich bringen. Diese Vorhaben haben weitreichende Folgen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wir haben einige wichtige Punkte für Sie zusammengefasst.

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Internationales Gesellschaftsrecht
13.07.2026

Die Unternehmensstrukturregelung bei (wachsenden) Unternehmen (NLD)

Wenn ein Unternehmen stark wächst, kann die sog. Unternehmensstrukturregelung zum Tragen kommen. Die Strukturregelung verpflichtet unter anderem zur Bildung eines Aufsichtsrats. Der Betriebsrat hat dabei ein Vorschlagsrecht. Der Aufsichtsrat hat weitreichende Befugnisse, wie beispielsweise die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und die Zustimmung zu wichtigen Geschäftsführungsbeschlüssen.

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