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Arbeitsrecht GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer?

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in betrieblicher Hinsicht in aller Regel nur, wenn im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass (Fremd )Geschäftsführer einer GmbH bei der Berechnung der Betriebsgröße nur in extremen Ausnahmefällen zu berücksichtigen sind.

Nach dem Recht der Europäischen Union können (Fremd-)Geschäftsführer weitergehend als nach nationalem Recht als Arbeitnehmer anzusehen sein. Diesen weiteren, unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff wendet das BAG mit der aktuellen Entscheidung nicht für § 23 Abs. 1 KSchG an, sondern den engeren, nationalen Arbeitnehmerbegriff. Voraussetzung dafür, dass ein (Fremd-)Geschäftsführer nach nationalem Recht als Arbeitnehmer gilt, ist, dass die Gesellschaft eine – über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende – Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen kann. Dies kommt in der Praxis so gut wie nie vor.

Praxishinweis:

Geschäftsführer einer GmbH haben jedenfalls keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dies schließt § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG aus.

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Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

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Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

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Gemeinschaftseigentum
13.03.2026

Wärmepumpen auf Gemeinschaftsgrundstücken, Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist nichtig

Eine Eigentümergemeinschaft beschließt in einer Versammlung, für einige Eigentümer einer Wohnung Außenanlagen für Wärmepumpen zu installieren. Diese Wärmepumpen werden auf dem Gemeinschaftsgrundstück aufgestellt.

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