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Ehevertrag/Notariat Heiraten ohne Ehevertrag - möglich, aber auch sinnvoll?

Wenn man heiratet, unterwirft man sich für den gar nicht so unwahrscheinlichen Fall einer Trennung und Scheidung (Scheidungsrate 2021 in Deutschland: 39,9%) den gesetzlichen Regelungen. Das ist grundsätzlich auch gut so, weil das Gesetz den finanziell schwächeren Ehegatten schützt.

Vermögen

Gerade in Vermögensfragen führt das Gesetz aber häufig zu Ergebnissen, die von den Beteiligten als unangemessen empfunden werden, vor allem, wenn einer der Ehegatten Unternehmer:in ist, bei der Hochzeit schon nennenswerte Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, hat oder während der Ehe Erbschaften oder Schenkungen aus der Verwandtschaft zu erwarten sind. Gütertrennung ist hier meistens der falsche Weg. Stattdessen ist der gesetzliche Güterstand (Zugewinnausgleich) anzupassen („modifizierte Zugewinngemeinschaft“).

Rente

Auch bei den Rentenanwartschaften, die beide Ehegatten während der Ehe erwerben, kann es zu ungewollten Ergebnissen kommen, beispielsweise wenn ein Ehegatte Beamter:in ist oder als Selbständige:r gar keine Altersvorsorge betreibt. Auch hinsichtlich des Zeitraums der Ehezeit, der in den Ausgleich der Rente einzubeziehen ist, sind die gesetzlichen Regelungen verbesserungswürdig, z. B. bei einer langen Trennungszeit.

Unterhalt

Besonders genau sollte man sich die Regelungen zum nachehelichen Unterhalt ansehen. Sind sich beide darüber klar und wollen, dass je nach Lage des Falles eine lebenslange oder jedenfalls viele Jahre andauernde Unterhaltspflicht besteht, nachdem man längst geschieden ist? Wie geht man konkret damit um, dass ein Ehegatte, auch heute häufig noch die Ehefrau, ihre berufliche Karriere zurückstellt, um sich um die Kinder zu kümmern?

Staatsangehörigkeit

Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten der künftigen Eheleute stellt sich die Frage, welches nationale Recht auf die Ehe anzuwenden ist. ACHTUNG: bei den beliebten Hochzeiten im Ausland kann schon der Ort der Hochzeit Auswirkungen auf das anwendbare Recht haben.

Neue Heirat

Wer nach einer Scheidung wieder heiraten will, hat in der Regel ein Interesse daran, nicht nur die Folgen einer erneuten Scheidung zu regeln, sondern auch die vielfältigen erbrechtlichen Schwierigkeiten einer Patchwork-Konstellation.

Schulden

Wenn einer der Ehegatten Schulden hat, sollte das gegebenenfalls bei der vermögensrechtlichen Gestaltung berücksichtigt werden. Wer allerdings nur die Sorge hat, für Alt-Schulden des künftigen Ehepartners zu haften, benötigt deswegen keinen Ehevertrag. Lassen Sie sich im Zweifel dazu beraten.

Einen Ehevertrag abschließen

Ein Ehevertrag kann nach dem Gesetz wirksam nur vor einem Notar geschlossen werden. Die Kosten richten sich nach der Höhe des Vermögens unter Berücksichtigung von Schulden. Angesichts der Kosten eines späteren „Rosenkriegs“ ist das Geld in der Regel gut investiert.

Ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen werden, also auch noch nach der Eheschließung. Es ist aber ratsam, sich schon vor der Eheschließung beraten zu lassen und gegebenenfalls seinen Ehevertrag auch vor der Hochzeit zu schließen. Wenn sich beide künftigen Eheleute auch über die Folgen einer Trennung und Scheidung einig sind, ist das eine gute Voraussetzung für eine gemeinsame Ehe.

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