Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Arbeitsrecht Keine Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers für während Langzeiterkrankung entstandenem Urlaub

BAG, Urt. v. 07.09.2021 – 9 AZR 3/21 (A)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Arbeitgebern Mitwirkungsobliegenheiten bezüglich des Verfalls von Urlaub auferlegt: Urlaub kann danach nur noch dann zum Jahresende bzw. zum 31.03. des Folgejahres verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret und transparent aufgefordert hatte, den Urlaub zu nehmen, und ihn darauf hingewiesen hatte, dass dieser andernfalls verfällt. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gilt dies jedoch nicht für Urlaubsansprüche, die vollständig während einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers entstanden sind.

Für derartige Urlaubsansprüche bleibt es bei der einheitlichen Rechtsprechung von EuGH und BAG, dass diese trotz Langzeiterkrankung 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfallen, auch wenn der Arbeitgeber die Mitwirkungsobliegenheiten nicht erfüllt hat.

Praxishinweis:

Durch den EuGH zu entscheiden ist hingegen noch die Frage, ob die genannten Mitwirkungsobliegenheiten auch Urlaubsansprüche betreffen, die nicht während, sondern vor dem Beginn einer Langzeiterkrankung entstanden sind.

Alle Fachbeiträge zeigen

Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
29.09.2025

Miteigentum an einer Ferienimmobilie: Wie wird es auch rechtlich sorglos?

Sie möchten sich mit anderen Familien eine Ferienimmobilie teilen. Die Gemeinschaft, der diese Immobilie mit Ihnen zusammen gehört, kümmert sich über Dienstleister um alle damit verbundenen Aufgaben, wie Reparaturen, Reinigungen und Steuererklärungen. Dieses Konzept, auch als co-ownership bezeichnet, stellt in praktischer Hinsicht ein „all-inclusive Paket“ dar.

Beitrag lesen
Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht
26.09.2025

Phishing-Mails: Wie Sie sich schützen und welche Verantwortung Banken und Kunden tatsächlich tragen

Im Kern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hierzu in § 675u, dass die Bank, also der Zahlungsdienstleister, bei nicht autorisierten Zahlungen grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet ist. Doch wie so oft in der Juristerei gibt es Ausnahmen: Hat der Kunde grob fahrlässig gehandelt, kann die Bank die Erstattung verweigern.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
26.09.2025

Finanzierung junger Unternehmen: Die Haftungsfallen des Pitch-Decks – Zwischen Vision und Verantwortung

Start-ups und junge Unternehmen stehen regelmäßig vor der Aufgabe, potenzielle Investoren von ihrer Geschäftsidee zu überzeugen und Kapital für Wachstumsvorhaben zu gewinnen. Hierbei erweist sich das sogenannte Pitch-Deck als zentrales Kommunikationsmittel.

Beitrag lesen