Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Kündigungsschutz Kündigungen trotz Fehler im Massenentlassungsverfahren seltener unwirksam?

EuGH, Urt. v. 13.07.2023 – C-134/22

Werden in einem Betrieb innerhalb von 30 Kalendertagen – gemessen an der Gesamtmitarbeiterzahl – zahlreiche Mitarbeiter entlassen, muss der Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen einleiten. Dazu gehört unter anderem, der Agentur für Arbeit eine Abschrift der Mitteilung an den Betriebsrat über die Massenentlassung zuzuleiten. Diese Vorgabe schützt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) jedoch nicht individuell den Arbeitnehmer. Daraus folgt, dass eine Kündigung trotz Verstoßes gegen die Vorgabe nicht unwirksam sein kann.

Bislang ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Massenentlassungsverfahren äußerst streng. Macht der Arbeitgeber Fehler, führt dies regelmäßig zur Unwirksamkeit der Kündigung. Mit der Entscheidung des EuGH stellt sich nun die Frage, ob die bisherigen Grundsätze gelockert werden.

Praxishinweis:

Massenentlassungsverfahren sind kompliziert und fehlerträchtig. Das BAG wird nun klären, ob beispielsweise eine fehlerhafte Anzeige der Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit entgegen der bisherigen Rechtsprechung nicht mehr zu Unwirksamkeit einer Kündigung führt.

Alle Fachbeiträge zeigen

Autos stehen im Stau
Schadensersatzrecht
30.06.2026

Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

Beitrag lesen
Baurecht, Bauvertragsrecht, Architektenrecht, Bau- und Architektenrecht
30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

Beitrag lesen
Verwaltungsrecht
30.06.2026

Reise scheitert wegen behördlichen Fehlers: Kommune haftet auf Schadensersatz

Versäumt eine Passbehörde nach dem Wiederauffinden eines zuvor als verloren gemeldeten Reisepasses die Löschung der Fahndungsausschreibung zu veranlassen und scheitert deshalb eine Auslandsreise, haftet die zuständige Kommune im Wege der Amtshaftung auch für den bereits gezahlten Reisepreis. Bürger dürfen darauf vertrauen, dass ein gültiger deutscher Reisepass seine Funktion als international anerkanntes Reisedokument erfüllt.

Beitrag lesen