Kündigungsschutz Kündigungen trotz Fehler im Massenentlassungsverfahren seltener unwirksam?
EuGH, Urt. v. 13.07.2023 – C-134/22
Werden in einem Betrieb innerhalb von 30 Kalendertagen – gemessen an der Gesamtmitarbeiterzahl – zahlreiche Mitarbeiter entlassen, muss der Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen einleiten. Dazu gehört unter anderem, der Agentur für Arbeit eine Abschrift der Mitteilung an den Betriebsrat über die Massenentlassung zuzuleiten. Diese Vorgabe schützt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) jedoch nicht individuell den Arbeitnehmer. Daraus folgt, dass eine Kündigung trotz Verstoßes gegen die Vorgabe nicht unwirksam sein kann.
Bislang ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Massenentlassungsverfahren äußerst streng. Macht der Arbeitgeber Fehler, führt dies regelmäßig zur Unwirksamkeit der Kündigung. Mit der Entscheidung des EuGH stellt sich nun die Frage, ob die bisherigen Grundsätze gelockert werden.
Praxishinweis:
Massenentlassungsverfahren sind kompliziert und fehlerträchtig. Das BAG wird nun klären, ob beispielsweise eine fehlerhafte Anzeige der Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit entgegen der bisherigen Rechtsprechung nicht mehr zu Unwirksamkeit einer Kündigung führt.