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Lohnsteuer, Mindestlohn & Versicherungsbeiträge Minijobs: Welche Fallstricke steuerlich zu beachten sind

Wenn Sie Schüler für Ferienjobs beschäftigen, sollten Sie sich mit Fragen der Besteuerung und des Jugendarbeitsschutzes vertraut machen. Hier gilt:

Alters- und Zeitgrenzen:

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Jugendliche in der Regel erst ab einem Alter von 15 Jahren arbeiten (für höchstens acht Stunden pro Tag). Eine Ausnahme gilt für Schüler ab 13 Jahren, wenn die Einwilligung der Eltern (für eine Tätigkeit von bis zu zwei Stunden) vorliegt und die ausgeübte Tätigkeit altersgerecht ist.

450-€-Minijobs:

Bei einem 450-€-Minijob überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig nicht die Grenze von 450 € im Monat. Die Verdienstgrenze liegt bei durchgehender, mindestens zwölf Monate dauernder Beschäftigung also bei maximal 5.400 € pro Jahr.

Kurzfristiger Minijob:

Ein sogenannter kurzfristiger Minijob ist vor allem für die Sommer- oder Semesterferien und zum Ausgleich kurzfristig auftretender Personalengpässe gedacht. Erfasst werden von dieser Beschäftigungsform beispielsweise Weinleser, Eisverkäufer oder Aushilfen im Biergarten. Die Beschäftigung ist hierbei innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage bzw. im Voraus vertraglich begrenzt.

Rentenversicherung:

Für kurzfristige Minijobs fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an - weder für Arbeitgeber noch für Ferienjobber. Kurzfristige Minijobs sind deshalb auch nicht rentenversichert. Bei 450-€-Minijobs ist das anders, denn diese sind rentenvesicherungspflichtig. Arbeitnehmer haben allerdings die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Hierzu müssen sie dem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass sie auf die Rentenversicherung verzichten.

Krankenversicherung:

Für kurzfristige Minijobs fallen grundsätzlich keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an - weder für Arbeitgeber noch für Ferienjobber. Bei einem 450€-Minijob hingegen führen Arbeitgeber Krankenversicherungsbeiträge an die Minijob-Zentrale ab. Zu beachten ist aber, dass durch die Beiträge kein eigenes Krankenversicherungsverhältnis entsteht. Die Arbeitnehmer können daraus also keine Leistungen in Anspruch nehmen. Deshalb müssen sich Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern, wenn sie nicht bereits durch ihre Haupttätigkeit oder durch eine Familienverischerung abgedeckt sind.

Lohnsteuer:

Minijobs sind grundsätzlich steuerpflichtig und können entweder individuell nach der Steuerklasse der Minijobber oder mit einer pauschalen Lohnsteuer versteuert werden.

Mindestlohn: 

Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen sich bei den Löhnen an den gesetzlichen Mindestlohn halten. Dieser beträgt seit dem 01.01.2021 (und befristet bis zum 30.06.2021) 9,50 € pro Stunde. Die Gesamtstundenzahl der Minijobber darf also 47,37 im Monat nicht übersteigen. Ab dem 01.07.2021 steigt der zu zahlende Mindestlohn auf 9,60 € pro Stunde, so dass sich dann eine Maximalstundenzahl von 46,88 monatlich ergibt.

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Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

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Internationales Recht
17.09.2026

Wahl der Unternehmensbewertungsmethode in Gerichtsverfahren zur Aufteilung des Gesamtguts (PL)

Bei der Unternehmensbewertung im Rahmen der Aufteilung des Gesamtguts (bei Eheleuten) erfolgt die Bewertung zu einem konkreten Stichtag. Hierbei handelt es sich meist um den Zeitpunkt der Vereinbarung der Gütertrennung oder um den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft gemäß Art. 65 § 1 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches (KSH) – wonach der Wert des Kapitalanteils des Gesellschafters auf der Grundlage einer gesonderten Bilanz unter Berücksichtigung des Veräußerungswerts des Gesellschaftsvermögens zu ermitteln ist – gilt gemäß § 2 als Bilanzstichtag: bei einer Kündigung der letzte Tag des Geschäftsjahres, in dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist; im Falle des Todes oder der Insolvenzeröffnung der Tag des Todes bzw. der Tag der Insolvenzeröffnung; und im Falle des Ausschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils der Tag der Klageerhebung. Die genannten Zeitpunkte sind für die Bestimmung des Unternehmenszustands maßgeblich, wobei der Unternehmenswert auf der Grundlage dieses Zustands ermittelt wird.

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Internationales Recht
17.09.2026

Schwächen des Humankapitals – riskantes Finanzverhalten und dessen soziale Auswirkungen

Risikobereitschaft und das Streben nach Wohlstand gehören zu den stärksten Triebfedern menschlichen Handelns. Menschen gehen aus verschiedenen wesentlichen Gründen Risiken ein – seien es psychologische, soziale oder sogar evolutionäre Motive (aus evolutionärer Sicht erhöhte die Anhäufung von Ressourcen die Chancen auf Überleben und Genweitergabe). Heute treten materielle Mittel an die Stelle dieser Ressourcen, doch das Bedürfnis, sie anzuhäufen und zu vermehren, ist unverändert geblieben.

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