Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Lohnsteuer, Mindestlohn & Versicherungsbeiträge Minijobs: Welche Fallstricke steuerlich zu beachten sind

Wenn Sie Schüler für Ferienjobs beschäftigen, sollten Sie sich mit Fragen der Besteuerung und des Jugendarbeitsschutzes vertraut machen. Hier gilt:

Alters- und Zeitgrenzen:

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Jugendliche in der Regel erst ab einem Alter von 15 Jahren arbeiten (für höchstens acht Stunden pro Tag). Eine Ausnahme gilt für Schüler ab 13 Jahren, wenn die Einwilligung der Eltern (für eine Tätigkeit von bis zu zwei Stunden) vorliegt und die ausgeübte Tätigkeit altersgerecht ist.

450-€-Minijobs:

Bei einem 450-€-Minijob überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig nicht die Grenze von 450 € im Monat. Die Verdienstgrenze liegt bei durchgehender, mindestens zwölf Monate dauernder Beschäftigung also bei maximal 5.400 € pro Jahr.

Kurzfristiger Minijob:

Ein sogenannter kurzfristiger Minijob ist vor allem für die Sommer- oder Semesterferien und zum Ausgleich kurzfristig auftretender Personalengpässe gedacht. Erfasst werden von dieser Beschäftigungsform beispielsweise Weinleser, Eisverkäufer oder Aushilfen im Biergarten. Die Beschäftigung ist hierbei innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage bzw. im Voraus vertraglich begrenzt.

Rentenversicherung:

Für kurzfristige Minijobs fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an - weder für Arbeitgeber noch für Ferienjobber. Kurzfristige Minijobs sind deshalb auch nicht rentenversichert. Bei 450-€-Minijobs ist das anders, denn diese sind rentenvesicherungspflichtig. Arbeitnehmer haben allerdings die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Hierzu müssen sie dem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass sie auf die Rentenversicherung verzichten.

Krankenversicherung:

Für kurzfristige Minijobs fallen grundsätzlich keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an - weder für Arbeitgeber noch für Ferienjobber. Bei einem 450€-Minijob hingegen führen Arbeitgeber Krankenversicherungsbeiträge an die Minijob-Zentrale ab. Zu beachten ist aber, dass durch die Beiträge kein eigenes Krankenversicherungsverhältnis entsteht. Die Arbeitnehmer können daraus also keine Leistungen in Anspruch nehmen. Deshalb müssen sich Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern, wenn sie nicht bereits durch ihre Haupttätigkeit oder durch eine Familienverischerung abgedeckt sind.

Lohnsteuer:

Minijobs sind grundsätzlich steuerpflichtig und können entweder individuell nach der Steuerklasse der Minijobber oder mit einer pauschalen Lohnsteuer versteuert werden.

Mindestlohn: 

Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen sich bei den Löhnen an den gesetzlichen Mindestlohn halten. Dieser beträgt seit dem 01.01.2021 (und befristet bis zum 30.06.2021) 9,50 € pro Stunde. Die Gesamtstundenzahl der Minijobber darf also 47,37 im Monat nicht übersteigen. Ab dem 01.07.2021 steigt der zu zahlende Mindestlohn auf 9,60 € pro Stunde, so dass sich dann eine Maximalstundenzahl von 46,88 monatlich ergibt.

Alle Fachbeiträge zeigen

computer laptop unternehmer arbeit
Arbeitsrecht
26.08.2025

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Das BAG entschied am 3. April 2025, dass für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft ein ärztlicher Nachweis erforderlich ist – ein positiver Selbsttest reicht nicht aus.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
26.08.2025

Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG): Erste Erfahrungen und Risiken aus Sicht der Beratungspraxis nach Inkrafttreten zum 1. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Ziel dieser umfassenden Reform ist die zeitgemäße Ausgestaltung der Rechtsformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und Partnergesellschaft (PartG). Erste Erfahrungen aus der Beratung zeigen: Insbesondere für mittelständische Unternehmen bestehen neue Handlungserfordernisse – aber auch Unsicherheiten und konkrete Risiken.

Beitrag lesen
Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz, Insolvenzrecht
26.08.2025

Wann ist eine Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt und liegt damit keine Geschäftsführerhaftung (mehr) vor?

Ein Geschäftsführer einer in die Insolvenz geratenen GmbH wird vom Insolvenzverwalter aus dem Gesichtspunkt der Insolvenzverschleppung auf Ersatz in Anspruch genommen. Die zugrundeliegende Argumentation lautet, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits mehr als drei Wochen vor dem Datum des Insolvenzantrages entstanden sei. Der Geschäftsführer tritt dem mit dem Argument entgegen, dass zu dem betreffenden Zeitpunkt die Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt gewesen sei.

Beitrag lesen