Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Familien- und Erbrecht Nachträglich Anpassung eines Übergabevertrages mit Pflegeverpflichtung

BGH, Urt. v. 09.07.2021 – V ZR 30/20

Wird lebzeitig eine Immobilie auf Kinder oder sonstige nahestehende Verwandte schenkweise übertragen, wird nicht selten als Gegenleistung vereinbart, dass der Übernehmer der Immobilie im Bedarfsfall für die Pflege des Übergebers zu sorgen hat. Zu einem derartigen Vertrag zwischen Geschwistern hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden, dass der Übergeber die Vertragsanpassung des Übergabevertrages, notfalls dessen Rückgängigmachung, verlangen kann, wenn es zu einer heillosen Zerrüttung zwischen den Geschwistern kommt.

Bei einem solchen Übergabevertrag sei nach Ansicht des BGH die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags. Ist das Verhältnis zwischen den Parteien heillos zerrüttet, führe dies – vorbehaltlich vertraglicher Vereinbarungen – zum Wegfall dieser Geschäftsgrundlage. Dabei komme es nicht darauf an, welche Vertragspartei welchen Anteil an dem Zerwürfnis trage, da in der Regel beide Vertragsparteien ihren Anteil daran trügen.

Folge des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist eine Vertragsanpassung, vorrangig in Form von Geldleistungen, etwa der Zahlung eines „nachträglichen Kaufpreises“. Sind Geldleistungen nicht möglich bzw. nicht zumutbar, kann die Rückübertragung der Immobilie verlangt werden.

Praxishinweis:

Wendet der Übergeber ein, das Verhältnis zum Pflegeverpflichteten sei zerrüttet, hat dieser nach Ansicht des BGH zu beweisen, dass die Zerrüttung ausnahmsweise allein dem Übergeber anzulasten ist. Dieser Beweis dürfte in der Praxis nur sehr selten gelingen. Im Übrigen dürfte die Entscheidung des BGH auch auf Übergabeverträge zwischen Eltern und Kindern übertragbar sein.

Alle Fachbeiträge zeigen

Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Werkvertragsrecht, Insolvenzrecht
06.02.2026

Mangelhafte Werkleistung und Insolvenz: Wann wird Werklohn trotz Mängeln fällig?

Ein Handwerksbetrieb deckt das Dach eines Hauses, doch nach Abschluss der Arbeiten bemängelt der Auftraggeber die Ausführung, gravierende Fehler sind unübersehbar. Kurz darauf wird über das Vermögen des Handwerkers das Insolvenzverfahren eröffnet.

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht, Baurecht
02.02.2026

Gemeinschaftseigentum „blind“ abgenommen – Abnahme bleibt trotz fehlender Abnahmereife wirksam

Die Abnahme markiert im Bau- und Bauträgerrecht einen zentralen rechtlichen Wendepunkt. Mit ihr werden Vergütungsansprüche fällig, die Beweislast kehrt sich um und Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Umso konfliktträchtiger sind Fälle, in denen Erwerber eine Abnahme erklären, ohne die Bauleistungen tatsächlich überprüft zu haben. Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (8 U 29/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt, dass eine ausdrücklich erklärte Abnahme auch dann wirksam bleibt, wenn das Gemeinschaftseigentum objektiv noch nicht abnahmereif war und die Erwerber dieses nicht besichtigt haben.

Beitrag lesen
nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

Beitrag lesen