Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Familien- und Erbrecht Nachträglich Anpassung eines Übergabevertrages mit Pflegeverpflichtung

BGH, Urt. v. 09.07.2021 – V ZR 30/20

Wird lebzeitig eine Immobilie auf Kinder oder sonstige nahestehende Verwandte schenkweise übertragen, wird nicht selten als Gegenleistung vereinbart, dass der Übernehmer der Immobilie im Bedarfsfall für die Pflege des Übergebers zu sorgen hat. Zu einem derartigen Vertrag zwischen Geschwistern hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden, dass der Übergeber die Vertragsanpassung des Übergabevertrages, notfalls dessen Rückgängigmachung, verlangen kann, wenn es zu einer heillosen Zerrüttung zwischen den Geschwistern kommt.

Bei einem solchen Übergabevertrag sei nach Ansicht des BGH die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags. Ist das Verhältnis zwischen den Parteien heillos zerrüttet, führe dies – vorbehaltlich vertraglicher Vereinbarungen – zum Wegfall dieser Geschäftsgrundlage. Dabei komme es nicht darauf an, welche Vertragspartei welchen Anteil an dem Zerwürfnis trage, da in der Regel beide Vertragsparteien ihren Anteil daran trügen.

Folge des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist eine Vertragsanpassung, vorrangig in Form von Geldleistungen, etwa der Zahlung eines „nachträglichen Kaufpreises“. Sind Geldleistungen nicht möglich bzw. nicht zumutbar, kann die Rückübertragung der Immobilie verlangt werden.

Praxishinweis:

Wendet der Übergeber ein, das Verhältnis zum Pflegeverpflichteten sei zerrüttet, hat dieser nach Ansicht des BGH zu beweisen, dass die Zerrüttung ausnahmsweise allein dem Übergeber anzulasten ist. Dieser Beweis dürfte in der Praxis nur sehr selten gelingen. Im Übrigen dürfte die Entscheidung des BGH auch auf Übergabeverträge zwischen Eltern und Kindern übertragbar sein.

Alle Fachbeiträge zeigen

Internet-smartphone-online-socialmedia-digital
Russisches Recht
19.03.2026

Verbindliche Verwendung der russischen Sprache in öffentlichen Informationen ab dem 1. März 2026 (RUS)

Ab dem 1. März 2026 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die die Verwendung der russischen Sprache in allen öffentlichen, für Verbraucher bestimmten Informationen vorschreiben (Föderalgesetz Nr. 168-FZ vom 24. Juni 2025). Die Gesetzesänderungen werden die meisten Wirtschaftsbereiche betreffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Einzelhandel und den elektronischen Handel, die Gastronomie, den Dienstleistungssektor, das Gesundheits- und Bankwesen, Autohändler, Bauträger usw.

Beitrag lesen
Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

Beitrag lesen
Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

Beitrag lesen