Alle Beiträge zum Stichwort: Gesellschaft
Steuerrecht
Umwandlung: Verlängerung der steuerlichen Umwandlungsfristen bis 2021
Bereits im März 2020 hatte die Regierung die coronabedingten Schwierigkeiten bei Umwandlungen erkannt und die Fristen für Verschmelzungen von acht auf zwölf Monate verlängert, sofern die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister bis Ende 2020 erfolgte. Das bedeutet, dass, wenn eine Verschmelzung zum 31.12.2019 erfolgen sollte, diese statt bis zum 31.08.2020 ausnahmsweise bis zum 31.12.2020 angemeldet werden durfte.
Mergers & Acquisitions
Auswirkungen von COVID-19 auf den M&A-Markt
Die COVID-19-Pandemie brach Ende 2019 aus und hatte negative Folgen für die Entwicklung von M & A-Transaktionen weltweit. Das Erscheinen von Impfungen gegen COVID- 19 in der Mitte des Jahres 2020 gibt Hoffnung auf einen Ausweg aus dieser Wirtschaftskrise ab dem Beginn des 2. Quartals 2021. Doch welche Entwicklungsstrategien sollten Unternehmen verfolgen, um sich für die Zukunft abzusichern oder führende Marktpositionen zu erreichen?
SJCS
Eine neue Form der Unternehmensorganisation in Polen: "Einfache Aktiengesellschaft" und die Pandemie Covid -19
Am 1. März 2020 wurde vom polnischen Gesetzgeber eine neue Gesellschaftsform namens "einfache Aktiengesellschaft" (SJSC) als neue Form der Unternehmensorganisation eingeführt. Die Regelungen der SJCS werden in Polen ab dem 1. März 2021 in Kraft treten. Es ist zu erwarten, dass die einfache Aktiengesellschaft eines Tages zu einer der bevorzugten Formen des Wirtschaftens in Polen wird, wenn das Geschäftsleben zur Normalität zurückkehrt.
Organschaft
Regelungen zur Organschaft: Kommt bald die Querorganschaft?
Eine ertragsteuerliche Organschaft (also eine körperschaft- und gewerbesteuerliche) bietet unter anderem den immensen Vorteil, Verluste einer Tochterkapitalgesellschaft mit Gewinnen der Muttergesellschaft verrechnen zu können. Weiterhin entfällt auch die 5%ige Versteuerung von Dividenden bzw. Veräußerungsgewinnen (sogenannte Schachtelstrafe). Diese steuerlichen Vorteile erkaufen sich die beteiligten Gesellschaften jedoch mit hohem administrativem Aufwand, denn die deutschen Organschaftsregelungen sind sehr streng und sehr formalistisch.
Organschaft
Regelungen zur Organschaft: Kommt bald die Querorganschaft?
Eine ertragsteuerliche Organschaft (also eine körperschaft- und gewerbesteuerliche) bietet unter anderem den immensen Vorteil, Verluste einer Tochterkapitalgesellschaft mit Gewinnen der Muttergesellschaft verrechnen zu können. Weiterhin entfällt auch die 5%ige Versteuerung von Dividenden bzw. Veräußerungsgewinnen (sogenannte Schachtelstrafe). Diese steuerlichen Vorteile erkaufen sich die beteiligten Gesellschaften jedoch mit hohem administrativem Aufwand, denn die deutschen Organschaftsregelungen sind sehr streng und sehr formalistisch.
Verbrauchervertrag
Alleingesellschafter: Ein Bürge hat kein Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht für Verbraucher gilt nicht für den Bürgen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt.
Steuerrecht
Umwandlung: Grunderwerbsteuer als Folge der Verschmelzung ist keine abzugsfähige Betriebsausgabe
Umwandlungen bergen nicht nur ertragsteuerliche Risiken, dies zeigt ein aktuell veröffentlichter Fall des Finanzgerichts München (FG) recht eindrucksvoll. Dort wurden zwei Kapitalgesellschaften verschmolzen, was aus grunderwerbsteuerlicher Sicht mittelbar zu einer sogenannten Vereinigung in einer Hand führte.
UBO-Register
Das niederländische Transparenzregister
Am 27. September 2020 trat das niederländische Transparenzregister in Kraft und seitdem sind Unternehmen verpflichtet, ihre Eigentümer oder die Personen, die die Kontrolle über das Unternehmen haben, in das niederländische Transparenzregister der Kamer van Koophandel, das sogenannte „UBO-register“, einzutragen.
Steuerrecht
Geschäftsführer einer gGmbH: Unverhältnismäßig hohe Vergütungen führen zum Entzug der Gemeinnützigkeit
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) können unverhältnismäßig hohe Geschäftsführervergütungen dazu führen, dass gemeinnützigen Körperschaften ihr Gemeinnützigkeitsstatus entzogen wird.
Bauliche Veränderungen:
Form des Beschlusses sowie Pflichten und Haftung des Verwalters
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden: Ein Beschluss über eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums muss mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Dabei sind auch die nicht beeinträchtigten Eigentümer stimmberechtigt. Daneben muss ggf. die Zustimmung der Eigentümer vorliegen, die über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden.