Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mietrecht Wohnraummietvertrag: Nichtbeheizen rechtfertigt ordentliche Kündigung

Heizt der Mieter die Wohnung nicht, kann dies Schäden an der Mietsache hervorrufen. Sein Verhalten rechtfertigt eine ordentliche Kündigung. So hat es jetzt das Landgericht (LG) Hannover entschieden. 

Der Vermieter kündigte den Wohnraummietvertrag ordentlich fristgemäß, nachdem der Mieter seinen Direktvertrag gegenüber dem Gasversorger nicht mehr bezahlte und dieser den Gaszähler ausgebaut hatte. Die Wohnung war dann die gesamte Heizperiode unbeheizt und gefährdete die Mietsache. Auf Abmahnungen des Vermieters reagierte der Mieter nicht.

Nach Ansicht des LG stellt dies eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters dar, die nach vorheriger Abmahnung eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. Ähnlich hatte das auch früher schon das Landgericht (LG) Hagen gesehen.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob es zu Schäden durch Schimmelbildung oder Feuchtigkeit gekommen ist. Entscheidend ist, dass das Nichtbeheizen der Wohnung geeignet ist, solche Schäden an der Mietsache hervorzurufen.

LG Hannover: Urteil vom 10.4.2021, 7 T 15/21; LG Hagen: Urteil vom 19.12.2007, 10 S 163/ 07

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
04.05.2026

Umsatzbeteiligung: Fortzahlungspflicht auch bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen!

Eine vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ist Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und mithin auch im Falle von Urlaub, Krankheit und an Feiertagen fortzuzahlen, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Urteil vom 04.03.2025, Az. 8 Ca 1681/23).

Beitrag lesen
Steuerrecht
04.05.2026

Generalverdacht für Geschäftsführer: Fahrtenbuch wird Pflicht

Viele GmbH-Geschäftsführer nutzen Firmenwagen im Alltag. Steuerlich kann das jedoch schnell kompliziert werden – vor allem, wenn nicht klar dokumentiert ist, welche Fahrten privat oder geschäftlich erfolgen. In diesem Artikel greifen wir auf, wie das aktuelle BFH-Urteil die Anforderungen an die Nutzung von Firmenwagen verschärft und welche steuerlichen Aspekte Geschäftsführer dabei beachten sollten.

Beitrag lesen
Vertragsrecht
30.04.2026

Das neue Recht auf Reparatur – Was Unternehmer wissen müssen

Mit dem „Recht auf Reparatur" steht die deutsche Wirtschaft vor einer bedeutenden regulatorischen Zäsur. Aufbauend auf der EU-Richtlinie 2024/1799 und dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ergeben sich Neuerungen für das bürgerliche Recht, die Hersteller, Händler und Reparaturbetriebe betreffen.

Beitrag lesen