Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mietrecht Wohnraummietvertrag: Nichtbeheizen rechtfertigt ordentliche Kündigung

Heizt der Mieter die Wohnung nicht, kann dies Schäden an der Mietsache hervorrufen. Sein Verhalten rechtfertigt eine ordentliche Kündigung. So hat es jetzt das Landgericht (LG) Hannover entschieden. 

Der Vermieter kündigte den Wohnraummietvertrag ordentlich fristgemäß, nachdem der Mieter seinen Direktvertrag gegenüber dem Gasversorger nicht mehr bezahlte und dieser den Gaszähler ausgebaut hatte. Die Wohnung war dann die gesamte Heizperiode unbeheizt und gefährdete die Mietsache. Auf Abmahnungen des Vermieters reagierte der Mieter nicht.

Nach Ansicht des LG stellt dies eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters dar, die nach vorheriger Abmahnung eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. Ähnlich hatte das auch früher schon das Landgericht (LG) Hagen gesehen.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob es zu Schäden durch Schimmelbildung oder Feuchtigkeit gekommen ist. Entscheidend ist, dass das Nichtbeheizen der Wohnung geeignet ist, solche Schäden an der Mietsache hervorzurufen.

LG Hannover: Urteil vom 10.4.2021, 7 T 15/21; LG Hagen: Urteil vom 19.12.2007, 10 S 163/ 07

Alle Fachbeiträge zeigen

zug bahn öpnv verkehr
Reisevertragsrecht, Reiserecht
15.12.2025

Gerichtsbekannt: Auf die Bahn ist kein Verlass

Zu knapp geplant: Bahnverspätung führt nicht automatisch zu Schadenersatz beim Pauschalreiseveranstalter

Beitrag lesen
Straßenverkehrsrecht
15.12.2025

Elektronische Geräte am Steuer: Auch Touchdisplays von E-Zigaretten sind tabu

OLG Köln bestätigt weiten Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1a StVO

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Mietrecht
15.12.2025

„Unechter“ Eigenbedarf?

Es genügt, wenn der Wunsch nach eigener Nutzung einer Wohnung plausibel begründet wird

Beitrag lesen