Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Verkehrsrecht Achtung Radfahrer: Beim Überholen von Pferden ist besondere Vorsicht geboten

Fahrradfahrer müssen im Straßenverkehr beim Überholen einen Sicherheitsabstand einhalten. Die Größe des Abstands orientiert sich an der besonderen Gefährlichkeit im konkreten Fall. 

Das schrieb das Landgericht (LG) Frankenthal einem Radfahrer ins Stammbuch. Der Mann wollte mit seinem Liegerad auf einem Radweg zwei Pferde überholen. Dabei hielt er den erforderlichen Mindestabstand nicht ein. Dieser hätte nach Ansicht der Richter im konkreten Fall mindestens eineinhalb bis zwei Meter betragen müssen, während der Radfahrer lediglich einen Abstand von circa 40 Zentimetern hatte. Beim Überholen schlug eines der Pferde mit den Hufen aus und brachte den Radfahrer zum Stürzen. Er erlitt Prellungen, Schürfwunden und eine Verletzung an der Hand. Obwohl die beiden Reiterinnen den Radweg verbotswidrig benutzt hatten, trifft den Radfahrer nach dem Urteil eine hälftige Mitschuld an seinen Verletzungen.

Hält jemand ein Pferd, besteht eine sog. Tierhalterhaftung. Hiernach muss ein Tierhalter grundsätzlich für sämtliche Schäden einstehen, die sein Tier verursacht. Die Tierhalterin konnte sich im konkreten Fall von der Haftung auch nicht entlasten. Ihr sei bewusst gewesen, dass das Pferd auf dem nur für Radfahrer zugelassenen Radweg geritten wird. Gleichzeitig habe sich aber auch der Radfahrer falsch verhalten: Für Radfahrer gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Überholen auch, wenn sich – wie hier – verbotswidrig Pferde auf dem Radweg befinden. Da bei einem Pferd immer mit einer unvorhergesehenen Verhaltensweise gerechnet werden müsse, sei selbst ein Sicherheitsabstand von einem Meter hier nicht ausreichend gewesen. Es hätte ein Abstand von wenigstens eineinhalb bis zwei Metern eingehalten werden müssen. Zudem habe sich der Radfahrer nicht mit den Reiterinnen über das Überholen verständigt, obwohl ihm dies unproblematisch möglich gewesen wäre.

LG Frankenthal, Urteil vom 5.6.2020, 4 O 10/19

Alle Fachbeiträge zeigen

Internet-smartphone-online-socialmedia-digital
Deliktsrecht, Internetrecht, Recht der unerlaubten Handlungen
13.04.2026

Verpflichtung zur Löschung von Fake-Profilen in sozialen Netzwerken

Die Verbreitung von Fake-Profilen in sozialen Netzwerken stellt eine erhebliche Herausforderung für den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Mit Urteil vom 20.01.2026 (Az. 18 U 2360/25 Pre e) hat das Oberlandesgericht München die Anforderungen an die Haftung von Plattformbetreibern weiter konkretisiert und zugleich die Reichweite bestehender Prüfpflichten präzisiert.

Beitrag lesen
Reisevertragsrecht
07.04.2026

Check-In bis 45 Minuten vor Abflug – Grenzen der AGB-Gestaltung bei Airlines

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 03.04.2025 (Az. 2-24 S 129/24) eine zentrale Frage der Fluggastrechte geklärt: Airlines dürfen die in Art. 3 Abs. 2 der EU-Fluggastrechte-Verordnung vorgesehene Check-In-Frist von 45 Minuten nicht durch bloße AGB-Klauseln zu Lasten der Passagiere verlängern.

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Immobilie-Eigentum-WEG
Mietrecht
27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

Beitrag lesen