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Mängelgewährleistung Österreich Gewährleistung beim Wohnungsverkauf? (AT)

Der OGH stellt klar, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer aus einem privaten Wohnungsverkauf trotz eines Gewährleistungsausschlusses haften kann ( OGH 23.05.2023, 1 Ob 79/23h ).

Anlassfall war eine Klausel, wonach die Käufer den Vertragsgegenstand eingehend besichtigten, dessen Beschaffenheit kennen und die Haftung des Verkäufers für einen bestimmten Zustand des Objektes ausgeschlossen wurde. Das Erstgericht wies den geltend gemachten Gewährleistungsanspruch der Käufer aufgrund des Haftungsausschlusses ab. Das Berufungsgericht hob die Entscheidung auf und stellte fest, dass der Gewährleistungsanspruch dem Grunde nach zu Recht besteht. Der OGH bestätigte diese Entscheidung. Demnach wird die Gewährleistung nur für solche Mängel ausgeschlossen, die für den Käufer bei sorgfältiger Besichtigung erkennbar waren. Sind Baumängel trotz eingehender Besichtigung nicht erkennbar, haftet der Verkäufer dafür trotz eines wie zuvor dargestellten Gewährleistungsausschlusses.

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Arbeitsrecht
04.05.2026

Umsatzbeteiligung: Fortzahlungspflicht auch bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen!

Eine vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ist Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und mithin auch im Falle von Urlaub, Krankheit und an Feiertagen fortzuzahlen, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Urteil vom 04.03.2025, Az. 8 Ca 1681/23).

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Steuerrecht
04.05.2026

Generalverdacht für Geschäftsführer: Fahrtenbuch wird Pflicht

Viele GmbH-Geschäftsführer nutzen Firmenwagen im Alltag. Steuerlich kann das jedoch schnell kompliziert werden – vor allem, wenn nicht klar dokumentiert ist, welche Fahrten privat oder geschäftlich erfolgen. In diesem Artikel greifen wir auf, wie das aktuelle BFH-Urteil die Anforderungen an die Nutzung von Firmenwagen verschärft und welche steuerlichen Aspekte Geschäftsführer dabei beachten sollten.

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Vertragsrecht
30.04.2026

Das neue Recht auf Reparatur – Was Unternehmer wissen müssen

Mit dem „Recht auf Reparatur" steht die deutsche Wirtschaft vor einer bedeutenden regulatorischen Zäsur. Aufbauend auf der EU-Richtlinie 2024/1799 und dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ergeben sich Neuerungen für das bürgerliche Recht, die Hersteller, Händler und Reparaturbetriebe betreffen.

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