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Mängelgewährleistung Österreich Gewährleistung beim Wohnungsverkauf? (AT)

Der OGH stellt klar, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer aus einem privaten Wohnungsverkauf trotz eines Gewährleistungsausschlusses haften kann ( OGH 23.05.2023, 1 Ob 79/23h ).

Anlassfall war eine Klausel, wonach die Käufer den Vertragsgegenstand eingehend besichtigten, dessen Beschaffenheit kennen und die Haftung des Verkäufers für einen bestimmten Zustand des Objektes ausgeschlossen wurde. Das Erstgericht wies den geltend gemachten Gewährleistungsanspruch der Käufer aufgrund des Haftungsausschlusses ab. Das Berufungsgericht hob die Entscheidung auf und stellte fest, dass der Gewährleistungsanspruch dem Grunde nach zu Recht besteht. Der OGH bestätigte diese Entscheidung. Demnach wird die Gewährleistung nur für solche Mängel ausgeschlossen, die für den Käufer bei sorgfältiger Besichtigung erkennbar waren. Sind Baumängel trotz eingehender Besichtigung nicht erkennbar, haftet der Verkäufer dafür trotz eines wie zuvor dargestellten Gewährleistungsausschlusses.

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Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (VIII ZR 228/23) hat der Bundesgerichtshof die Grenzen zulässiger Untervermietung präzisiert. Im Kern stellt der Senat klar, dass eine gewinnorientierte Untervermietung nicht vom berechtigten Interesse des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB gedeckt ist. Erfolgt die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters, kann dies eine ordentliche Kündigung des gesamten Mietverhältnisses rechtfertigen.

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