Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mietrecht Im Zweifel für den Mieter: Unklare Definition zu Schönheitsreparaturen lässt Klausel unwirksam werden

Zeit für einen Klassiker, der immer wieder Gerichte beschäftigt: Die Mietvertragsklausel zu Schönheitsreparaturen. Hier musste sich das Amtsgericht Hamburg (AG) um den Streit der beiden Vertragsparteien kümmern. So viel sei schon hier verraten: Immer dann, wenn es der Vermieter mit seinen Mietvertragsklauseln übertreibt, können sich Mieter freuen - und hier war es wieder einmal soweit.

Es ging um eine vermietete Wohnung mit über 140 qm. Nach dem Mietvertrag war der Mieter verpflichtet, während der Mietzeit die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung auszuführen. Diese beinhalteten das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und derAußentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und der Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Nach Beendigung des Mietverhältnisses monierte der Vermieter diverse Mängel und nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen. Er forderte knapp 16.000€, die er einklagte. Der Mieter erhob Widerklage und verlangte seine Kaution zurück.

Das AG war auf der Seite des Mieters. Der Vermieter hat keinerlei Zahlungen erhalten. Ein Anspruch wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen bestand nicht, da der Mieter gar nicht verpflichtet war, die Wohnung während des laufenden Mietverhältnisses zu streichen. Die entsprechende Klausel im Mietvertrag war nämlich unwirksam. Eine wirksame Abwälzung von laufenden Schönheitsreparaturen ist daher auf den Mieter nicht erfolgt. Die Klausel war fehlerhaft, da nicht hinreichend deutlich wurde, dass die Fenster nur von innen zu streichen seien. Zudem stand der wirksamen Abwälzung ebenfalls entgegen, dass der Mieter mietvertraglich auch zum Streichen der Versorgungsleitungen verpflichtet wurde. Das reichte aus, um die Klausel insgesamt unwirksam werden zu lassen

Hinweis: Viele Mietvertragsklauseln zu Schönheitsreparaturen sind noch immer unwirksam.

Alle Fachbeiträge zeigen

Internet-smartphone-online-socialmedia-digital
Russisches Recht
19.03.2026

Verbindliche Verwendung der russischen Sprache in öffentlichen Informationen ab dem 1. März 2026 (RUS)

Ab dem 1. März 2026 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die die Verwendung der russischen Sprache in allen öffentlichen, für Verbraucher bestimmten Informationen vorschreiben (Föderalgesetz Nr. 168-FZ vom 24. Juni 2025). Die Gesetzesänderungen werden die meisten Wirtschaftsbereiche betreffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Einzelhandel und den elektronischen Handel, die Gastronomie, den Dienstleistungssektor, das Gesundheits- und Bankwesen, Autohändler, Bauträger usw.

Beitrag lesen
Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

Beitrag lesen
Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

Beitrag lesen