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Deliktsrecht Österreich Die neue Baumhaftung (AT)

Am 01.05.2024 trat das Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 – HaftRÄG 2024, BGBl I 2024/33, in Kraft. Durch die Einfügung des § 1319b ABGB wird erstmals die Haftung für Bäume außerhalb eines Waldes eigens geregelt. Die Rechtsprechung war bislang dazu angehalten, umgestürzte Bäume und herabfallende Äste wie brüchiges Mauerwerk zu behandeln. Infolge der analogen Anwendung des § 1319 ABGB über die Bauwerkehaftung hatte der Baumhalter im Schadensfall zu beweisen, alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet zu haben (Beweislastumkehr). Aus Furcht vor einer Haftung wurden vermehrt Bäume entlang von Straßen und Wegen gefällt, die einen hohen ökologischen Wert aufweisen.

Aufgrund der Gesetzesänderung hat nun der Geschädigte zu beweisen, dass der Baumhalter nicht alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Weiters wird ein besonderes Interesse an einem möglichst naturbelassenen Zustand von Bäumen nahe Naturdenkmälern und dergleichen als Abwägungskriterium eingeführt. Die Sorgfaltspflichten des Baumhalters hängen allgemein von Standort, Größe, Wuchs und Zustand des Baumes sowie der Zumutbarkeit der Prüfungs- und Sicherungsmaßnahmen ab (vertiefend dazu der Leitfaden „Baumsicherheitsmanagement“ der Stadt Wien). Die neue Rechtslage gilt für Schadensfälle, die nach dem 30.04.2024 eintreten oder eingetreten sind.

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KI-AI-Urheber-IT-Internet
Erbrecht, Internetrecht
22.07.2025

Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem Instagram-Konto nach dem Tod?

Die Frage, was mit einem Social-Media-Account nach dem Tod des Inhabers geschieht, betrifft immer mehr Menschen. Instagram, aber auch andere Plattformen wie Facebook oder X, sind inzwischen fester Bestandteil des Nachlasses geworden. Gerade bei Accounts mit hoher Reichweite oder besonderem ideellen Wert stellen sich viele Erben und Erblasser die Frage: Wer darf nach dem Tod eines Nutzers auf dessen Konto zugreifen und es weiterführen?

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Datenschutzrecht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht
22.07.2025

BGH-Urteil ermöglicht Klagen bei Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.

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Internationales Arbeitsrecht
17.07.2025

Die Rügepflicht im Arbeitsrecht (NLD)

Das Gesetz verlangt von einem Gläubiger eine rechtzeitige Rüge, wenn ein Schuldner eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Diese so genannte „Rügepflicht“ gilt für alle Schuldverhältnisse. Denken Sie an die Verpflichtung zur Lieferung eines Autos, die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, aber auch an Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag. Die Anwendbarkeit der Rügepflicht im Arbeitsrecht war lange Zeit unklar. Der Hoge Raad hat 2024 über die Rügepflicht in diesem Rechtsbereich entschieden. In diesem Beitrag wird die Auffassung des Hoge Raad erörtert.

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