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Deliktsrecht Österreich Die neue Baumhaftung (AT)

Am 01.05.2024 trat das Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 – HaftRÄG 2024, BGBl I 2024/33, in Kraft. Durch die Einfügung des § 1319b ABGB wird erstmals die Haftung für Bäume außerhalb eines Waldes eigens geregelt. Die Rechtsprechung war bislang dazu angehalten, umgestürzte Bäume und herabfallende Äste wie brüchiges Mauerwerk zu behandeln. Infolge der analogen Anwendung des § 1319 ABGB über die Bauwerkehaftung hatte der Baumhalter im Schadensfall zu beweisen, alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet zu haben (Beweislastumkehr). Aus Furcht vor einer Haftung wurden vermehrt Bäume entlang von Straßen und Wegen gefällt, die einen hohen ökologischen Wert aufweisen.

Aufgrund der Gesetzesänderung hat nun der Geschädigte zu beweisen, dass der Baumhalter nicht alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Weiters wird ein besonderes Interesse an einem möglichst naturbelassenen Zustand von Bäumen nahe Naturdenkmälern und dergleichen als Abwägungskriterium eingeführt. Die Sorgfaltspflichten des Baumhalters hängen allgemein von Standort, Größe, Wuchs und Zustand des Baumes sowie der Zumutbarkeit der Prüfungs- und Sicherungsmaßnahmen ab (vertiefend dazu der Leitfaden „Baumsicherheitsmanagement“ der Stadt Wien). Die neue Rechtslage gilt für Schadensfälle, die nach dem 30.04.2024 eintreten oder eingetreten sind.

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Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

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Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

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Gesellschaft Meeting Büro
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

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