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Deliktsrecht Österreich Die neue Baumhaftung (AT)

Am 01.05.2024 trat das Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 – HaftRÄG 2024, BGBl I 2024/33, in Kraft. Durch die Einfügung des § 1319b ABGB wird erstmals die Haftung für Bäume außerhalb eines Waldes eigens geregelt. Die Rechtsprechung war bislang dazu angehalten, umgestürzte Bäume und herabfallende Äste wie brüchiges Mauerwerk zu behandeln. Infolge der analogen Anwendung des § 1319 ABGB über die Bauwerkehaftung hatte der Baumhalter im Schadensfall zu beweisen, alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet zu haben (Beweislastumkehr). Aus Furcht vor einer Haftung wurden vermehrt Bäume entlang von Straßen und Wegen gefällt, die einen hohen ökologischen Wert aufweisen.

Aufgrund der Gesetzesänderung hat nun der Geschädigte zu beweisen, dass der Baumhalter nicht alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Weiters wird ein besonderes Interesse an einem möglichst naturbelassenen Zustand von Bäumen nahe Naturdenkmälern und dergleichen als Abwägungskriterium eingeführt. Die Sorgfaltspflichten des Baumhalters hängen allgemein von Standort, Größe, Wuchs und Zustand des Baumes sowie der Zumutbarkeit der Prüfungs- und Sicherungsmaßnahmen ab (vertiefend dazu der Leitfaden „Baumsicherheitsmanagement“ der Stadt Wien). Die neue Rechtslage gilt für Schadensfälle, die nach dem 30.04.2024 eintreten oder eingetreten sind.

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Arbeitsrecht
04.05.2026

Umsatzbeteiligung: Fortzahlungspflicht auch bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen!

Eine vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ist Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und mithin auch im Falle von Urlaub, Krankheit und an Feiertagen fortzuzahlen, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Urteil vom 04.03.2025, Az. 8 Ca 1681/23).

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Steuerrecht
04.05.2026

Generalverdacht für Geschäftsführer: Fahrtenbuch wird Pflicht

Viele GmbH-Geschäftsführer nutzen Firmenwagen im Alltag. Steuerlich kann das jedoch schnell kompliziert werden – vor allem, wenn nicht klar dokumentiert ist, welche Fahrten privat oder geschäftlich erfolgen. In diesem Artikel greifen wir auf, wie das aktuelle BFH-Urteil die Anforderungen an die Nutzung von Firmenwagen verschärft und welche steuerlichen Aspekte Geschäftsführer dabei beachten sollten.

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Vertragsrecht
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Das neue Recht auf Reparatur – Was Unternehmer wissen müssen

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