Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Verbraucherschutz Online-Händler verschickt Waren gegen Aufpreis „per Express“

Online-Händler Pearl bot auf seiner Webseite einen Kugelgrill zum Preis von 111,99 Euro an. Der Preis galt allerdings nur, wenn der Kunde bei den Versandoptionen anstelle des voreingestellten Expressversands den Standardversand anklickte. Wer keinen Expressversand wollte, musste diese Option aktiv ab-klicken ("Opt-out"). Entschied sich der Kunde dagegen für den voreingestellten Expressversand, musste er einen Euro Expresszuschlag zahlen, also 112,99 Euro.

Dieses Vorgehen verstoße gegen Verbraucherrecht, beanstandete der Verbraucherzentrale Bundesverband. Im elektronischen Geschäftsverkehr dürften Unternehmer für Zusatzleistungen wie den Versand keine Gebühren vereinbaren, indem sie bei dieser Leistung selbst ein Häkchen bzw. ein Kreuz setzten. Das Landgericht Freiburg gab den Verbraucherschützern Recht (12 O 57/22).

Erfolglos hatte der Online-Händler darauf gepocht, er schicke bestimmte Produkte prinzipiell per "Express" und das sei dann keine Zusatzleistung. Er schiebe den Verbrauchern nicht etwa unbemerkt ein Extra-Entgelt unter.

Da der Händler für den Expressversand einen Euro auf den Produktpreis aufschlage, sei der Expressversand als Zusatzleistung anzusehen, stellte das Landgericht fest. Der Expressversand sei angeblich Teil der Hauptleistung, aber im groß herausgestellten Produktpreises von 111,99 Euro sei der Preis für den Expressversand nicht enthalten. Vielmehr komme er "obendrauf", was Verbraucher angesichts der Gestaltung der Internetanzeige leicht übersehen könnten.

Quelle: onlineurteile.de

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Verbraucherrecht, Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
23.09.2026

Widerrufsrecht bei Streaming-Abos

EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Streaming-Diensten

Beitrag lesen
Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht, Verbraucherrecht
23.09.2026

Autokauf: Beweislastumkehr bei Mängeln

Auch wenn für einen Fahrzeugbrand mehrere Ursachen denkbar sind, kann die gesetzliche Vermutung zugunsten des Käufers greifen

Beitrag lesen
Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

Beitrag lesen