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Rechtsfähigkeit einer ausländischen Gesellschaft Brexit und Limited Liability Company ("LTD") mit Verwaltungssitz in Österreich

Die Rechtsfähigkeit einer ausländischen Gesellschaft ist grundsätzlich nach dem Recht des Sitzstaates (tatsächli­cher Sitz der Hauptverwaltung) zu beurteilen. Aufgrund des Vorrangs der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit sind nach dem Recht eines Vertragsstaates gegründete Ge­sellschaften in jener Rechtsform als rechtlich existent anzu­erkennen, in der sie gegründet wurden.

Da infolge des Brexit­-Referendums die Grundlage für diese Anerkennung für britische Ltds mit Verwaltungssitz in Österreich entfiel, wurde zunächst das Brexit­-Begleitgesetz ( BGBl. I Nr. 25/2019 ) geschaffen, nach dem bis 31.12.2020 die Rechtsfähigkeit solcher Gesell­schaften aufrecht bleiben sollte. Nachdem das Austrittsab­kommen letztlich aber keine Regelungen zur weiteren Aner­kennung ihrer Rechtsfähigkeit enthielt, haben solche Ltds aus österreichischer Sicht ihre Rechtsfähigkeit verloren.

Die Ltd wird nach der Ansicht des OGH ( Urteil vom 27.01.2022, 9 Ob 74/21d ; www.ris.bka.gv.at/jus ) deshalb aber „kein rechtliches Nichts“, sondern ist „durch die Brille materiell österreichischen Gesellschaftsrechts“ zu beurteilen. Das ist im Fall einer Gesellschaftermehrheit eine Gesell­schaft bürgerlichen Rechts; gibt es nur einen Gesellschafter, kommt es zur unmittelbaren Zurechnung an diesen.

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Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

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Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

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Gemeinschaftseigentum
13.03.2026

Wärmepumpen auf Gemeinschaftsgrundstücken, Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist nichtig

Eine Eigentümergemeinschaft beschließt in einer Versammlung, für einige Eigentümer einer Wohnung Außenanlagen für Wärmepumpen zu installieren. Diese Wärmepumpen werden auf dem Gemeinschaftsgrundstück aufgestellt.

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