Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Kündigungsschutz Kündigung: Arbeitsverträge müssen jetzt einen Hinweis auf die Klagefrist enthalten

Nicht jeder Trainer ist ehrenamtlich tätig. Oft werden Minijob-Verträge geschlossen, die arbeitsrechtlichen Bedingungen unterliegen. Dies gilt auch für Kündigungen. Das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) hat geklärt, ob die Richtlinie für Arbeitsbedingungen eine „Vorwirkung“ für Kündigungen entfalten konnte.

Die Klägerin war bei dem Verein als Übungsleiterin geringfügig beschäftigt. Der Verein kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 30.08.2020 fristgemäß zum 28.02.2021. Gegen die Kündigung erhob die Übungsleiterin Klage mit dem Hinweis, der Verein habe die europäische Arbeitsbedingungen-Richtlinie im Arbeitsvertrag nicht beachtet. Der Verein hätte sie unter anderem darüber informieren müssen, dass sie nach einer Kündigung innerhalb von drei Wochen Klage zu erheben habe. Da dieser Hinweis gefehlt habe, sei die Kündigung unwirksam.

Das Arbeitsgericht wies die Klage ab; auch die Berufung vor dem LAG blieb erfolglos. Die Richtlinie sei nicht unmittelbar anwendbar, weil sie von den Mitgliedstaaten erst zum 01.08.2022 in nationales Recht umzusetzen (gewesen) sei.

Hinweis:

Der deutsche Gesetzgeber hat rechtzeitig im Nachweisgesetz geregelt, dass Arbeitsverträge einen Hinweis auf die Klagefrist von drei Wochen enthalten müssen. Fehlt der Hinweis, bleibt die Kündigung zwar wirksam, es kann jedoch ein Bußgeld drohen.

Sofern der Gesetzgeber eine Richtlinie nicht fristgerecht umsetzt, müssen die Gerichte das nationale Recht richtlinienkonform auslegen.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
29.09.2025

Miteigentum an einer Ferienimmobilie: Wie wird es auch rechtlich sorglos?

Sie möchten sich mit anderen Familien eine Ferienimmobilie teilen. Die Gemeinschaft, der diese Immobilie mit Ihnen zusammen gehört, kümmert sich über Dienstleister um alle damit verbundenen Aufgaben, wie Reparaturen, Reinigungen und Steuererklärungen. Dieses Konzept, auch als co-ownership bezeichnet, stellt in praktischer Hinsicht ein „all-inclusive Paket“ dar.

Beitrag lesen
Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht
26.09.2025

Phishing-Mails: Wie Sie sich schützen und welche Verantwortung Banken und Kunden tatsächlich tragen

Im Kern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hierzu in § 675u, dass die Bank, also der Zahlungsdienstleister, bei nicht autorisierten Zahlungen grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet ist. Doch wie so oft in der Juristerei gibt es Ausnahmen: Hat der Kunde grob fahrlässig gehandelt, kann die Bank die Erstattung verweigern.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
26.09.2025

Finanzierung junger Unternehmen: Die Haftungsfallen des Pitch-Decks – Zwischen Vision und Verantwortung

Start-ups und junge Unternehmen stehen regelmäßig vor der Aufgabe, potenzielle Investoren von ihrer Geschäftsidee zu überzeugen und Kapital für Wachstumsvorhaben zu gewinnen. Hierbei erweist sich das sogenannte Pitch-Deck als zentrales Kommunikationsmittel.

Beitrag lesen