Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Kündigungsschutz Kündigung: Arbeitsverträge müssen jetzt einen Hinweis auf die Klagefrist enthalten

Nicht jeder Trainer ist ehrenamtlich tätig. Oft werden Minijob-Verträge geschlossen, die arbeitsrechtlichen Bedingungen unterliegen. Dies gilt auch für Kündigungen. Das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) hat geklärt, ob die Richtlinie für Arbeitsbedingungen eine „Vorwirkung“ für Kündigungen entfalten konnte.

Die Klägerin war bei dem Verein als Übungsleiterin geringfügig beschäftigt. Der Verein kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 30.08.2020 fristgemäß zum 28.02.2021. Gegen die Kündigung erhob die Übungsleiterin Klage mit dem Hinweis, der Verein habe die europäische Arbeitsbedingungen-Richtlinie im Arbeitsvertrag nicht beachtet. Der Verein hätte sie unter anderem darüber informieren müssen, dass sie nach einer Kündigung innerhalb von drei Wochen Klage zu erheben habe. Da dieser Hinweis gefehlt habe, sei die Kündigung unwirksam.

Das Arbeitsgericht wies die Klage ab; auch die Berufung vor dem LAG blieb erfolglos. Die Richtlinie sei nicht unmittelbar anwendbar, weil sie von den Mitgliedstaaten erst zum 01.08.2022 in nationales Recht umzusetzen (gewesen) sei.

Hinweis:

Der deutsche Gesetzgeber hat rechtzeitig im Nachweisgesetz geregelt, dass Arbeitsverträge einen Hinweis auf die Klagefrist von drei Wochen enthalten müssen. Fehlt der Hinweis, bleibt die Kündigung zwar wirksam, es kann jedoch ein Bußgeld drohen.

Sofern der Gesetzgeber eine Richtlinie nicht fristgerecht umsetzt, müssen die Gerichte das nationale Recht richtlinienkonform auslegen.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

unterschrift-signatur-vertrag-notar
AGB, Verbraucherrecht, Vertragsrecht
22.12.2025

„Es gelten die online abrufbaren AGB“ unzureichend

BGH: Verweis auf im Internet abrufbare AGB in einem Vertragsangebot ist unklar und unwirksam

Beitrag lesen
M&A, Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht
22.12.2025

Einbeziehung der Weinstein-Garantie: Wie Unternehmen #MeToo-Risiken bei Fusionen und Übernahmen reduzieren können (NLD)

Bei der Gestaltung von Übernahmeverträgen ist es ratsam, auch an mögliche #MeToo-Risiken zu denken, die der Käufer eingeht, und diese durch eine sogenannte Weinstein-Klausel zu überwinden.

Beitrag lesen
Familienrecht
22.12.2025

Gemeinsames Sorgerecht trotz Auslandsaufenthalt – E-Mail reicht aus

Kann ein Elternteil sein Sorgerecht auch dann wirksam ausüben, wenn er im Ausland lebt und überwiegend per E-Mail erreichbar ist? Mit dieser praxisrelevanten Frage hatte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen. In seinem Beschluss vom 16. Oktober 2025 stellt das Gericht klar: Moderne Kommunikationsmittel können genügen, um die elterliche Sorge tatsächlich wahrzunehmen – ein Ruhen des Sorgerechts kommt nur bei echten, dauerhaften Ausübungshindernissen in Betracht

Beitrag lesen