Mietrecht Wohnungstür mit Leim verklebt
Zwischen Juni und Dezember 2021 stand eine Leipzigerin sechsmal nachts vor ihrer Wohnungstür und konnte sie nicht öffnen: Unbekannte hatten die Wohnungstür der Mietwohnung mit Leim verklebt. In ihrer Not rief die Frau jedes Mal einen Schlüsselnotdienst zu Hilfe, ließ die Tür öffnen und das Schloss austauschen.
Anschließend informierte sie den Vermieter über die Leim-Attacke und verlangte von ihm, die Kosten des Schlüsselnotdienstes zu ersetzen. Der Vermieter winkte ab: Schließlich hätte ihm die Mieterin die Notfälle melden können, statt immer gleich den teuren Notdienst zu beauftragen. Diese Abfuhr nahm die Frau nicht hin, sie klagte auf Schadenersatz.
Zu Recht, entschied das Amtsgericht Leipzig (134 C 5827/21). Die Schichtarbeiterin sei zwingend darauf angewiesen, nachts in ihre Wohnung zu kommen. Für die Mieterin sei es unzumutbar, sich ein Hotelzimmer zu suchen, bei Bekannten zu übernachten oder vor der Wohnungstür zu warten, bis der Vermieter reagieren könne. In so einem Notfall dürften Mieter ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter einen Schüsselnotdienst beauftragen - das gelte jedenfalls in den Nachtstunden nach 22 Uhr bis zum frühen Morgen.
In dieser Zeit könnten Mieter nicht erwarten, dass ihr Vermieter erreichbar sei und zudem Kontakte zu einem Schlüsselnotdienst habe, der sofort nachts tätig werden könne. Mit so einem Entgegenkommen müssten sie daher auch nicht rechnen. Anders wäre dies im konkreten Fall zu beurteilen, wenn der Vermieter nach dem ersten Vorfall dieser Art der Mieterin eingeschärft hätte, dass er im Wiederholungsfall rund um die Uhr für sie erreichbar sei und sofort eine Reparatur veranlassen könne. Das treffe jedoch nicht zu.
Quelle: onlineurteile.de