Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

AGB-Kontrolle Kaufvertrag erst mit der Lieferung - Wer beim Netto-Onlineshop per Vorkasse zahlte, hatte keinen Anspruch auf die bestellte Ware

Die NeS GmbH, eine Tochtergesellschaft des Discounters Netto, betreibt dessen Onlineshop und bietet auch hochwertige Waren an, die über 1.000 Euro kosten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandete ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Wählten Kunden das Zahlungsmittel Vorkasse, mussten sie innerhalb von einer Woche nach der Bestellung den vollen Kaufpreis zahlen. Doch der Kaufvertrag mit den Kunden kam – gemäß einer AGB-Klausel – erst mit der Lieferung der Ware zustande.

Als Lieferzeit gab netto-online.de an: bei Paketsendungen ein bis drei Werktage, bei Lieferung durch Spedition etwa zehn Werktage. Wenn Kunden per Vorkasse zahlten, begann die Lieferzeit mit dem Tag der Zahlungsanweisung und verlängerte sich um drei Werktage. Gegen diese Zahlungsmodalitäten klagten die Verbraucherschützer: Die Vorkasse- Regelung benachteilige die Kunden unangemessen.

So sah es auch das Oberlandesgericht Nürnberg und verbot die AGB-Klausel (3 U 1594/23). Wenn der Kaufvertrag erst durch die Lieferung zustande komme, hätten Kunden bei Vorkasse keinen Anspruch auf das bestellte Produkt, obwohl sie den Kaufpreis entrichtet hätten. Über den gezahlten Betrag könnten sie längere Zeit nicht verfügen, ohne die Gewissheit zu haben, dass die Ware wirklich komme.

Bleibe sie aus, könnten Verbraucher dann zwar das Geld zurückfordern. Sie könnten aber weder die Lieferung durchsetzen, noch hätten sie Anspruch auf Schadenersatz. In Bezug auf Ersatzansprüche seien die Verbraucher also bei Vorkasse weitgehend schutzlos.

Da die Lieferzeiten nur als „in-etwa“-Fristen angegeben würden, wüssten die Kunden auch nicht, wie lange sie an ihre Bestellung gebunden seien bzw. wie lange es sich der Onlineshop vorbehalte, das (mit der Bestellung von den Kunden abgegebene) Kaufangebot anzunehmen oder auch nicht. Manchmal stehe das sogar nach zehn Tagen noch nicht fest. Diese Geschäftspraxis sei unzulässig.

Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 30.01.2024 – 3 U 1594/23

Alle Fachbeiträge zeigen

Vertragsrecht Vertrag Unterschrift
Insolvenzrecht
08.05.2026

Wann wird die Schwelle zum Betriebsübergang nach § 613a BGB überschritten?

Dies ist auch eine für insolvenzrechtliche Sanierungen relevante Fragestellung. Denn auch in diesem Zusammenhang findet die Regelung des § 613a BGB Anwendung – beispielsweise im Zuge einer sogenannten übertragenden Sanierung.

Beitrag lesen
handschlag arbeit kündigung vertrag
Arbeitsrecht
04.05.2026

Variable Vergütung in der Elternzeit – was das Urteil für die Praxis bedeutet

Variable Vergütungssysteme sind aus der modernen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Boni, Zielprämien und leistungsabhängige Gehaltsbestandteile sollen Anreize setzen und Unternehmenserfolg honorieren. Gleichzeitig werfen sie in der Praxis immer wieder rechtliche Fragen auf – insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer zeitweise keine Arbeitsleistung erbringen, etwa während der Elternzeit. Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts schafft hierzu wichtige Klarheit und gibt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine verlässliche Orientierung.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
04.05.2026

Umsatzbeteiligung: Fortzahlungspflicht auch bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen!

Eine vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ist Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und mithin auch im Falle von Urlaub, Krankheit und an Feiertagen fortzuzahlen, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Urteil vom 04.03.2025, Az. 8 Ca 1681/23).

Beitrag lesen