Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Verbraucherschutz Zur Laufzeit von Mobilfunkverträgen

Kaum hatte der Telekommunikationsanbieter Primacall mit Neukunden einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, schickte er ihnen ein Schreiben. Darin wurde den Neukunden eine Prämie von 20 Euro versprochen, wenn sie sofort ihren Vertrag über das vorgesehene Vertragsende hinaus um weitere 24 Monate verlängerten. Waren Neukunden mit dem Vorschlag einverstanden, waren sie an eine Vertragslaufzeit von insgesamt weit über 24 Monaten gebunden.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hielt dieses Vorgehen für unzulässig und klagte auf Unterlassung. Das Kammergericht Berlin gab den Verbraucherschützern Recht (23 UKI 1/24). Primacall verstoße damit gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG). Das Unternehmen dürfe nicht kurz nach Abschluss eines Erstvertrags die Kunden mit einer Gutschrift dazu verlocken, den Vertrag um zwei Jahre zu verlängern.

Laut TKG haben Mobilfunkverträge prinzipiell eine Erstvertragslaufzeit von höchstens 24 Monaten. Erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann sich der Handy-Vertrag automatisch auf unbegrenzte Zeit verlängern, dann gilt aber eine monatliche Kündigungsfrist. Wie die Verbraucherzentrale ging auch das Kammergericht davon aus, dass diese Regelung im TKG eine Vertragsverlängerung während der Erstvertragslaufzeit ausschließt. 

Dass die „anfängliche Mindestvertragslaufzeit“ gesetzlich begrenzt worden sei, diene dem Verbraucherschutz, so der Kommentar der Verbraucherzentrale. Den dürften Kommunikationsdienstleister nicht mit Lockangeboten umgehen. In der Rechtsprechung wird die Vertragsverlängerung während der Erstvertragslaufzeit bisher nicht einheitlich bewertet. Da Primacall gegen das Urteil des Kammergerichts Revision eingelegt hat, wird sich nun der Bundesgerichtshof mit dieser Frage befassen.

Quelle: Urteil des Kammergerichts Berlin vom 22.05.2024 – 23 UKI 1/24

Autor: Juristischer Pressedienst Dr. Graner

Alle Fachbeiträge zeigen

Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
29.09.2025

Miteigentum an einer Ferienimmobilie: Wie wird es auch rechtlich sorglos?

Sie möchten sich mit anderen Familien eine Ferienimmobilie teilen. Die Gemeinschaft, der diese Immobilie mit Ihnen zusammen gehört, kümmert sich über Dienstleister um alle damit verbundenen Aufgaben, wie Reparaturen, Reinigungen und Steuererklärungen. Dieses Konzept, auch als co-ownership bezeichnet, stellt in praktischer Hinsicht ein „all-inclusive Paket“ dar.

Beitrag lesen
Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht
26.09.2025

Phishing-Mails: Wie Sie sich schützen und welche Verantwortung Banken und Kunden tatsächlich tragen

Im Kern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hierzu in § 675u, dass die Bank, also der Zahlungsdienstleister, bei nicht autorisierten Zahlungen grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet ist. Doch wie so oft in der Juristerei gibt es Ausnahmen: Hat der Kunde grob fahrlässig gehandelt, kann die Bank die Erstattung verweigern.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
26.09.2025

Finanzierung junger Unternehmen: Die Haftungsfallen des Pitch-Decks – Zwischen Vision und Verantwortung

Start-ups und junge Unternehmen stehen regelmäßig vor der Aufgabe, potenzielle Investoren von ihrer Geschäftsidee zu überzeugen und Kapital für Wachstumsvorhaben zu gewinnen. Hierbei erweist sich das sogenannte Pitch-Deck als zentrales Kommunikationsmittel.

Beitrag lesen