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Die DIRO nimmt an der dynamischen Entwicklung im Rechtsmarkt in Europa aktiv teil. Neben Informationen von und über unser Netzwerk stellen wir hier für Sie auch eine breite Auswahl an Fachbeiträgen von DIRO-Kanzleien zu diversen rechtlichen Themen bereit.

Rechtsgebiete

Handwerker nannte selbst eine Frist für Mängelbeseitigung

Wer eine Frist zur Mängelbeseitigung selbst bestimmt, kann sich später nicht darauf berufen, sie sei zu kurz gewesen.

Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)

14.10.2025
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Corona-Soforthilfen im Rückspiegel – Wo steht Deutschland heute?

Im September 2024 endete die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen. Gut ein Jahr danach ist es Zeit Bilanz zu ziehen.

Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)

14.10.2025
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Unzulässige Werbung mit Preisermäßigungen – Leitlinien für Unternehmen nach aktuellem BGH-Urteil

Preisaktionen und Rabatte sind im Einzelhandel ebenso wie im Online-Handel seit jeher ein bewährtes Mittel, um Kunden zu gewinnen und den Absatz zu fördern. Doch mit der Gestaltung von Preisermäßigungen geht eine erhebliche rechtliche Verantwortung einher. Insbesondere nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 09.10.2025, I ZR 183/24) ist klar: Wer Preisvorteile bewirbt, muss strenge Transparenzanforderungen beachten. Nachfolgend werden die wichtigsten Vorgaben zusammengefasst und Wege aufgezeigt, wie Unternehmen rechtssicher agieren können.

Sina Bader · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)

14.10.2025
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BFH: Bei der entgeltlichen Verwaltung einer "unselbstständigen Stiftung" fällt Umsatzsteuer an

Bei unselbstständigen Stiftungen verwaltet ein anderes Unternehmen oder eine andere Organisation das Vermögen der Stiftung. Problematisch sind dabei die Leistungsbeziehungen zwischen dem Verwalter des Stiftungsvermögens und der unselbstständigen Stiftung. Unterliegen diese Verwaltungsleistungen der Umsatzsteuer? Oder handelt es sich um nicht steuerbare Innenumsätze? Diese Frage hat jüngst dem BFH vorgelegen. Seine Antwort hat enorme praktische Auswirkungen.

Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)

07.10.2025
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OLG Celle: Versicherung darf Leistung kürzen

Wasserschaden: Kein Abdrehen des Haupthahns kann teuer werden

Wenn ein Haus längere Zeit leer steht, muss der Wasserhaupthahn zugedreht werden – andernfalls riskiert der Eigentümer empfindliche Leistungskürzungen im Schadensfall. Das Oberlandesgericht Celle hatte zu entscheiden, ob der Betreuer einer dementen Hauseigentümerin grob fahrlässig gehandelt hat, weil er den Wasserzufluss vor einem Urlaub nicht absperrte. Das Gericht bestätigte die Leistungskürzung der Gebäudeversicherung, milderte aber den vollständigen Leistungsausschluss, da dem Betreuer kein vorsätzliches Verhalten anzulasten war.

Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)

07.10.2025
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LG Berlin II, Urteil vom 20.08.2025 - 2 O 202/24

KI-Stimmenimitat verletzt Recht an der eigenen Stimme

Die Entscheidung setzt ein deutliches Signal für „Voice Cloning“ in Social Media: Wer die (wiedererkennbare) Stimme eines prominenten Sprechers per KI imitiert und kommerziell nutzt, greift in dessen Persönlichkeitsrecht ein und schuldet Wertersatz in Form einer fiktiven Lizenz. Kunst- und Meinungsfreiheit treten zurück, wenn die Nutzung primär Traffic und Umsatz steigern soll.

Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)

07.10.2025
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FG Münster, Urteil vom 02.09.2025 – 1 K 360/25 E

Kein Steuerabzug für Opfer von Trickbetrug

Dramatische Telefonbetrügereien, bei denen ältere Menschen mit frei erfundenen Notlagen von Angehörigen zur Zahlung hoher Summen verleitet werden, beschäftigen regelmäßig Polizei und Justiz. Steuerlich aber sind solche Verluste nicht absetzbar – selbst wenn die Opfer in Panik handeln. Das Finanzgericht Münster entschied, dass ein an Trickbetrüger gezahlter Betrag nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinne von § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) geltend gemacht werden kann. Die Richter stellten klar: Auch emotionale Ausnahmesituationen schaffen keine steuerlich relevante „Zwangslage“.

Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)

07.10.2025
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VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25.09.2024 – 14 K 1234/23 (nicht rechtskräftig)

Fahrtenbuchauflage nach zwei Verstößen ohne Mitwirkung zulässig

Wer sich als Fahrzeughalter weigert, bei der Aufklärung von Verkehrsverstößen mitzuwirken, riskiert eine Fahrtenbuchauflage – und das auch dann, wenn er selbst nicht gefahren ist. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte in einem aktuellen Urteil die Rechtmäßigkeit einer 18-monatigen Fahrtenbuchauflage, nachdem der Halter in zwei Bußgeldverfahren keinerlei zur Fahrerfeststellung beitragende Angaben gemacht hatte. Das Gericht betonte die Schutzfunktion des Fahrtenbuchs und stellte klar: Wer sich jeder Mitwirkung entzieht, kann die Ermittlungsarbeit der Behörde nicht ins Leere laufen lassen.

Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)

07.10.2025
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LG Hamburg, Urteil vom 13.12.2024 – 307 S 40/24

Schonfristzahlung kann ordentliche Kündigung im Einzelfall unwirksam machen

Das Landgericht Hamburg hatte zu entscheiden, ob eine ordentliche Kündigung des Vermieters wegen Mietrückständen Bestand haben kann, wenn der Mieter die Rückstände kurz nach Zugang der Kündigung vollständig ausgleicht. Dabei greift die Entscheidung eine zentrale Frage der jüngeren mietrechtlichen Diskussion auf: Welche Bedeutung hat eine Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) für die Wirksamkeit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung? Das Gericht folgt der Linie des Bundesgerichtshofs, differenziert aber im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB).

Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)

07.10.2025
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Praxisübernahme in zwei Stufen: 50‑%‑Einstieg, spätere Vollübernahme, Kaufpreisvarianten und die Schenkungsteuer-Falle

Der Einstieg einer Kollegin oder eines Kollegen in eine bestehende Arztpraxis ist ein großer Schritt – fachlich, wirtschaftlich und rechtlich. Häufig ist ein zweistufiges Modell gewünscht: Zunächst der Erwerb von 50 % der Einzelpraxis und die gemeinsame Fortführung der bisherigen Einzelpraxis in einer Berufsausübungsgemeinschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BAG/GbR), um sodann später die weiteren 50 % der Praxis zu übernehmen.

Thomas Oedekoven · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)

07.10.2025
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